zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 20

1 Der Wein macht Spötter, das Bier Krakeeler. / Wer sich damit berauscht, wird niemals weise. (Sprüche 23.29) (Sprüche 31.5) 2 Das Drohen des Königs gleicht dem Brüllen des Löwen. / Wer seinen Zorn erregt, hat sein Leben verwirkt. (Sprüche 16.14) (Sprüche 19.12) 3 Vom Streit zu lassen, ehrt einen Mann, / doch jeder Trottel stürzt sich hinein. 4 Im Herbst mag der Faule nicht pflügen, / und wenn er ernten will, findet er nichts. (Sprüche 6.6-8) 5 Guter Rat im Herzen des Menschen ist wie ein tiefes Wasser, / doch ein kluger Mann schöpft daraus. (Sprüche 18.4) 6 Viele preisen ihre eigene Frömmigkeit, / doch wer findet einen wirklich treuen Mann? 7 Wer aufrichtig lebt, wie es Gott gefällt: / Glücklich die Kinder, die er hinterlässt! (Psalm 112.2) (Sprüche 14.26) 8 Ein König, der auf dem Richterstuhl sitzt, / findet mit den Augen jeden Bösen heraus. (Psalm 101.3) 9 Wer kann schon sagen: "Mein Gewissen ist rein, / ich bin frei von jeder Schuld"? (Sprüche 28.13) (Sprüche 30.12) 10 Zweierlei Maß und zweierlei Gewicht / sind beide ein Gräuel für Jahwe. (Sprüche 11.1) (Sprüche 20.23) 11 Schon ein junger Mann zeigt an seinen Taten, / ob sein Handeln rein und redlich ist. (Sprüche 22.6) 12 Das Ohr, das hört, das Auge, das sieht, / Jahwe hat beide gemacht. 13 Liebst du den Schlaf, so bist du bald arm. / Mach die Augen auf, dann hast du zu essen. (Sprüche 6.10) 14 "Schlecht, schlecht!" sagt der Käufer, / doch wenn er weggeht, gibt er mit dem Schnäppchen an. 15 Es gibt Gold und viele Perlen - der kostbarste Schmuck ist ein verständiges Wort. 16 Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt, / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 6.1-5) (Sprüche 27.13) 17 Süß schmeckt ihm das Brot des Betrugs, / doch danach hat er den Mund voller Kies. (Sprüche 9.17) 18 Durch Beratung haben Pläne Bestand. / Zieh nur mit weiser Überlegung in den Kampf! (Sprüche 24.6) 19 Wer als Verleumder umherzieht, gibt Anvertrautes preis. / Lass dich nicht mit einem Schwätzer ein! 20 Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis. (2. Mose 21.17) 21 Wer das Erbe hastig an sich reißt, / wird am Ende nicht gesegnet sein. 22 Sag nicht: Ich will das Böse vergelten! / Vertraue Jahwe, er wird dir helfen. (Sprüche 24.29) (Römer 12.17-19) 23 Zweierlei Gewicht und falsche Waage / sind für Jahwe ein Gräuel. (Sprüche 20.10) 24 Von Jahwe sind des Mannes Schritte gelenkt. / Was versteht der Mensch von seinem Weg? 25 Wer vorschnell ruft "Geweiht!" und dann erst sein Gelübde bedenkt, / ist schon in die Falle getappt. (Psalm 101.8) 26 Ein weiser König sondert die Gottlosen aus / und führt das Dreschrad über sie. 27 Der Geist des Menschen ist ein Licht Jahwes, / er durchforscht des Menschen Innerstes. (1. Korinther 2.11) 28 Güte und Treue behüten den König, / ja durch Güte stützt er seinen Thron. (Sprüche 16.12) 29 Der Stolz der Jungen ist ihre Kraft, / die Zierde der Alten das graue Haar. (Sprüche 16.31) 30 Blutige Striemen läutern den Bösen / und Schläge des Menschen Inneres.