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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Jesaja - Kapitel 3

1 Denn seht, der Herr, Jahwe, der allmächtige Gott, / nimmt weg, worauf sich Jerusalem stützt - jeden Vorrat an Wasser und Brot, (3. Mose 26.26) (Hesekiel 4.16) 2 jeden Helden und Krieger, / Richter und Propheten, / Wahrsager und Ältesten, 3 jeden Offizier und jeden Angesehenen, / jeden Ratgeber, Zauberer und Beschwörer. 4 "Unreife Burschen lasse ich herrschen, / Willkür regiert in der Stadt." (Prediger 10.16) 5 Dann fällt einer über den anderen her, / jeder gegen jedermann; / der Junge wird frech gegen den Alten, / der Nichtsnutz gegen den geachteten Mann. 6 Dann packt einer seinen Verwandten am Arm: / "Du hast noch einen Mantel", sagt er, / "du sollst unser Anführer sein! / Diese Trümmer seien in deiner Gewalt!" 7 Doch der wird rufen: / "Nein, ich will nicht euer Notarzt sein. / Auch ich habe weder Mantel noch Brot! / Ich will nicht euer Anführer sein!" 8 Jerusalem stürzt und Juda fällt, / denn sie kränken Jahwe mit Wort und mit Tat / und trotzen seiner Hoheit und Macht. 9 Die Frechheit ihrer Gesichter klagt sie an. / Wie Sodomiter prahlen sie mit ihrem bösen Tun / und verhehlen ihre Sünden nicht. / Weh ihrer Seele! / Denn sich selber tun sie Böses an! (Hosea 13.9) 10 Sagt denen, die Gott lieben, dass es gut mit ihnen wird, / denn sie werden sich freuen an der Frucht ihres Tuns. (Jesaja 32.17) 11 Doch weh den Gottverächtern, / denn ihre bösen Taten kommen über sie selbst. 12 Ach, mein armes Volk! / Ausbeuter sind bei dir an der Macht, / und Frauen herrschen über dich. / O mein Volk, / deine Führer sind Verführer, / sie zeigen dir den falschen Weg. 13 Da erhebt sich Jahwe zum Gericht, / um Recht zu schaffen seinem Volk. 14 Ihre Ältesten und Führer lädt er sich vor: / "Ihr habt den Weinberg ruiniert! / In euren Häusern stapelt sich das von Armen geraubte Gut! 15 Was tretet ihr mein Volk nieder, / zermalmt, die ohne Hilfe sind?", / spricht Jahwe, der allmächtige Gott. 16 Das hat Jahwe gesagt: "Weil die Töchter Zions hochmütig sind, weil sie mit hochgereckten Hälsen dahergehen und aufreizende Blicke um sich werfen, weil sie mit trippelnden Schritten herumstolzieren, damit man das Klirren der Fußspangen hört, (Sprüche 31.30) (1. Timotheus 2.9) 17 wird mein Herr ihren Scheitel kahl und schorfig werden lassen und Jahwe ihre Scham entblößen. 18 An diesem Tag wird mein Herr ihnen den Schmuck wegnehmen: das Knöchelgeklirr, die Sönnchen und Halbmonde am Hals, 19 Ohrgehänge und Armspangen, Flatterschleier 20 und Kopfbunde, Schrittkettchen und Brustbänder, Parfümfläschchen und Amulette, 21 Fingerringe und Nasenringe, 22 Festkleider und Mäntel, Umschlagtücher, Täschchen 23 und Spiegel, feinste Unterwäsche, Kopftücher und weite Schleier." 24 Dann gibt es statt des Wohlgeruchs Gestank, / statt des Gürtels einen Strick, / statt Lockengeringel eine Glatze, / statt des Festgewandes einen umgürteten Sack, / statt der Schönheit ein Brandmal. 25 Deine Männer fallen durchs Schwert, / deine Helden durch den Krieg. 26 Von Totenklage hallen deine Tore wider. / Sie ist am Ende. / Leer und einsam sitzt sie da.