3. Mose - Kapitel 27
Über Gelübde und über den Zehnten
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, 1 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. 2 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. 3 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! 4, 5 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! 6, 7 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 8 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. 94. Mose - Kapitel 2
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Die Israeliten sollen ihre Zelte bei ihren Verbänden, den Zeichen ihrer Familien, aufschlagen, und zwar rings um das Zelt der Gottesbegegnung herum und mit Blick darauf." 10 3 Vorn, im Osten, hatten die Verbände des Lagers von Juda ihren Platz. Fürst der Nachkommen Judas war Nachschon Ben-Amminadab. 4 Sein Heer zählte 74.600 Mann. 5 Neben ihm sollte der Stamm Issachar sein Lager aufschlagen. Fürst der Nachkommen Issachars war Netanel Ben-Zuar. 6 Sein Heer zählte 54.400 Mann. 7 Dann kam der Stamm Sebulon mit seinem Fürsten Eliab Ben-Helon. 8 Sein Heer zählte 57.400 Mann. 9 Zum Lager Juda gehörten also insgesamt 186.400 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuerst aufbrechen. 10 Auf der Südseite hatten die Verbände des Lagers von Ruben ihren Platz. Fürst der Nachkommen Rubens war Elizur Ben-Schedëur. 11 Sein Heer zählte 46.500 Mann. 12 Neben ihm schlug der Stamm Simeon sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Simeons war Schelumiël Ben-Zurischaddai. 13 Sein Heer zählte 59.300 Mann. 14 Dann kam der Stamm Gad mit seinem Fürsten Eljasaf Ben-Dëuël. 15 Sein Heer zählte 45.650 Mann. 16 Zum Lager Ruben gehörten also insgesamt 151.450 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als zweite aufbrechen. 17 Dann sollte das Zelt der Gottesbegegnung aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der anderen Lager. Wie sie ihre Zelte aufgeschlagen hatten, so sollten sie aufbrechen, jeder an seiner Stelle, Feldzeichen um Feldzeichen. 18 Auf der Westseite hatten die Verbände des Lagers von Efraïm ihren Platz. Fürst der Nachkommen Efraïms war Elischama Ben-Ammihud. 19 Sein Heer zählte 40.500 Mann. 20 Neben ihm schlug der Stamm Manasse sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Manasses war Gamliël Ben-Pedazur. 21 Sein Heer zählte 32.200 Mann. 22 Dann kam der Stamm Benjamin mit seinem Fürsten Abidan Ben-Gidoni. 23 Sein Heer zählte 35.400 Mann. 24 Zum Lager Efraïm gehörten also insgesamt 108.100 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als dritte aufbrechen. 25 Auf der Nordseite hatten die Verbände des Lagers von Dan ihren Platz. Fürst der Nachkommen Dans war Ahiëser Ben-Ammischaddai. 26 Sein Heer zählte 62.700 Mann. 27 Neben ihm schlug der Stamm Ascher sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Aschers war Pagiël Ben-Ochran. 28 Sein Heer zählte 41.500 Mann. 29 Dann kam der Stamm Naftali mit seinem Fürsten Ahira Ben-Enan. 30 Sein Heer zählte 53.400 Mann. 31 Zum Lager Dan gehörten also insgesamt 157.600 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuletzt aufbrechen. 32 Das waren die Gemusterten der Israeliten nach ihren Familien. Die Gesamtzahl aller Verbände aller Lager betrug 603.550. 11 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Israeliten gemustert, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 12 34 Die Israeliten machten alles genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. Sie schlugen ihr Lager nach ihren Verbänden auf und brachen auf, jeder bei seiner Sippe mit seiner Familie. 13Querverweise
1 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
2 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
3 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
4 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
5 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
6 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
7 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
8 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
9 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.
10 4. Mose 1.1: Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach:
11 4. Mose 1.46: Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm
12 4. Mose 1.48-49: Denn der HERR redete zu Mose und sprach:
13 4. Mose 2.2: ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern.