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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 29

Heiligtum: Weihe Aarons und seiner Söhne und des Altars

1 Und dies ist es, was du ihnen tun sollst, sie zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben: Nimm einen jungen Farren und zwei Widder, ohne Fehl, (3. Mose 8.1) 2 und ungesäuertes Brot, und ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl: von Feinmehl des Weizens sollst du sie machen. 3 Und lege sie in einen Korb und bringe sie in dem Korbe dar, und den Farren und die zwei Widder. 4 Und Aaron und seine Söhne sollst du herzunahen lassen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie mit Wasser waschen. 5 Und du sollst die Kleider nehmen und Aaron bekleiden mit dem Leibrock und dem Oberkleide des Ephods und dem Ephod und dem Brustschilde und es ihm anbinden mit dem gewirkten Gürtel des Ephods. 6 Und setze den Kopfbund auf sein Haupt und lege das heilige Diadem an den Kopfbund. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Und nimm das Salböl und gieße es auf sein Haupt und salbe ihn. (2. Mose 30.25) 8 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden; 9 und umgürte sie mit dem Gürtel, Aaron und seine Söhne, und binde ihnen die hohen Mützen um; und das Priestertum sei ihnen zu einer ewigen Satzung. Und du sollst Aaron und seine Söhne weihen. (2. Mose 28.41) 10 Und du sollst den Farren herzubringen vor das Zelt der Zusammenkunft, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen. 11 Und schlachte den Farren vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; 12 und nimm von dem Blute des Farren und tue es mit deinem Finger an die Hörner des Altars, und alles Blut sollst du an den Fuß des Altars gießen. 13 Und nimm alles Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz über der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und räuchere es auf dem Altar. (2. Mose 29.22) 14 Und das Fleisch des Farren und seine Haut und seinen Mist sollst du mit Feuer verbrennen außerhalb des Lagers: es ist ein Sündopfer. (3. Mose 4.11-12) 15 Und du sollst den einen Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 16 Und du sollst den Widder schlachten und sein Blut nehmen und an den Altar sprengen ringsum. 17 Und den Widder sollst du in seine Stücke zerlegen und sein Eingeweide und seine Schenkel waschen und sie auf seine Stücke und auf seinen Kopf legen. 18 Und den ganzen Widder sollst du auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer dem Jehova, ein lieblicher Geruch; es ist ein Feueropfer dem Jehova. 19 Und du sollst den zweiten Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 20 Und du sollst den Widder schlachten und von seinem Blute nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen Aarons tun und auf das rechte Ohrläppchen seiner Söhne und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und du sollst das Blut an den Altar sprengen ringsum. 21 Und nimm von dem Blute, das auf dem Altar ist, und von dem Salböl, und sprenge es auf Aaron und auf seine Kleider und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er wird heilig sein und seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 22 Und nimm von dem Widder das Fett und den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und den rechten Schenkel, denn es ist ein Widder der Einweihung - (3. Mose 3.3-4) 23 und einen Laib Brot und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova ist; 24 und lege das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webe es als Webopfer vor Jehova. 25 Und nimm es von ihren Händen und räuchere es auf dem Altar, auf dem Brandopfer, zum lieblichen Geruch vor Jehova: es ist ein Feueropfer dem Jehova. 26 Und nimm die Brust von dem Einweihungswidder, der für Aaron ist, und webe sie als Webopfer vor Jehova; und sie soll dein Anteil sein. 27 Und heilige die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers, die gewoben und der gehoben worden ist von dem Einweihungswidder, von dem, der für Aaron, und von dem, der für seine Söhne ist; (4. Mose 18.18) 28 und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel, denn es ist ein Hebopfer; und es soll ein Hebopfer sein von seiten der Kinder Israel, von ihren Friedensopfern: ihr Hebopfer dem Jehova. - 29 Und die heiligen Kleider Aarons sollen für seine Söhne sein nach ihm, um sie darin zu salben und sie darin zu weihen. (2. Mose 29.9) 30 Sieben Tage soll sie anziehen, wer von seinen Söhnen Priester wird an seiner Statt, welcher in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen wird, um im Heiligtum zu dienen. - 31 Und den Einweihungswidder sollst du nehmen und sein Fleisch an heiligem Orte kochen. 32 Und Aaron und seine Söhne sollen das Fleisch des Widders und das Brot, das in dem Korbe ist, essen an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft: 33 sie sollen die Dinge essen, durch welche Sühnung geschehen ist, um sie zu weihen, um sie zu heiligen; ein Fremder aber soll nicht davon essen, denn sie sind heilig. 34 Und wenn von dem Fleische der Einweihung und von dem Brote etwas übrigbleibt bis an den Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen; es soll nicht gegessen werden, denn es ist heilig. 35 Und du sollst Aaron und seinen Söhnen also tun, nach allem, was ich dir geboten habe; sieben Tage sollst du sie einweihen. 36 Und einen Farren als Sündopfer sollst du täglich zur Sühnung opfern und den Altar entsündigen, indem du Sühnung für ihn tust; und du sollst ihn salben, um ihn zu heiligen. 37 Sieben Tage sollst du Sühnung tun für den Altar und ihn heiligen; und der Altar soll hochheilig sein: alles, was den Altar anrührt, wird heilig sein.

Heiligtum: Tägliche Opfer

38 Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer des Tages beständig. 39 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden, (Psalm 141.2) 40 und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles, und ein Trankopfer, ein viertel Hin Wein, zu dem einen Lamme. 41 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und wie dessen Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova: 42 ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um daselbst mit dir zu reden. 43 Und ich werde daselbst mit den Kindern Israel zusammenkommen, und es wird geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. (2. Mose 20.24) 44 Und ich werde das Zelt der Zusammenkunft und den Altar heiligen; und Aaron und seine Söhne werde ich heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. 45 Und ich werde in der Mitte der Kinder Israel wohnen und werde ihr Gott sein. 46 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, ihr Gott, der ich sie aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich bin Jehova, ihr Gott.