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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 25

Heiligtum: Freiwillige Gaben

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel, daß sie mir ein Hebopfer bringen; von einem jeden, der willigen Herzens ist, sollt ihr mein Hebopfer nehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Und dies ist das Hebopfer, das ihr von ihnen nehmen sollt: Gold und Silber und Erz, 4 und blauer und roter Purpur und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar, 5 und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle und Akazienholz; 6 Öl zum Licht, Gewürze zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk; 7 Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich in ihrer Mitte wohne. 9 Nach allem, was ich dir zeige, das Muster der Wohnung und das Muster aller ihrer Geräte, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Heiligtum: Bundeslade mit Deckplatte

10 Und sie sollen eine Lade von Akazienholz machen: zwei und eine halbe Elle ihre Länge, und eine und eine halbe Elle ihre Breite, und eine und eine halbe Elle ihre Höhe. 11 Und du sollst sie überziehen mit reinem Golde: inwendig und auswendig sollst du sie überziehen; und mache einen goldenen Kranz daran ringsum. 12 Und gieße für dieselbe vier Ringe von Gold und setze sie an ihre vier Ecken, und zwar zwei Ringe an ihrer einen Seite und zwei Ringe an ihrer anderen Seite. 13 Und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold. 14 Und bringe die Stangen in die Ringe an den Seiten der Lade, um die Lade mit denselben zu tragen. 15 Die Stangen sollen in den Ringen der Lade sein, sie sollen nicht daraus entfernt werden. 16 Und lege in die Lade das Zeugnis, das ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Und mache einen Deckel von reinem Golde: zwei und eine halbe Elle seine Länge, und eine und eine halbe Elle seine Breite. (Hebräer 4.16) 18 Und mache zwei Cherubim von Gold; in getriebener Arbeit sollst du sie machen an beiden Enden des Deckels; 19 und mache einen Cherub an dem Ende der einen Seite und einen Cherub an dem Ende der anderen Seite; aus dem Deckel sollt ihr die Cherubim machen an seinen beiden Enden. 20 Und die Cherubim sollen die Flügel nach oben ausbreiten, den Deckel mit ihren Flügeln überdeckend, und ihre Angesichter einander gegenüber; die Angesichter der Cherubim sollen gegen den Deckel gerichtet sein. 21 Und lege den Deckel oben über die Lade; und in die Lade sollst du das Zeugnis legen, das ich dir geben werde. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Und daselbst werde ich mit dir zusammenkommen und von dem Deckel herab, zwischen den zwei Cherubim hervor, die auf der Lade des Zeugnisses sind, alles zu dir reden, was ich dir an die Kinder Israel gebieten werde. (4. Mose 7.89)

Heiligtum: Schaubrottisch

23 Und du sollst einen Tisch von Akazienholz machen: zwei Ellen seine Länge, und eine Elle seine Breite, und eine und eine halbe Elle seine Höhe. 24 Und überziehe ihn mit reinem Golde und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum. 25 Und mache ihm eine Leiste, eine Handbreit, ringsum, und mache einen Kranz von Gold an seine Leiste ringsum. 26 Und mache ihm vier Ringe von Gold und setze die Ringe an die vier Ecken, die an seinen vier Füßen sind. 27 Dicht bei der Leiste sollen die Ringe sein, zu Behältern für die Stangen, um den Tisch zu tragen. 28 Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, und der Tisch soll daran getragen werden. 29 Und mache seine Schüsseln und seine Schalen und seine Kannen und seine Spendschalen, mit welchen das Trankopfer ausgegossen wird; von reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und auf den Tisch sollst du Schaubrote legen vor meinem Angesicht beständig. (3. Mose 24.5-6)

Heiligtum: Leuchter

31 Und du sollst einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll der Leuchter gemacht werden, sein Fuß und sein Schaft; seine Kelche, seine Knäufe und seine Blumen sollen aus ihm sein. 32 Und sechs Arme sollen von seinen Seiten ausgehen: drei Arme des Leuchters aus seiner einen Seite und drei Arme des Leuchters aus seiner anderen Seite. 33 Drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem einen Arme: Knauf und Blume; und drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem anderen Arme: Knauf und Blume; also für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen. 34 Und an dem Leuchter vier Kelche, mandelblütenförmig: seine Knäufe und seine Blumen; 35 und zwar ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen. 36 Ihre Knäufe und ihre Arme sollen aus ihm sein; der ganze Leuchter eine getriebene Arbeit, von reinem Golde. 37 Und du sollst seine sieben Lampen machen; und man soll seine Lampen anzünden, so daß sie gerade vor ihm hin scheinen; 38 und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe von reinem Golde. 39 Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und sieh zu, daß du sie nach ihrem Muster machest, welches dir auf dem Berge gezeigt worden ist. (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)