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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.

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4. Mose - Kapitel 15

Verordnungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommet, das ich euch geben werde, 3 und ihr dem Jehova ein Feueropfer opfert, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jehova einen lieblichen Geruch zu bereiten, vom Rind- oder vom Kleinvieh: (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher Jehova seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl; 5 Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schafe. (4. Mose 28.7) 6 Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl; 7 und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem Jehova. 8 Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedensopfer für Jehova, 9 so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 11 Also soll getan werden bei jedem Rinde oder bei jedem Widder oder bei jedem Schafe oder bei jeder Ziege; 12 nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr also tun bei einem jeden nach ihrer Zahl. 13 Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jehova ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. - 15 Was die Versammlung betrifft, so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jehova. (2. Mose 12.49) 16 Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt. 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, wohin ich euch bringen werde, 19 so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brote des Landes esset, so sollt ihr Jehova ein Hebopfer heben: (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, also sollt ihr dieses heben. 21 Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr Jehova ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern. 22 Und wenn ihr aus Versehen sündiget und nicht tut alle diese Gebote, die Jehova zu Mose geredet hat, (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 alles, was Jehova euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da Jehova Gebote gab, und fernerhin bei euren Geschlechtern, 24 so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren als Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova, nebst seinem Speisopfer und seinem Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll Sühnung tun für die ganze Gemeinde der Kinder Israel, und es wird ihnen vergeben werden; denn es war eine Sünde aus Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer dem Jehova, und ihr Sündopfer vor Jehova gebracht wegen ihrer Sünde aus Versehen. 26 Und es wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt; denn von dem ganzen Volke ist es geschehen aus Versehen. 27 Und wenn eine einzelne Seele aus Versehen sündigt, so soll sie eine einjährige Ziege zum Sündopfer darbringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll Sühnung tun für die Seele, die ein Versehen begangen hat durch eine Sünde aus Versehen vor Jehova, um Sühnung für sie zu tun; und es wird ihr vergeben werden. 29 Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. 30 Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jehova; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn das Wort Jehovas hat sie verachtet und sein Gebot gebrochen; selbige Seele soll gewißlich ausgerottet werden: ihre Ungerechtigkeit ist auf ihr.

Strafe für Entweihung des Sabbats

32 Und als die Kinder Israel in der Wüste waren, da fanden sie einen Mann, der am Sabbathtage Holz auflas. 33 Und die ihn, Holz auflesend, gefunden hatten, brachten ihn zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde. 34 Und sie legten ihn in Gewahrsam, denn es war nicht genau bestimmt, was ihm getan werden sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Da sprach Jehova zu Mose: Der Mann soll gewißlich getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen. 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 37 Und Jehova sprach zu Mose und sagte: 38 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen, daß sie sich eine Quaste an den Zipfeln ihrer Oberkleider machen, bei ihren Geschlechtern, und daß sie an die Quaste des Zipfels eine Schnur von blauem Purpur setzen; (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 und es soll euch zu einer Quaste sein, daß ihr, wenn ihr sie ansehet, aller Gebote Jehovas gedenket und sie tuet, und daß ihr nicht umherspähet eurem Herzen und euren Augen nach, denen ihr nachhuret; 40 damit ihr aller meiner Gebote gedenket und sie tuet, und heilig seiet eurem Gott. 41 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin Jehova, euer Gott.