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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Sprüche - Kapitel 12

1 Wer Zurechtweisung liebt, der liebt es zu lernen, / wer keinen Tadel erträgt, ist dumm wie das Vieh. (Sprüche 13.1) (Sprüche 13.18) 2 Der Gute beschert sich Gefallen bei Gott, / doch den Ränkeschmied verurteilt Jahwe. 3 Wer Unrecht tut, hat keinen Bestand, / doch der Gerechte steht wie ein tief verwurzelter Baum. (Sprüche 12.12) 4 Eine tüchtige Frau ist eine Krone für ihren Mann, / doch eine Schlampe ist wie Fäulnis im Skelett. (Sprüche 31.10) 5 Ein Gerechter denkt an das Recht, / ein Gottesverächter plant Betrug. (1. Könige 12.6) 6 Das Reden von Gottesverächtern ist ein Lauern auf Blut, / doch die Worte von Aufrichtigen retten davor. 7 Gottlose stürzen und sind nicht mehr, / doch das Haus der Gerechten besteht. (Hiob 8.13) (Sprüche 10.25) 8 Jeder wird nach dem Maß seiner Klugheit gelobt, / doch einen Wirrkopf verachtet man. 9 Besser unbeachtet bleiben und einen Sklaven besitzen, / als ein Wichtigtuer sein, der nichts zu essen hat. 10 Den Gerechten kümmert das Wohl seines Viehs, / wer Gott verachtet, hat ein grausames Herz. (2. Mose 23.5) 11 Wer seine Felder bestellt, hat auch genügend Brot, / doch wer Nichtigkeiten nachjagt, ist ohne Verstand. (Sprüche 28.19) 12 Der Frevler beneidet Böse um ihren Gewinn, / doch die Wurzel der Gerechten gibt Halt. (Sprüche 12.3) 13 Der Böse verfängt sich im Lügengespinst, / der Gerechte entgeht der Gefahr. 14 Wer Gutes sagt, lebt auch gut davon, / und was seine Hände reifen lassen, das kehrt zu ihm zurück. (Römer 2.6) 15 Ein Narr hält alles, was er tut, für recht, / doch ein Weiser hört auf Rat. 16 Ein Dummkopf zeigt seinen Ärger sofort, / doch wer die Beleidigung einsteckt, ist klug. 17 Ein wahrhaftiger Zeuge fördert das Recht, / ein falscher unterstützt den Betrug. 18 Wer unbedacht schwätzt, verletzt mit dem Schwert, / doch die Worte von Weisen sind heilendes Kraut. (Sprüche 13.3) 19 Wahrheit besteht in Ewigkeit, / Lüge vergeht in kürzester Zeit! 20 Wer Böses plant, schadet sich selbst, / wer zum Frieden rät, der kann sich freuen. 21 Kein Unheil stößt dem Gerechten zu, / doch die Gottlosen werden vom Unglück erdrückt. 22 Ein Mensch, der lügt, ist Jahwe ein Gräuel, / nur wer wahrhaftig ist, gefällt ihm wohl. (Sprüche 6.17) 23 Ein kluger Mensch verbirgt sein Wissen, / doch ein Narr schreit seine Dummheit heraus. (Sprüche 29.11) 24 Fleißige werden die Herrschaft erringen, / Faule müssen Zwangsarbeit tun. (Sprüche 10.4) 25 Sorgen drücken einen Menschen nieder, / doch ein gutes Wort richtet ihn auf. (Sprüche 16.24) 26 Der Gerechte zeigt seinem Freund den Weg, / der Gottesverächter wird in die Irre geführt. 27 Wer lässig ist, fängt nie ein Wild, / doch der Fleißige erlangt kostbares Gut. (Sprüche 12.24) 28 Wer gottrecht lebt, findet das Leben. / Auf diesem Weg gibt es keinen Tod.