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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 39

1 Nach der Anweisung, die Mose von Jahwe erhalten hatte, wurden die heiligen Gewänder hergestellt, wie sie Aaron für den Dienst im Heiligtum benötigte. Man nahm dazu blauen und roten Purpur und Karmesinstoff. (2. Mose 28.4) 2 Das Efod machten sie aus Gold, blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen. 3 Sie hämmerten dünne Goldbleche und zerschnitten sie zu schmalen Streifen, um sie künstlerisch in das Material einzuarbeiten. 4 Sie machten auch die beiden mit ihm verbundenen Schulterstücke 5 und den Gürtel, mit dem es befestigt wird. Er bestand aus demselben Material und war mit ihm verbunden, so, wie es Jahwe Mose befohlen hatte. 6 Dann fassten sie die zwei Onyxsteine in Gold, gravierten in die Steine die Namen der Söhne Israels 7 und brachten sie auf den Schulterstücken des Efods an - die Steine zur Erinnerung an die Israeliten; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 8 Die Brusttasche machte man wie das Efod aus gezwirntem Leinen. Sie wurde mit Goldfäden, blauer, roter und karmesinroter Wolle künstlerisch bestickt. 9 Sie war quadratisch, 25 mal 25 Zentimeter groß, und doppelt gelegt. 10 Dann wurde sie mit Edelsteinen in vier Reihen besetzt. In der ersten Reihe ein Karneol, ein Topas und ein Smaragd; 11 in der zweiten Reihe ein Rubin, ein Saphir und ein Jaspis; 12 in der dritten Reihe ein Hyazinth, ein Achat und ein Amethyst; 13 und in der vierten Reihe ein Türkis, ein Onyx und ein Nephrit. Alle waren mit Gold eingefasst. 14 In die Steine waren die Namen der zwölf Söhne Israels eingraviert, in jedem Stein ein Name für einen Stamm. 15 Dann wurden zwei gedrehte Kettenschnüre aus reinem Gold für das Brustschild hergestellt. 16 An den beiden oberen Ecken des Brustschilds wurden zwei goldene Ringe angebracht 17 und die beiden goldenen Schnüre dort befestigt. 18 Die Enden dieser beiden Schnüre wurden an der Vorderseite der Schulterstücke befestigt. 19 Auch an den beiden unteren Enden der Brusttasche wurden zwei goldene Ringe angebracht, 20 ebenso an den beiden Schulterstücken des Efods. Sie wurden dicht an ihrer Naht, aber oberhalb des Gürtels vom Efod befestigt. 21 Man verknüpfte das Brustschild mit einer blauen Schnur von seinen Ringen aus mit den Ringen des Efods, sodass es über dem Gurt des Efods saß und sich nicht verschieben konnte; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 22 Das Obergewand, das unter dem Efod getragen wurde, bestand aus purpurblauem Stoff. (2. Mose 28.31-35) 23 Die Öffnung für den Kopf in der Mitte war wie bei der Halseinfassung eines Panzerhemdes mit einer gewebten Borte eingefasst, damit sie nicht einriss. 24 Am unteren Saum waren Granatäpfel aus blauer, roter und karmesinroter Wolle befestigt. 25 Dazwischen hatte man goldene Glöckchen angebracht, 26 sodass um den ganzen Saum herum immer ein Glöckchen auf einen Granatapfel folgte. In diesem Gewand sollte der Dienst im Heiligtum verrichtet werden, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 27 Weiter machten sie aus Leinen für Aaron und seine Söhne Hemden, (2. Mose 28.39-42) 28 Kopfbünde, turbanartige Kopfbedeckungen und Kniehosen. 29 Auch der bunt gewirkte Gürtel bestand aus gezwirntem Leinen; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 30 Schließlich machten sie das Stirnblatt, das heilige Diadem, aus reinem Gold und gravierten darauf ein: "Heilig für Jahwe". (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Das wurde mit einer blauen Schnur vorn am Kopfbund befestigt, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (2. Mose 28.36-38) 32 So wurde die ganze Arbeit für die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, vollendet. Die Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 33 Dann brachten sie alles zu Mose: das Zelt und alles, was dazu gehörte; seine Haken, Bretter, Riegel, Säulen und Bodenplatten, 34 die Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken, die Decke aus Tachasch-Häuten, den Vorhang, der alles verhüllte, 35 die Lade für das Bundesgesetz, ihre Tragstangen und die Deckplatte, 36 den Tisch für die geweihten Brote mit allem, was dazu gehört; 37 den Leuchter mit seinen Lampen, dem Öl und allem Zubehör, 38 den goldenen Altar, das Salböl, den Weihrauch und den Vorhang für den Eingang, 39 den Bronzealtar, sein Bronzegitter, seine Tragstangen und alles Zubehör, das Becken und sein Gestell, 40 die Planen für den Vorhof, dazu die Säulen und Bodenplatten, die Plane für den Eingang zum Vorhof, dazu die Seile, Pflöcke und was sonst noch dazugehört; 41 die gewirkten Gewänder für den Priesterdienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder für Aaron und die für seine Söhne. 42 Die Israeliten hatten alles genauso gemacht, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 43 Mose sah sich alles an, was sie gemacht hatten. Es war alles genauso geworden, wie Jahwe es befohlen hatte. Da segnete Mose sie.