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3. Mose - Kapitel 26

Gehorsam bringt Segen

1 Ihr sollt keine Götzen machen, keine gemeißelten Bilder, und sollt euch keine Säulen aufrichten, auch keine Steinbilder setzen in eurem Lande, daß ihr euch davor bücket; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Beobachtet meine Sabbate und verehret mein Heiligtum; ich bin der HERR! (2. Mose 20.8) 3 Werdet ihr nun in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote befolgen und sie tun, 4 so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. (5. Mose 11.14) 5 Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande. (Amos 9.13) 6 Denn ich will Frieden geben im Lande, daß ihr schlafet und euch niemand erschrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande vertreiben, und es soll kein Schwert über euer Land kommen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde jagen, daß sie vor euch her durchs Schwert fallen. 8 Euer fünf werden hundert jagen, und euer hundert werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch her durchs Schwert fallen. (5. Mose 32.30) 9 Und ich will mich zu euch wenden und euch wachsen und zunehmen lassen und meinen Bund mit euch aufrechthalten. 10 Und ihr werdet von dem Vorjährigen essen und das Vorjährige wegen der Menge des Neuen hinwegtun. 11 Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine Seele soll euch nicht verwerfen: 12 und ich will unter euch wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. (2. Korinther 6.16) 13 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich zerbrach die Stäbe eures Joches und ließ euch aufrecht gehen.

Ungehorsam bringt Fluch

14 Werdet ihr mir aber nicht folgen und nicht alle diese Gebote erfüllen, 15 und werdet ihr meine Satzungen verachten, und wird eure Seele gegen meine Rechte einen Widerwillen haben, daß ihr nicht alle meine Gebote tut, sondern meinen Bund brechet, 16 so will auch ich euch solches tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, Schwindsucht und Fieberhitze, davon die Augen matt werden und die Seele verschmachtet. Ihr werdet eure Saat vergeblich bestellen; denn eure Feinde sollen sie essen. 17 Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, wenn euch niemand jagt. 18 Werdet ihr mir aber daraufhin noch nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal ärger strafen um eurer Sünden willen, 19 daß ich euren harten Stolz breche. Ich will euren Himmel machen wie Eisen und eure Erde wie Erz, (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 daß eure Mühe und Arbeit vergeblich aufgewendet sei, und euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen. 21 Setzet ihr mir aber noch weitern Widerstand entgegen und wollt mir nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal mehr schlagen, entsprechend euren Sünden. 22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen euch euer Kinder berauben und euer Vieh verderben und euer weniger machen, und eure Straßen sollen wüste werden. (2. Könige 2.24) 23 Werdet ihr euch aber dadurch noch nicht züchtigen lassen, sondern mir trotzig begegnen, 24 so will auch ich euch trotzig begegnen und euch siebenfältig schlagen um eurer Sünden willen. (2. Samuel 22.27) 25 Und ich will ein Racheschwert über euch kommen lassen, eine Bundesrache! Da werdet ihr euch in euren Städten sammeln; ich aber will Pestilenz unter euch senden und euch in eurer Feinde Hand geben. (Jesaja 1.20) 26 Und ich werde euch den Stab des Brotes zerbrechen, daß zehn Weiber euer Brot in einem Ofen backen mögen, und man wird euch das Brot nach dem Gewicht zuteilen; und ihr werdet es essen, aber nicht satt werden. 27 Werdet ihr aber auch dadurch noch nicht zum Gehorsam gegen mich gebracht, sondern mir trotzig begegnen, 28 so will ich auch euch mit grimmigem Trotz begegnen und euch siebenfältig strafen um eurer Sünden willen, 29 daß ihr eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen müßt! (2. Könige 6.28) 30 Und ich will eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen abhauen und eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich will eure Städte öde machen und eure heiligen Städte verwüsten und euren lieblichen Geruch verabscheuen. 32 Also will ich das Land wüste machen, daß eure Feinde, die darinnen wohnen werden, sich davor entsetzen sollen. 33 Euch aber will ich unter die Heiden zerstreuen und das Schwert hinter euch her ausziehen, daß euer Land zur Wüste und eure Städte zu Ruinen werden. 34 Alsdann wird das Land seine Sabbate genießen, solange es wüste liegt, und ihr in eurer Feinde Land seid. Ja alsdann wird das Land feiern und seine Sabbate genießen dürfen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Solange es wüste liegt, wird es feiern, weil es nicht feiern konnte an euren Sabbaten, als ihr darin wohntet. 36 Denen aber, die von euch übrigbleiben, will ich das Herz verzagt machen in ihrer Feinde Land, daß ein rauschendes Blatt sie jagen wird; und sie werden davonfliehen, als jage sie ein Schwert, und fallen, ohne daß sie jemand verfolgt. 37 Und sie sollen übereinander fallen; wie vor dem Schwert, obschon sie niemand jagt; und ihr werdet euren Feinden nicht widerstehen können, 38 sondern werdet unter den Heiden umkommen, und eurer Feinde Land wird euch fressen. 39 Welche von euch aber übrigbleiben, die sollen ob ihrer Missetat verschmachten, in eurer Feinde Land; und ob der Missetat ihrer Väter sollen sie verschmachten wie sie.

Verheißung von Gnade und Wiederherstellung für Israel

40 Werden sie aber ihre und ihrer Väter Missetat bekennen samt ihrer Übertretung, womit sie sich an mir vergriffen haben und mir trotzig begegnet sind, (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 weswegen auch ich ihnen widerstand und sie in ihrer Feinde Land brachte; und wird sich alsdann ihr unbeschnittenes Herz demütigen, so daß sie dann ihre Schuld büßen, (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 so will ich gedenken an meinen Bund mit Jakob und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham, und will des Landes gedenken. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate genießen, indem es um ihretwillen wüste liegt, und sie werden ihre Schuld büßen, darum und deswegen, weil sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. (3. Mose 26.41) 44 Jedoch, wenn sie gleich in der Feinde Land sein werden, so will ich sie nicht gar verwerfen und sie nicht also verabscheuen, daß ich sie gar aufreibe oder meinen Bund mit ihnen breche; denn ich, der HERR, bin ihr Gott. 45 Und ich will für sie an meinen ersten Bund gedenken, als ich sie aus Ägypten führte vor den Augen der Heiden, daß ich ihr Gott wäre, ich, der HERR. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)