Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer
1Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:(3. Mose 5.14)2Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.(3. Mose 1.3)(3. Mose 1.5)3Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt;4dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen.(3. Mose 3.9-10)5Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN.6Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist.7Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht.8Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat.(3. Mose 1.6)9Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt.(3. Mose 2.4-5)(3. Mose 2.7)10Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.
Das Friedensopfer
11Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll:(3. Mose 3.1)12Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen.(3. Mose 22.29)13Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu.14Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt.15Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen.(3. Mose 19.6)(3. Mose 22.30)16Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.17Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.18Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen.19Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.20Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.21Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22Und der HERR redete zu Mose und sprach:23Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen!(3. Mose 3.7)24Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.(2. Mose 22.30)25Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk!26Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh;(3. Mose 3.17)27jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!
Opferanteile der Priester
28Und der HERR redete zu Mose und sprach:29Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer.30Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben.(2. Mose 29.24)31Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu.32Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben;(3. Mose 9.21)33und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.34Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel.35Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun,36davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern.37Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer,(3. Mose 6.13)38welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.
1Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:2so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 4.41-43)3Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,5wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;6auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.7Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -8Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat9(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;10damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 27.17)
Zeugen vor Gericht
15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,17so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.21Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)