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3. Mose - Kapitel 26

Gehorsam bringt Segen

1 Ihr sollt keine Götzen machen, keine gemeißelten Bilder, und sollt euch keine Säulen aufrichten, auch keine Steinbilder setzen in eurem Lande, daß ihr euch davor bücket; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Beobachtet meine Sabbate und verehret mein Heiligtum; ich bin der HERR! (2. Mose 20.8) 3 Werdet ihr nun in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote befolgen und sie tun, 4 so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. (5. Mose 11.14) 5 Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande. (Amos 9.13) 6 Denn ich will Frieden geben im Lande, daß ihr schlafet und euch niemand erschrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande vertreiben, und es soll kein Schwert über euer Land kommen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde jagen, daß sie vor euch her durchs Schwert fallen. 8 Euer fünf werden hundert jagen, und euer hundert werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch her durchs Schwert fallen. (5. Mose 32.30) 9 Und ich will mich zu euch wenden und euch wachsen und zunehmen lassen und meinen Bund mit euch aufrechthalten. 10 Und ihr werdet von dem Vorjährigen essen und das Vorjährige wegen der Menge des Neuen hinwegtun. 11 Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine Seele soll euch nicht verwerfen: 12 und ich will unter euch wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. (2. Korinther 6.16) 13 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich zerbrach die Stäbe eures Joches und ließ euch aufrecht gehen.

Ungehorsam bringt Fluch

14 Werdet ihr mir aber nicht folgen und nicht alle diese Gebote erfüllen, 15 und werdet ihr meine Satzungen verachten, und wird eure Seele gegen meine Rechte einen Widerwillen haben, daß ihr nicht alle meine Gebote tut, sondern meinen Bund brechet, 16 so will auch ich euch solches tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, Schwindsucht und Fieberhitze, davon die Augen matt werden und die Seele verschmachtet. Ihr werdet eure Saat vergeblich bestellen; denn eure Feinde sollen sie essen. 17 Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, wenn euch niemand jagt. 18 Werdet ihr mir aber daraufhin noch nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal ärger strafen um eurer Sünden willen, 19 daß ich euren harten Stolz breche. Ich will euren Himmel machen wie Eisen und eure Erde wie Erz, (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 daß eure Mühe und Arbeit vergeblich aufgewendet sei, und euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen. 21 Setzet ihr mir aber noch weitern Widerstand entgegen und wollt mir nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal mehr schlagen, entsprechend euren Sünden. 22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen euch euer Kinder berauben und euer Vieh verderben und euer weniger machen, und eure Straßen sollen wüste werden. (2. Könige 2.24) 23 Werdet ihr euch aber dadurch noch nicht züchtigen lassen, sondern mir trotzig begegnen, 24 so will auch ich euch trotzig begegnen und euch siebenfältig schlagen um eurer Sünden willen. (2. Samuel 22.27) 25 Und ich will ein Racheschwert über euch kommen lassen, eine Bundesrache! Da werdet ihr euch in euren Städten sammeln; ich aber will Pestilenz unter euch senden und euch in eurer Feinde Hand geben. (Jesaja 1.20) 26 Und ich werde euch den Stab des Brotes zerbrechen, daß zehn Weiber euer Brot in einem Ofen backen mögen, und man wird euch das Brot nach dem Gewicht zuteilen; und ihr werdet es essen, aber nicht satt werden. 27 Werdet ihr aber auch dadurch noch nicht zum Gehorsam gegen mich gebracht, sondern mir trotzig begegnen, 28 so will ich auch euch mit grimmigem Trotz begegnen und euch siebenfältig strafen um eurer Sünden willen, 29 daß ihr eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen müßt! (2. Könige 6.28) 30 Und ich will eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen abhauen und eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich will eure Städte öde machen und eure heiligen Städte verwüsten und euren lieblichen Geruch verabscheuen. 32 Also will ich das Land wüste machen, daß eure Feinde, die darinnen wohnen werden, sich davor entsetzen sollen. 33 Euch aber will ich unter die Heiden zerstreuen und das Schwert hinter euch her ausziehen, daß euer Land zur Wüste und eure Städte zu Ruinen werden. 34 Alsdann wird das Land seine Sabbate genießen, solange es wüste liegt, und ihr in eurer Feinde Land seid. Ja alsdann wird das Land feiern und seine Sabbate genießen dürfen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Solange es wüste liegt, wird es feiern, weil es nicht feiern konnte an euren Sabbaten, als ihr darin wohntet. 36 Denen aber, die von euch übrigbleiben, will ich das Herz verzagt machen in ihrer Feinde Land, daß ein rauschendes Blatt sie jagen wird; und sie werden davonfliehen, als jage sie ein Schwert, und fallen, ohne daß sie jemand verfolgt. 37 Und sie sollen übereinander fallen; wie vor dem Schwert, obschon sie niemand jagt; und ihr werdet euren Feinden nicht widerstehen können, 38 sondern werdet unter den Heiden umkommen, und eurer Feinde Land wird euch fressen. 39 Welche von euch aber übrigbleiben, die sollen ob ihrer Missetat verschmachten, in eurer Feinde Land; und ob der Missetat ihrer Väter sollen sie verschmachten wie sie.

Verheißung von Gnade und Wiederherstellung für Israel

40 Werden sie aber ihre und ihrer Väter Missetat bekennen samt ihrer Übertretung, womit sie sich an mir vergriffen haben und mir trotzig begegnet sind, (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 weswegen auch ich ihnen widerstand und sie in ihrer Feinde Land brachte; und wird sich alsdann ihr unbeschnittenes Herz demütigen, so daß sie dann ihre Schuld büßen, (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 so will ich gedenken an meinen Bund mit Jakob und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham, und will des Landes gedenken. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate genießen, indem es um ihretwillen wüste liegt, und sie werden ihre Schuld büßen, darum und deswegen, weil sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. (3. Mose 26.41) 44 Jedoch, wenn sie gleich in der Feinde Land sein werden, so will ich sie nicht gar verwerfen und sie nicht also verabscheuen, daß ich sie gar aufreibe oder meinen Bund mit ihnen breche; denn ich, der HERR, bin ihr Gott. 45 Und ich will für sie an meinen ersten Bund gedenken, als ich sie aus Ägypten führte vor den Augen der Heiden, daß ich ihr Gott wäre, ich, der HERR. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.