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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Psalm - Kapitel 106

1 Halleluja, preist Jahwe! / Dankt Jahwe, denn er ist gut! / Seine Güte hört niemals auf. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer kann die Machttaten Jahwes nur nennen, / gebührend würdigen seinen Ruhm? 3 Wie glücklich sind die, die sich halten ans Recht, / die jederzeit tun, was er will! 4 Denk an mich, Jahwe, wenn du deinem Volk deine Zuneigung zeigst! / Komm mit deiner Hilfe dann auch zu mir, 5 damit ich das Glück der Erwählten sehe, / die Freude deiner Nation, / und juble mit allen, die dir gehorchen. 6 Wir haben gesündigt samt unseren Vätern; / wir haben uns vergangen, sind gottlos gewesen. (Daniel 9.5) 7 Unsere Väter in Ägypten begriffen deine Wunder nicht, / sie vergaßen die vielen Beweise deiner Gnade. / Schon am Schilfmeer widerstrebten sie dir. (2. Mose 14.11-12) 8 Wegen seines Namens rettete er sie, / um seine Macht zu demonstrieren. 9 Er bedrohte das Schilfmeer, da wurde es trocken. / Er führte sie durch die Fluten wie auf einem Wüstenboden. 10 Er rettete sie aus der Gewalt des Hassers, / erlöste sie aus Feindes Hand. 11 Das Wasser bedeckte ihre Bedränger, / nicht einer von ihnen blieb übrig. 12 Da vertrauten sie seinen Worten, / besangen wiederholt seinen Ruhm. (2. Mose 15.1) 13 Doch schnell vergaßen sie seine Taten, / warteten nicht auf seinen Rat. 14 Sie gierten begehrlich in der Wüste, / versuchten Gott in der Öde. (4. Mose 11.4-6) 15 Da gab er ihnen, was sie verlangten - und schickte Magersucht in ihre Seele. 16 Sie empörten sich gegen Mose im Lager, / gegen Aaron, den Heiligen Jahwes. (4. Mose 16.1) 17 Da wurde Datan von der Erde verschlungen, / die Gruppe Abirams von Erdreich bedeckt. 18 Feuer flammte auf in ihrer Gruppe / und verzehrte die rebellische Horde. 19 Sie machten ein Stierkalb am Horeb, / beugten sich vor einem gegossenen Bild. (2. Mose 32.1) 20 Sie vertauschten ihre Herrlichkeit / mit dem Bild eines Gras fressenden Rinds. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gott, ihren Retter, / seine großen Taten in Ägypten, (5. Mose 32.18) 22 seine Wunder im Land der Nachkommen Hams, / sein Furcht gebietendes Tun am Schilfmeer. 23 Jetzt sprach er davon, sie auszurotten, / wäre da nicht Mose gewesen, sein Erwählter. / Der trat in die Bresche vor ihm, / um abzuwenden seinen lodernden Zorn, / sodass sie nicht ausgelöscht wurden. (Hesekiel 13.5) 24 Dann verschmähten sie das herrliche Land, / denn sie glaubten seinem Wort nicht. (4. Mose 14.2-4) 25 Sie murrten in ihren Zelten, / hörten nicht auf die Stimme Jahwes. 26 Da schwor er mit erhobener Hand, / sie in der Wüste niederzustrecken 27 und ihre Nachkommen in alle Welt zu zerstreuen, / sie zu zersprengen unter die Länder. 28 Sie hängten sich an Baal-Peor / und aßen die Opfer von toten Götzen. (4. Mose 25.3) 29 Sie reizten ihn zum Zorn mit ihrem Tun, / und plötzlich kam das Unheil über sie. 30 Da trat Pinhas vor und übte Gericht, / so kam die Plage zum Stillstand. 31 Das wurde ihm als Gerechtigkeit angerechnet, / auch seinen Nachkommen für alle Zeit. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Am Wasser von Meriba erregten sie seinen Zorn, / und Mose ging es übel ihretwegen. (4. Mose 20.2) 33 Sie hatten ihn so sehr gereizt, / dass er sich zu unbedachten Worten hinreißen ließ. 34 Sie rotteten die Völker nicht aus, / die Jahwe ihnen genannt hatte. (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28) 35 Sie vermischten sich mit ihnen / und nahmen ihre Gebräuche an. 36 Sie dienten ihren Götzen, / und die wurden ihnen zur Falle. 37 Sie opferten ihre Söhne / und ihre Töchter den Dämonen. (3. Mose 18.21) 38 Sie vergossen unschuldiges Blut, / das Blut ihrer Söhne und Töchter, / die sie den Götzen Kanaans schlachteten. / So wurde das Land durch Blutschuld entweiht. 39 Sie wurden unrein durch ihr Tun, / sie hurten durch ihr Treiben. 40 Da entflammte Jahwes Zorn gegen sein Volk, / er verabscheute die, die ihm gehörten. 41 Er lieferte sie an fremde Völker aus, / ihre Hasser durften über sie herrschen. (Richter 2.14) 42 Ihre Feinde unterdrückten sie. / Sie beugten sich unter ihre Gewalt. 43 Viele Male rettete er sie, / aber sie blieben starrsinnig bei ihrem Plan / und versanken in ihrem Vergehen. 44 Doch er sah ihr Elend an, / als er ihre Schreie hörte. 45 Dann dachte er wieder an seinen Bund, / in seiner grenzenlosen Güte reute es ihn. 46 Bei denen, die sie verschleppten, / ließ er sie Erbarmen finden. 47 Rette uns, Jahwe, unser Gott! / Sammle uns aus den Nationen, / dass dein heiliger Name gepriesen wird / und wir uns deines Lobes rühmen! (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36) 48 Gelobt sei Jahwe, der Gott Israels, / in alle Zeit und Ewigkeit! / Das ganze Volk sage: Amen! Halleluja! (1. Chronik 16.34-36) (Psalm 41.14)