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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.

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2. Mose - Kapitel 31

Heiligtum: Berufung der Werkmeister Bezalel und Oholiab

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 35.30) 2 Siehe, ich habe Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, mit Namen berufen 3 und habe ihn mit dem Geiste Gottes erfüllt, in Weisheit und in Verstand und in Kenntnis und in jeglichem Werk; (1. Könige 7.14) 4 um Künstliches zu ersinnen, zu arbeiten in Gold und in Silber und in Erz, 5 und im Schneiden von Steinen zum Einsetzen und im Holzschneiden, um zu arbeiten in jeglichem Werk. 6 Und ich, siehe, ich habe ihm Oholiab, den Sohn Achisamaks, vom Stamme Dan, beigegeben; und in das Herz eines jeden, der weisen Herzens ist, habe ich Weisheit gelegt, daß sie alles machen, was ich dir geboten habe: 7 das Zelt der Zusammenkunft und die Lade des Zeugnisses und den Deckel, der darauf ist, und alle Geräte des Zeltes; (2. Mose 35.11) 8 und den Tisch und alle seine Geräte und den reinen Leuchter und alle seine Geräte und den Räucheraltar 9 und den Brandopferaltar und alle seine Geräte, und das Becken und sein Gestell; 10 und die Dienstkleider und die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben; 11 und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk für das Heiligtum: nach allem, was ich dir geboten habe, sollen sie es machen.

Sabbatgebot und Gesetzestafeln

12 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 13 Und du, rede zu den Kindern Israel und sprich: Fürwahr, meine Sabbathe sollt ihr beobachten; denn sie sind ein Zeichen zwischen mir und euch bei euren Geschlechtern, damit ihr wisset, daß ich, Jehova, es bin, der euch heiligt; (2. Mose 20.8) 14 und beobachtet den Sabbath, denn heilig ist er euch; wer ihn entweiht, soll gewißlich getötet werden; denn wer irgend an ihm eine Arbeit tut, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihrer Völker. (4. Mose 15.32-35) 15 Sechs Tage soll man Arbeit tun, aber am siebten Tage ist der Sabbath der Ruhe, heilig dem Jehova; wer irgend am Tage des Sabbaths eine Arbeit tut, soll gewißlich getötet werden. 16 Und die Kinder Israel sollen den Sabbath beobachten, um den Sabbath zu feiern bei ihren Geschlechtern: ein ewiger Bund. 17 Er ist ein Zeichen zwischen mir und den Kindern Israel ewiglich; denn in sechs Tagen hat Jehova den Himmel und die Erde gemacht, und am siebten Tage hat er geruht und sich erquickt. (1. Mose 2.2) 18 Und er gab dem Mose, als er auf dem Berge Sinai mit ihm ausgeredet hatte, die zwei Tafeln des Zeugnisses, Tafeln von Stein, beschrieben mit dem Finger Gottes. (2. Mose 32.15-16) (2. Mose 34.28) (5. Mose 4.13) (5. Mose 5.19) (5. Mose 9.10) (5. Mose 10.4)