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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.

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4. Mose - Kapitel 2

Lagerordnung

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder bei seinem Panier, bei den Zeichen ihrer Vaterhäuser; dem Zelte der Zusammenkunft gegenüber sollen sie sich ringsum lagern. (4. Mose 1.1) 3 Und zwar die gegen Osten, gegen Sonnenaufgang Lagernden: das Panier des Lagers Judas, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Judas, Nachschon, der Sohn Amminadabs; 4 und sein Heer und ihre Gemusterten, 74600. 5 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Issaschar; und der Fürst der Söhne Issaschars, Nethaneel, der Sohn Zuars; 6 und sein Heer und dessen Gemusterte, 54400. 7 Der Stamm Sebulon; und der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons; 8 und sein Heer und dessen Gemusterte, 57400. 9 Alle Gemusterten vom Lager Judas: 186400, nach ihren Heeren; sie sollen zuerst aufbrechen. 10 Das Panier des Lagers Rubens gegen Süden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs; 11 und sein Heer und dessen Gemusterte, 46500. 12 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Simeon; und der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 13 und sein Heer und ihre Gemusterten, 59300. 14 Und der Stamm Gad; und der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Reghuels; 15 und sein Heer und ihre Gemusterten, 45650 16 Alle Gemusterten vom Lager Rubens: 151450 nach ihren Heeren; und als die zweiten sollen sie aufbrechen. 17 Und dann soll das Zelt der Zusammenkunft aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der Lager; so wie sie lagern, also sollen sie aufbrechen, ein jeder an seiner Stelle, nach ihren Panieren. 18 Das Panier des Lagers Ephraims, nach ihren Heeren, gegen Westen; und der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds; 19 und sein Heer und ihre Gemusterten, 40500. 20 Und neben ihm der Stamm Manasse; und der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 und sein Heer und ihre Gemusterten, 32200. 22 Und der Stamm Benjamin; und der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis; 23 und sein Heer und ihre Gemusterten, 35400. 24 Alle Gemusterten vom Lager Ephraims: 108100, nach ihren Heeren; und als die dritten sollen sie aufbrechen. 25 Das Panier des Lagers Dans gegen Norden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais; 26 und sein Heer und ihre Gemusterten, 62700. 27 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Aser; und der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans; 28 und sein Heer und ihre Gemusterten, 41500. 29 Und der Stamm Naphtali; und der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans; 30 und sein Heer und ihre Gemusterten, 53400. 31 Alle Gemusterten vom Lager Dans: 157600; sie sollen zuletzt aufbrechen nach ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern. Alle Gemusterten der Lager, nach ihren Heeren, waren 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte: also lagerten sie sich nach ihren Panieren, und also brachen sie auf, ein jeder nach seinen Geschlechtern, nach seinem Vaterhause. (4. Mose 2.2)