3. Mose - Kapitel 27
Über Gelübde und über den Zehnten
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, 1 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. 2 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. 3 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! 4, 5 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! 6, 7 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 8 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. 94. Mose - Kapitel 8
1 Jahwe sagte zu Mose, 2 er solle Aaron Folgendes weitergeben: "Wenn du die sieben Lampen aufsetzt, dann sollen sie ihr Licht nach vorn fallen lassen." 10 3 Aaron machte es so: Er setzte die Lampen so auf, dass ihr Licht vor den Leuchter fiel, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 4 Der Leuchter bestand aus reinem Gold und war vom Fuß bis zu den Blüten aus einem Stück getrieben. Nach dem Bild, das Jahwe Mose gezeigt hatte, war der Leuchter hergestellt worden. 5 Jahwe sagte zu Mose: 6 "Sondere die Leviten aus den Israeliten aus und reinige sie! 11 7 Das sollst du folgendermaßen tun: Besprenge sie mit Entsündigungswasser und sorge dafür, dass sie ihren ganzen Körper rasieren und ihre Kleider waschen, damit sie rein werden. 12, 13, 14, 15 8 Dann sollen sie einen jungen Stier nehmen und das dazugehörige Speisopfer: mit Öl vermengtes Feinmehl. Auch du sollst einen jungen Stier zum Sündopfer nehmen. 9 Lass dann die Leviten vor das Zelt der Gottesbegegnung treten und die ganze Gemeinde der Israeliten zusammenkommen. 10 Du sollst die Leviten vor Jahwe stellen, und die Israeliten sollen ihre Hände auf sie legen. 11 Aaron soll Jahwe die Leviten als Weihgabe der Israeliten darbringen, damit sie den Dienst für Jahwe tun. 16 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der jungen Stiere stützen. Einen der beiden Stiere sollst du Jahwe als Sündopfer und den anderen als Brandopfer darbringen, um Sühne für die Leviten zu erwirken. 13 Auf diese Weise sollst du die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und sie als Weihgabe Jahwe bringen. 14 So werden sie von den Israeliten ausgesondert, damit sie mir gehören. 17 15 Danach sollen die Leviten mit ihrem Dienst am Zelt der Gottesbegegnung beginnen. Du sollst sie also reinigen und Jahwe als Weihgabe bringen. 16 Denn sie sind mir von den Israeliten als besonderes Eigentum gegeben, als Ersatz für alle erstgeborenen Söhne Israels habe ich sie angenommen. 18 17 Denn mir gehört alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier. An dem Tag, als ich jede Erstgeburt in Ägypten erschlug, habe ich sie für mich geweiht 19 18 und die Leviten anstelle der Erstgeborenen Israels angenommen. 19 Dann habe ich die Leviten Aaron und seinen Nachkommen als Gabe der Israeliten übergeben, damit sie den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung anstelle der Israeliten tun, um für sie Sühne zu erwirken. So wird keine Plage über die Israeliten kommen, wenn diese sich dem Heiligtum nähern." 20 20 Mose, Aaron und die ganze Menge der Israeliten machten es so mit den Leviten, genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 21 Die Leviten ließen sich entsündigen und wuschen ihre Kleider. Aaron brachte sie dann als Weihgabe vor Jahwe dar und erwirkte Sühne für sie, um sie zu reinigen. 21 22 Danach traten die Leviten ihren Dienst bei Aaron und seinen Söhnen im Zelt der Gottesbegegnung an. So wie Jahwe es Mose für die Leviten aufgetragen hatte, machten es die Israeliten. 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Für die Leviten gilt Folgendes: Mit 25 Jahren soll ein Levit in die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung eintreten. 22, 23, 24, 25 25 Wer 50 Jahre alt ist, soll von der Dienstverpflichtung zurücktreten und keinen Dienst mehr tun. 26 Er kann seinen Brüdern bei der Arbeit am Zelt helfen, soll aber keinen Dienst mehr tun. So sollst du es mit den Leviten und ihren Aufgaben halten. "Querverweise
1 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
2 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
3 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
4 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
5 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
6 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
7 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
8 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
9 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.
10 2. Mose 25.31: Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein.
11 Maleachi 3.3: Er wird sitzen und schmelzen und das Silber reinigen; er wird die Kinder Levis reinigen und sie läutern wie Gold und Silber; dann werden sie dem HERRN Speisopfer bringen in Gerechtigkeit;
12 3. Mose 14.8: Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben.
13 4. Mose 5.17: Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun,
14 4. Mose 19.9: Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.
15 4. Mose 19.17: So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr.
16 4. Mose 8.21: Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider. Und Aaron webte sie zum Webopfer vor dem HERRN und erwirkte ihnen Sühne, daß sie rein wurden.
17 4. Mose 3.45: Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN.
18 4. Mose 3.12: Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind.
19 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
20 4. Mose 3.9: Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel.
21 4. Mose 8.11: Und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben zum Webopfer seitens der Kinder Israel, daß sie den Dienst des HERRN versehen.
22 4. Mose 4.3: von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte.
23 4. Mose 4.23: von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.
24 4. Mose 4.30: Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.
25 4. Mose 4.47: von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;