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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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4. Mose - Kapitel 32

Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

1 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten viel Vieh, in gewaltiger Menge; und sie sahen das Land Jaser und das Land Gilead, und siehe, der Ort war ein Ort für Vieh. 2 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben kamen und sprachen zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu den Fürsten der Gemeinde und sagten: 3 Ataroth und Dibon und Jaser und Nimra und Hesbon und Elale und Sebam und Nebo und Beon, 4 das Land, welches Jehova vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist ein Land für Vieh, und deine Knechte haben Vieh. 5 Und sie sprachen: Wenn wir Gnade in deinen Augen gefunden haben, so möge dieses Land deinen Knechten zum Eigentum gegeben werden; laß uns nicht über den Jordan ziehen! 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Und warum wollt ihr das Herz der Kinder Israel davon abwendig machen, in das Land hinüber zu ziehen, welches Jehova ihnen gegeben hat? 8 So haben eure Väter getan, als ich sie von Kades-Barnea aussandte, das Land zu besehen: (4. Mose 13.1) 9 sie zogen hinauf bis zum Tale Eskol und besahen das Land; und sie machten das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land gingen, welches Jehova ihnen gegeben hatte. 10 Und der Zorn Jehovas entbrannte an jenem Tage, und er schwur und sprach: 11 Wenn die Männer, die aus Ägypten hinaufgezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber, das Land sehen werden, das ich Abraham und Isaak und Jakob zugeschworen habe! denn sie sind mir nicht völlig nachgefolgt; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind Jehova völlig nachgefolgt. 13 Und der Zorn Jehovas entbrannte wider Israel, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis das ganze Geschlecht aufgerieben war, welches getan hatte, was böse war in den Augen Jehovas. 14 Und siehe, ihr seid aufgestanden an eurer Väter Statt, eine Brut von sündigen Männern, um die Glut des Zornes Jehovas gegen Israel noch zu mehren. 15 Wenn ihr euch hinter ihm abwendet, so wird er es noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben. 16 Und sie traten zu ihm und sprachen: Kleinviehhürden wollen wir hier bauen für unsere Herden, und Städte für unsere Kinder; 17 wir selbst aber wollen uns eilends rüsten vor den Kindern Israel her, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben; und unsere Kinder sollen in den festen Städten bleiben vor den Bewohnern des Landes. 18 Wir wollen nicht zu unseren Häusern zurückkehren, bis die Kinder Israel ein jeder sein Erbteil empfangen haben. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordan und weiterhin, denn unser Erbteil ist uns diesseit des Jordan gegen Sonnenaufgang zugekommen. 20 Da sprach Mose zu ihnen: Wenn ihr dieses tut, wenn ihr euch vor Jehova zum Streite rüstet, (Josua 1.13-15) 21 und alle unter euch, die gerüstet sind, vor Jehova über den Jordan ziehen, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat, 22 und das Land vor Jehova unterjocht ist, und ihr danach zurückkehret, so sollt ihr schuldlos sein gegen Jehova und gegen Israel; und dieses Land soll euch zum Eigentum sein vor Jehova. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr wider Jehova gesündigt; und wisset, daß eure Sünde euch finden wird. 24 Bauet euch Städte für eure Kinder und Hürden für euer Kleinvieh, und tut, was aus eurem Munde hervorgegangen ist. 25 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose und sagten: Deine Knechte werden tun, so wie mein Herr gebietet. 26 Unsere Kinder, unsere Weiber, unsere Herden und all unser Vieh sollen daselbst in den Städten Gileads sein; 27 deine Knechte aber, alle zum Heere Gerüsteten, werden vor Jehova hinüberziehen in den Streit, so wie mein Herr redet. 28 Und Mose gebot ihrethalben Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben, alle zum Streit Gerüsteten, mit euch vor Jehova über den Jordan ziehen, und das Land vor euch unterjocht sein wird, so sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben; (Josua 4.12) 30 wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie sich unter euch ansässig machen im Lande Kanaan. 31 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie Jehova zu deinen Knechten geredet hat, so wollen wir tun. 32 Wir wollen gerüstet vor Jehova in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitztum verbleibe uns diesseit des Jordan. 33 Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon und Ataroth und Aroer, 35 und Ateroth-Schofan und Jaser und Jogbeha, 36 und Beth-Nimra und Beth-Haran, feste Städte und Kleinviehhürden. 37 Und die Kinder Ruben bauten Hesbon und Elale und Kirjathaim, 38 und Nebo und Baal-Meon, deren Namen geändert wurden, und Sibma; und sie benannten die Städte, die sie bauten, mit anderen Namen. - 39 Und die Söhne Makirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und nahmen es ein; und sie trieben die Amoriter, die darin wohnten, aus. 40 Und Mose gab Gilead dem Makir, dem Sohne Manasses; und er wohnte darin. 41 Und Jair, der Sohn Manasses, zog hin und nahm ihre Dörfer ein und nannte sie Dörfer Jairs. (5. Mose 3.14) 42 Und Nobach zog hin und nahm Kenath und seine Tochterstädte ein und nannte es Nobach nach seinem Namen.