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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 25

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag den Israeliten, dass sie mir freiwillige Gaben bringen. Von jedem, der es gern gibt, sollt ihr diese Opfergabe annehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Sie kann aus Gold, Silber oder Bronze bestehen. 4 Es kann blauer oder roter Purpur sein, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 5 Lasst rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 6 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 7 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 8 Sie sollen mir ein Heiligtum bauen, weil ich unter ihnen wohnen will. 9 Ich habe dir das Modell dieser Wohnung samt ihren Einrichtungsgegenständen gezeigt. Dementsprechend sollt ihr sie bauen." (2. Mose 25.40) 10 "Sie sollen eine Lade aus Akazienholz machen: eineinviertel Meter lang, dreiviertel Meter breit und ebenso hoch. 11 Innen und außen soll sie mit reinem Gold überzogen sein und oben mit einer Goldleiste verziert. 12 Lass vier Ringe aus Gold gießen und so an den vier Ecken anbringen, dass an jeder Längsseite zwei Ringe sind. 13 Lass dann Stangen aus Akazienholz anfertigen und mit Gold überziehen. 14 Diese Stangen sollen in die Ringe an der Längsseite gesteckt werden, damit man die Lade tragen kann. 15 Die Stangen müssen in den Ringen bleiben und dürfen nicht herausgezogen werden. 16 In die Lade sollst du die Tafeln mit dem Zeugnis des Bundes legen, die ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Lass dann eine Deckplatte aus reinem Gold herstellen: eineinviertel Meter lang und dreiviertel Meter breit. (Hebräer 4.16) 18 Weiter lass zwei Cherubim-Figuren aus getriebenem Gold herstellen. 19 Sie sollen sich an den beiden Enden der Deckplatte befinden und fest mit ihr verbunden sein. 20 Die Cherubim sollen ihre Flügel nach oben über die Deckplatte ausgebreitet halten. Ihre Gesichter sollen einander zugewandt und ihr Blick auf die Deckplatte gerichtet sein. 21 In die Lade sollst du die beiden Tafeln legen, die ich dir geben werde. Verschließ dann die Lade mit der Deckplatte. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Dort über der Deckplatte werde ich dir begegnen und von der Stelle zwischen den zwei Cherubim aus mit dir reden und dir die Anweisungen für die Israeliten geben." (4. Mose 7.89) 23 "Lass einen Tisch aus Akazienholz machen, einen Meter lang, einen halben Meter breit und dreiviertel Meter hoch! 24 Lass ihn mit Gold überziehen und mit einer goldenen Schmuckleiste einfassen! 25 Er soll auch einen Rahmen von zehn Zentimeter Höhe haben, der ebenfalls von einer goldenen Schmuckleiste eingefasst ist. 26 Lass vier goldene Ringe für ihn anfertigen und an den Kanten der vier Füße befestigen! 27 Die Ringe sollen dicht an dem Rahmen sein und als Ösen für die Stangen dienen, damit man den Tisch tragen kann. 28 Die Tragstangen sollen aus Akazienholz sein und ebenfalls mit Gold überzogen werden. 29 Lass schließlich die Schüsseln und Schalen, die Kannen und Kellen anfertigen, die für das Trankopfer gebraucht werden. Auch sie müssen aus reinem Gold hergestellt werden. 30 Auf dem Tisch sollen immer die geweihten Brote vor mir ausgelegt sein." (3. Mose 24.5-6) 31 "Lass einen Leuchter aus reinem Gold machen. Der Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft, seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus einem Stück getrieben sein. 32 Von seinem Schaft sollen je drei Arme nach beiden Seiten ausgehen, 33 jeder von ihnen mit drei Kelchen in Form von Mandelblüten verziert und jede mit einem Knauf darunter. 34 Auch auf dem Schaft selbst sollen sich vier solcher Blütenkelche mit Knauf befinden, 35 drei davon unter den Ansatzstellen der Armpaare. 36 Der ganze Leuchter mit seinen Knäufen und Armen soll aus einem Stück gearbeitet sein und aus reinem Gold bestehen. 37 Lass dann sieben Lampen machen und setze sie so darauf, dass sie ihr Licht nach vorn fallen lassen. 38 Auch seine Dochtscheren und Pfännchen sollen aus reinem Gold sein. 39 Aus einem Block reinen Goldes sollst du ihn und seine Geräte anfertigen lassen. 40 Und achte darauf, dass alles genau nach dem Modell angefertigt wird, das dir hier auf dem Berg gezeigt worden ist!" (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)