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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.

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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der kampffähigen Männer

1 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai im Zelte der Zusammenkunft, am Ersten des zweiten Monats, im zweiten Jahre nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alle Männlichen nach ihren Köpfen; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren und darüber, jeden, der zum Heere auszieht in Israel, die sollt ihr mustern nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und je ein Mann für den Stamm soll bei euch sein, ein Mann, der das Haupt von seinem Vaterhause ist. 5 Und dies sind die Namen der Männer, die euch beistehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Schedeurs; 6 für Simeon: Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 7 für Juda: Nachschon, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars; 9 für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons; 10 für die Söhne Josephs: für Ephraim: Elischama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis; 12 für Dan: Achieser, der Sohn Ammischaddais; 13 für Aser: Pagiel, der Sohn Okrans; 14 für Gad: Eljasaph, der Sohn Deghuels; 15 für Naphtali: Achira, der Sohn Enans. 16 Das waren die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten der Stämme ihrer Väter; sie waren die Häupter der Tausende Israels. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese mit Namen bezeichneten Männer, 18 und sie versammelten die ganze Gemeinde am Ersten des zweiten Monats. Und sie ließen sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Köpfen; 19 wie Jehova dem Mose geboten hatte. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 21 ihre Gemusterten vom Stamme Ruben, 46500. 22 Von den Söhnen Simeons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, seine Gemusterten nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 23 ihre Gemusterten vom Stamme Simeon, 59300. 24 Von den Söhnen Gads: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 25 ihre Gemusterten vom Stamme Gad, 45650. 26 Von den Söhnen Judas: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 27 ihre Gemusterten vom Stamme Juda, 74600. 28 Von den Söhnen Issaschars: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 29 ihre Gemusterten vom Stamme Issaschar 54400. 30 Von den Söhnen Sebulons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 31 die Gemusterten vom Stamme Sebulon, 57400. 32 Von den Söhnen Josephs: von den Söhnen Ephraims: ihre Geschlechter nach ihren Familien nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 33 ihre Gemusterten vom Stamme Ephraim, 40500. 34 Von den Söhnen Manasses: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 35 ihre Gemusterten vom Stamme Manasse, 32200. 36 Von den Söhnen Benjamins: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 37 ihre Gemusterten vom Stamme Benjamin, 35400. 38 Von den Söhnen Dans: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 39 ihre Gemusterten vom Stamme Dan, 62700. 40 Von den Söhnen Asers: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 41 ihre Gemusterten vom Stamme Aser, 41500. 42 Die Söhne Naphtalis: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 43 ihre Gemusterten vom Stamme Naphtali, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, die zwölf Männer: es waren je ein Mann für sein Vaterhaus. 45 Und es waren alle Gemusterten der Kinder Israel, nach ihren Vaterhäusern, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog in Israel: 46 es waren alle die Gemusterten 603550 (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach dem Stamme ihrer Väter wurden nicht unter ihnen gemustert.

Aussonderung der Leviten

48 Denn Jehova hatte zu Mose geredet und gesagt: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und ihre Summe nicht aufnehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern bestelle du die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses und über all ihr Gerät und über alles, was zu ihr gehört: Sie sollen die Wohnung und all ihr Gerät tragen, und sie sollen sie bedienen und sich rings um die Wohnung lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, sollen die Leviten sie abnehmen; und wenn die Wohnung sich lagert, sollen die Leviten sie aufrichten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Und die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und ein jeder bei seinem Panier, nach ihren Heeren. 53 Die Leviten aber sollen sich rings um die Wohnung des Zeugnisses lagern, daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; und die Leviten sollen der Hut der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte; also taten sie.