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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Prediger - Kapitel 5

1 Sei nicht zu schnell mit dem Mund und übereile dich nicht, ein Wort vor Gott zu bringen! Denn Gott ist im Himmel und du bist auf der Erde, darum mach nicht viele Worte. (Jakobus 1.19) 2 Denn bei viel Geschäftigkeit fängt man zu träumen an, und wer viele Worte macht, redet dummes Zeug. (Prediger 10.14) (Sprüche 10.19) 3 Wenn du Gott ein Gelübde ablegst, erfülle es ohne Verzug! Leichtfertige Leute gefallen Gott nicht. Erfülle, was du gelobt hast! (5. Mose 23.22) 4 Es ist besser, wenn du nichts gelobst, als dass du gelobst und es nicht hältst. 5 Gestatte deinem Mund nicht, dich in Schuld zu bringen, und sag dem Boten nicht ins Gesicht: Es war ein Versehen! Oder willst du, dass Gott zornig auf dein Reden wird und das Werk deiner Hände verdirbt? (Maleachi 2.7) 6 Denn wo Träume und Worte sich mehren, da sind auch viele Nichtigkeiten. Gott sollst du fürchten! 7 Wenn du siehst, dass die Armen unterdrückt, dass Recht und Gerechtigkeit im Land verweigert werden, dann wundere dich nicht über die Sache. Denn ein Mächtiger deckt den anderen und beide deckt einer, der noch mächtiger ist. 8 Doch ein Gewinn für das Land ist ein König, der für bestellte Felder sorgt. 9 Wer Geld liebt, hat vom Geld nie genug. Wer liebt schon Reichtum ohne Ertrag? Auch das ist nichtig. (Sprüche 28.22) 10 Wenn das Gut sich mehrt, mehren sich auch die, die davon leben. Und was hat sein Besitzer mehr davon als das Wissen, reich zu sein? 11 Süß ist der Schlaf des Arbeiters, ob er wenig oder viel zu essen hat. Dem Reichen raubt sein voller Bauch die Ruhe der Nacht. 12 Es gibt ein schlimmes Übel, das ich unter der Sonne sah: Da wurde Reichtum von seinem Besitzer für einen Unglücksfall aufgespart. 13 Doch durch ein schlechtes Geschäft ging der Reichtum verloren. Und hat er einen Sohn gezeugt, hat dieser nichts mehr in der Hand. 14 So wie er aus dem Leib seiner Mutter kam, so nackt muss er wieder gehen. Von all seiner Mühe bleibt ihm nicht das Geringste, das er mitnehmen könnte. (Hiob 1.21) (Psalm 49.18) 15 Auch das ist ein schlimmes Übel. So wie er kam, muss er wieder gehen. Und was bleibt ihm, wenn er sich für nichts und wieder nichts müht? 16 Sein Leben lang hat er sich nichts gegönnt und plagte sich mit Ärger und Krankheit und Zorn. 17 Aber sieh nur, was ich Gutes sah: Es ist schön, zu essen und zu trinken und Gutes zu genießen für all die Mühe, die wir in dieser Welt haben, solange Gott uns das Leben schenkt. Das hat jeder als sein Teil. (Prediger 2.24) (Sprüche 15.15) 18 Auch wenn Gott einem Menschen Reichtum und Vermögen gibt und ihn ermächtigt, davon zu essen, sein Teil zu genießen und sich am Ertrag seiner Mühe zu freuen, dann ist das eine Gabe Gottes. 19 Dann denkt er nicht so oft an die Frist seines Lebens, weil Gott ihm diese Freude schenkt.