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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Jesaja - Kapitel 26

1 Dann singt man in Juda dieses Lied: / "Wir haben eine starke Stadt, / denn Wall und Mauer gab er uns zum Schutz. (Jesaja 60.18) 2 Macht die Tore auf, damit ein Volk einzieht, das gottrecht lebt, / das ihm die Treue hält (Psalm 118.19) 3 und sich durch nichts beirren lässt. / Frieden, ja Frieden gibst du dem, der dir vertraut. 4 Jahwe soll man immer vertrauen! / Denn Jahwe, Gott, ist ein ewiger Fels! (5. Mose 32.4) 5 Die in stolzer Höhe wohnten, hat er niedergeduckt, / die hochragende Burg hat er gänzlich zerstört, / er hat sie niedergestoßen bis in den Staub. 6 Nun soll sie zertreten der Fuß: / die Füße der Armen, die Tritte von Menschen ohne Macht." 7 Wer gottrecht lebt, hat einen geraden Weg; / dem, der dir gehorcht, ebnest du die Bahn. 8 Selbst wenn du uns strafen musst, / warten wir voll Hoffnung auf dich, Jahwe. / Wir sehnen uns nach dir, nach deinem Namen, deinem Lob. (Psalm 37.4) 9 Bei Nacht sind meine Gedanken bei dir, / voller Sehnsucht suche ich dich. / Wenn du deine Gerichte auf der Erde vollstreckst, / lernen die Menschen, was Gerechtigkeit ist. 10 Doch wenn ein Gottloser begnadigt wird, / lernt er nie Gerechtigkeit. / Selbst in diesem Land, wo dein Recht gilt, / handelt er verkehrt und sieht nicht die Hoheit Jahwes. 11 Auch deine hocherhobene Hand nehmen sie nicht wahr. / Doch deinen Eifer um dein Volk werden sie sehen, Jahwe! / Und das Feuer, das deinen Feinden gilt, verzehre auch sie! 12 Du wirst uns Frieden geben, Jahwe, / denn du hast ja alle unsere Taten für uns vollbracht. 13 Außer dir haben auch andere Herren über uns geherrscht, Jahwe. / Nur durch dich haben wir an deinen Namen gedacht. 14 Tote werden nicht lebendig, / Totengeister stehen nicht wieder auf. / Deshalb hast du sie ja heimgesucht und beseitigt / und jeden Gedanken an sie zunichte gemacht. 15 Du hast dein Volk vermehrt, Jahwe, / hast dein Volk groß gemacht und seine Grenzen weit. / Du hast deine Herrlichkeit gezeigt. 16 In der Not haben sie dich gesucht, Jahwe, / und als du straftest, kamen sie klagend zu dir. (Jesaja 28.19) (Hosea 5.15) 17 Wie eine schwangere Frau kurz vor der Geburt, / wie sie sich windet und in Schmerzen schreit, / so waren wir vor dir, Jahwe. (Johannes 16.21) (Offenbarung 12.2) 18 Wir waren schwanger, wanden uns in Schmerzen und gebaren Wind. / Rettung konnten wir dem Land nicht bringen / und keinen Bewohner für die Welt. (Micha 4.10) 19 Doch deine Toten werden leben, / die Leichen meines Volkes werden auferstehen! / Wacht auf und jubelt, Bewohner des Staubs! / Du, Herr, bist wie ein belebender Tau; / darum gibt die Erde die Toten heraus. (Hesekiel 37.1) (Offenbarung 20.12) 20 Geh, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! / Verbirg dich einen Augenblick, bis das Strafgericht vorüber ist. (Psalm 57.2) 21 Denn schon tritt Jahwe aus seiner Wohnung heraus, / um für ihre Schuld zu bestrafen die Bewohner der Welt. / Dann deckt die Erde das Blut wieder auf / und verbirgt die Ermordeten nicht mehr.