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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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5. Mose - Kapitel 8

1 Das ganze Gesetz, das ich dir heute verkünde, sollt ihr halten und danach tun. Dann bleibt ihr am Leben, werdet zahlreich und nehmt das Land in Besitz, wie es Jahwe euren Vorfahren geschworen hat. 2 Du sollst immer daran denken, wie Jahwe, dein Gott, dich diese vierzig Jahre lang in der Wüste umherziehen ließ, um dich demütig zu machen und dich auf die Probe zu stellen. Er wollte deine Gesinnung erkennen und sehen, ob du seine Gebote halten würdest oder nicht. (5. Mose 13.4) (Richter 2.22) 3 Er demütigte dich und ließ dich hungern. Er gab dir das Manna zu essen, das du und deine Vorfahren nicht kannten, um dir zu zeigen, dass der Mensch nicht vom Brot allein lebt, sondern von allem, was aus dem Mund Jahwes kommt. (2. Mose 16.13-15) (Matthäus 4.4) 4 In diesen vierzig Jahren ist deine Kleidung nicht verschlissen und dein Fuß nicht geschwollen. 5 Daran kannst du erkennen, dass Jahwe, dein Gott, dich erzieht wie ein Mann seinen Sohn. (5. Mose 1.31) 6 Achte darum auf seine Weisungen, bleib auf seinem Weg und hab Ehrfurcht vor ihm! 7 Denn Jahwe, dein Gott, bringt dich in ein gutes Land, ein Land mit Bächen, Quellen und Wasser, das im Tal und aus den Bergen strömt, 8 ein Land mit Weizen und Gerste, mit Weinstöcken, Feigen- und Granatapfelbäumen, ein Land mit Ölbäumen und Honig, 9 ein Land, in dem du dich nicht kümmerlich ernähren musst, in dem es dir an nichts fehlen wird, ein Land, dessen Steine Eisen sind und in dessen Bergen du Kupfer gewinnst. 10 Wenn du dich dann satt essen kannst, sollst du Jahwe, deinen Gott, für das gute Land preisen, das er dir gab. 11 Hüte dich, ihn zu vergessen und das, was ich dir heute verkünde, zu missachten: seine Gebote, Bestimmungen und Vorschriften. 12 Wenn du dich satt isst und schöne Häuser baust und darin wohnst, 13 wenn deine Rinder, Schafe und Ziegen sich vermehren, wenn dein Silber und Gold sich häuft und alles, was du hast, sich mehrt, 14 dann könntest du übermütig werden und Jahwe, deinen Gott, vergessen. Er hat dich doch aus dem Sklavenhaus Ägyptens herausgeführt; 15 er ließ dich durch diese große und schreckliche Wüste gehen, wo es Brandnattern und Skorpione gibt, wo alles dürr und ohne Wasser ist, und er ließ dir Wasser aus dem harten Fels hervorquellen. (2. Mose 17.6) (4. Mose 21.6) 16 Er gab dir in der Wüste Manna zu essen, das deine Vorfahren nicht kannten, um dich demütig zu machen und auf die Probe zu stellen und um dir am Ende Gutes zu tun. 17 Dann sollst du nicht denken: Diesen Reichtum habe ich mir selbst zu verdanken, der Kraft meiner Hände. 18 Denk vielmehr an Jahwe, deinen Gott, denn er gibt dir die Kraft, Vermögen zu schaffen, weil er den Bund hält, den er deinen Vorfahren geschworen hat, wie er es heute tut. (5. Mose 4.31) 19 Doch wenn du Jahwe, deinen Gott, vergisst, wenn du anderen Göttern nachläufst, ihnen dienst und sie anbetest, dann sage ich euch heute: Ihr werdet unweigerlich zugrunde gehen! 20 Wie die Völker, die Jahwe vor euch vernichtet, so werdet ihr vernichtet werden, wenn ihr nicht auf die Stimme Jahwes, eures Gottes, hört.