3. Mose - Kapitel 27
Über Gelübde und über den Zehnten
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, 1 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. 2 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. 3 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! 4, 5 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! 6, 7 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 8 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. 9Josua - Kapitel 13
1 Inzwischen war Josua sehr alt geworden. Da sagte Jahwe zu ihm: "Du bist schon sehr alt, und sehr viel Land ist noch in Besitz zu nehmen. 2 Folgende Gebiete sind noch zu erobern: Alle Bezirke der Philister und ganz Geschur, 3 das Gebiet vom Schihor vor Ägypten bis zur Grenze von Ekron im Norden, das den Kanaanitern zugerechnet wird, die fünf Fürstentümer der Philister: Gaza, Aschdod, Aschkelon, Gat und Ekron und das Gebiet der Awiter 4 im Süden. Weiter gehört dazu das ganze Gebiet der Kanaaniter von der Sidonierstadt Meara bis nach Afek und zur Grenze der Amoriter; 5 das Gebiet der Gebaliter und der ganze Libanon im Osten von Baal-Gad am Fuß des Hermon bis dorthin, wo es nach Hamat geht; 6 alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis nach Misrefot-Majim, alle Sidonier. Ich selbst werde sie vor den Israeliten vertreiben. Verlose ruhig das ganze Land als Erbbesitz für Israel, wie ich es dir befohlen habe. 10 7 Verteile es als bleibenden Besitz an die neun Stämme und den halben Stamm Manasse." 8 Die andere Hälfte des Stammes Manasse hatte zusammen mit den Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland angenommen, so wie Mose, der Diener Jahwes, es ihnen ausgeteilt hat: 11 9 von Aroer am Rand des Arnontals an und der Stadt, die direkt am Fluss liegt; die ganze Hochebene zwischen Medeba und Dibon 10 und alle Städte des Amoriterkönigs Sihon, der von Heschbon aus geherrscht hatte bis zur ammonitischen Grenze; 11 die Landschaft Gilead und das Land der Geschuriter, das Land der Maachatiter und das ganze Hermongebirge, ganz Baschan bis nach Salcha; 12 das ganze Reich von König Og, der in Aschtarot und Edreï regierte, der Letzte aus dem Geschlecht der Refaïter, die von Mose geschlagen und vertrieben worden waren. 13 Aber die Geschuriter und Maachatiter vertrieben die Israeliten nicht. Sie leben bis heute mitten in Israel. 14 Nur dem Stamm Levi gab Mose keinen Erbbesitz. Ihm wurden die Opfergaben für Jahwe, den Gott Israels, als Anteil zugesichert. 12 15 Den Sippen des Stammes Ruben hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 13 16 von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und der Stadt direkt am Fluss, über die ganze Hochebene bis Medeba 17 und Heschbon mit all den Städten des Hochlandes: Dibon, Bamot-Baal, Bet-Baal-Meon, 18 Jahaz, Kedemot, Mefaat, 19 Kirjatajim, Sibma, Zeret-Schahar im Bergland östlich des Salzmeeres und 20 Bet-Peor. Dazu kamen die Siedlungen auf den Abhängen des Pisga, Bet-Jeschimot 21 und alle anderen Städte der Hochebene. Es umfasste das ganze Herrschaftsgebiet des Amoriterkönigs Sihon aus Heschbon, den Mose ebenso besiegt hatte wie die midianitischen Stammesfürsten: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die dort lebten und in Sihons Diensten standen. 22 Neben vielen anderen töteten die Israeliten damals auch den Wahrsager Bileam Ben-Beor mit dem Schwert. 14, 15 23 Die Westgrenze des Stammes Ruben bildete der untere Jordan und seine Uferlandschaft. Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Ruben zugeteilt worden. 24 Den Sippen des Stammes Gad hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 25 Jaser und alle Städte Gileads, das halbe Land der Ammoniter bis nach Aroer, das Rabba gegenüber liegt; 26 von Heschbon bis Ramat-Mizpe und Betonim, von Mahanajim bis an das Gebiet von Debir; 27 in der östlichen Tiefebene des Jordan: Bet-Haram, Bet-Nimra, Sukkot und Zafon, also das restliche Gebiet des Reiches von Sihon, der in Heschbon regiert hatte, bis zum Süd-Ende des Sees Kinneret. 28 Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Gad zugeteilt worden. 29 Den Sippen des halben Stammes Manasse hatte Mose das Gebiet zugeteilt, 30 das von Mahanajim an das ganze Reich des Königs Og von Baschan umfasste, dazu alle Zeltdörfer Jaïrs - das waren 60 Ortschaften -, 16 31 das halbe Gilead, dazu die Städte Aschtarot und Edreï, die zum Königreich Ogs gehört hatten. Dieses Gebiet wurde der Hälfte der Sippen zugeteilt, die von Machir Ben-Manasse abstammten. 32 Die Verteilung des Landes hatte Mose im Steppengebiet von Moab im Ostjordanland gegenüber von Jericho vorgenommen. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose keinen Anteil am Landbesitz. Jahwe, der Gott Israels, sollte selbst ihr Erbbesitz sein und für sie sorgen, wie er es versprochen hatte. 17Querverweise
1 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
2 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
3 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
4 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
5 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
6 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
7 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
8 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
9 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.
10 Josua 11.8: und der HERR gab sie in die Hand Israels; und sie schlugen sie und jagten sie bis zu der großen Stadt Zidon und bis zu den warmen Quellen und bis zum Tal Mizpa, gegen Morgen; und sie schlugen sie, bis ihnen nicht einer übrigblieb.
11 Josua 13.15: Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern,
12 Josua 13.33: Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.
13 4. Mose 32.1: Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh.
14 4. Mose 22.5: Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Petor, welches an dem Flusse Euphrat im Lande der Kinder seines Volkes liegt, daß sie ihn beriefen und zu ihm sagten: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt das ganze Land und lagert sich gegen mich!
15 4. Mose 31.8: Sie töteten auch die Könige der Midianiter zu den andern von ihnen Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, brachten sie mit dem Schwerte um.
16 Richter 10.3-4: Nach ihm stand Jair, ein Gileaditer, auf und richtete Israel zweiundzwanzig Jahre lang.
17 4. Mose 18.20-21: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel!