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3. Mose - Kapitel 3

Die Friedensopfer

1 Ist aber seine Gabe ein Dankopfer, und bringt er es von den Rindern dar, es sei ein Ochs oder eine Kuh, so soll er ein tadelloses Tier herbringen vor den HERRN. 2 Und er soll seine Hand stützen auf seines Opfers Haupt und es schächten vor der Tür der Stiftshütte, und Aarons Söhne, die Priester, sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen. 3 Dann soll er von dem Dankopfer zur Verbrennung für den HERRN das Fett herzubringen, welches das Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das am Eingeweide hängt; 4 dazu die beiden Nieren samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, und was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen. 5 Und Aarons Söhne sollen es verbrennen auf dem Altar, über dem Brandopfer, auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 6 Besteht aber seine Gabe, die er dem HERRN zum Dankopfer darbringt, in Kleinvieh, es sei ein Männchen oder Weibchen, so soll es tadellos sein. 7 Bringt er ein Lamm zum Opfer dar, so bringe er es vor den HERRN 8 und stütze seine Hand auf des Opfers Haupt und schächte es vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 9 Darnach bringe er von dem Dankopfer das Fett dem HERRN zur Verbrennung dar, dazu das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden; 10 auch die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen; 11 und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen als Nahrung für das Feuer des HERRN. 12 Besteht aber sein Opfer in einer Ziege, so bringe er sie vor den HERRN 13 und stütze seine Hand auf ihr Haupt und schächte sie vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 14 Darnach bringe er sein Opfer dar zur Verbrennung für den HERRN, nämlich das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett, das am Eingeweide hängt; 15 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen. 16 Das soll der Priester auf dem Altar verbrennen als Nahrung für das Feuer, zum lieblichen Geruch. Alles Fett gehört dem HERRN. 17 Das ist eine ewige Satzung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten, daß ihr weder Fett noch Blut essen sollt. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. 9 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. 10 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. 11, 12, 13 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. 14 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. 15 

Querverweise

1 1. Mose 9.4: Nur esset das Fleisch nicht, während seine Seele, sein Blut, noch in ihm ist!

2 3. Mose 7.23: Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen!

3 3. Mose 7.26: Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh;

4 3. Mose 17.10-14: Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk;

5 5. Mose 12.16: Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern es auf die Erde gießen wie Wasser.

6 5. Mose 12.23: Nur daran halte fest, daß du nicht das Blut essest; denn das Blut ist die Seele; und du sollst die Seele nicht mit dem Fleisch essen.

7 Apostelgeschichte 15.20: sondern ihnen nur anbefehle, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Erstickten und vom Blut zu enthalten.

8 Apostelgeschichte 15.29: daß ihr euch enthaltet von Götzenopfern und von Blut und vom Erstickten und von Unzucht; wenn ihr euch davor in acht nehmet, so tut ihr recht. Lebet wohl!»

9 5. Mose 4.41-43: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,

10 5. Mose 27.17: Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

11 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.

12 Johannes 8.17: Es steht aber auch in eurem Gesetze geschrieben, daß das Zeugnis zweier Menschen wahr sei.

13 2. Korinther 13.1: Dies ist das drittemal, daß ich zu euch komme. Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Aussage festgestellt werden!

14 5. Mose 17.9: Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter kommen, der zu derselben Zeit im Amte sein wird, und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.

15 2. Mose 21.23-25: Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,