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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Prediger - Kapitel 2

1 Ich sagte mir: "Versuch es doch mit der Freude und genieß etwas Gutes!" Doch ich sah: Auch das ist nichtig. 2 Zum Lachen sagte ich: "Irrsinn!", und zur Freude: "Was bringt sie schon?" 3 Ich beschloss, meinen Leib mit Wein zu laben, doch sollte die Weisheit in mir die Führung behalten. Ich wollte auch nach der Dummheit greifen, um herauszufinden, was die Menschen unter dem Himmel tun sollen, was gut für sie ist, solange sie leben. (Sprüche 31.4) 4 Ich vollbrachte große Dinge: Ich baute mir Häuser, ich pflanzte mir Weinberge, 5 ich legte mir Gärten und Parks an und pflanzte alle möglichen Obstbäume hinein. 6 Ich legte Teiche an, um den aufsprießenden Wald von Bäumen zu bewässern. 7 Ich kaufte Sklaven und Sklavinnen, obwohl ich schon Sklaven besaß, die zu meinem Haushalt gehörten. Auch besaß ich mehr Rinder, Schafe und Ziegen als alle, die vor mir in Jerusalem waren. 8 Außerdem stapelte ich Silber und Gold und die Schätze von Königen und Ländern. Ich hielt mir Sänger und Sängerinnen und die Lust der Männer: Frauen über Frauen! 9 Ich wurde mächtiger und reicher als alle, die vor mir in Jerusalem waren. Auch blieb mir meine Weisheit erhalten. (1. Könige 10.23) 10 Ich gönnte mir alles, was meine Augen begehrten. Ich musste mir keine einzige Freude versagen. Und so war ich glücklich nach all meiner Mühe. Ja, so weit hatte ich es mit meinen Mühen gebracht. 11 Doch als ich mir alles ansah, was ich getan und erreicht hatte, und die Mühe bedachte, die ich dafür aufwenden musste, da war das alles nichtig und ein Haschen nach Wind. Es gibt in dieser Welt keinen bleibenden Gewinn. (Prediger 1.14) 12 Da ging ich daran, Weisheit, Verblendung und Dummheit zu betrachten. Was bleibt dem Menschen zu tun, der nach dem König kommt? Was man schon längst getan hat. (Prediger 1.17) 13 Ich habe gesehen, dass die Weisheit einen so großen Vorteil gegenüber der Dummheit hat wie das Licht vor der Finsternis. 14 Der Weise hat Augen im Kopf, beim Narren bleibt es finster. Doch ich erkannte auch, dass beide dasselbe Geschick treffen kann. (Sprüche 17.24) 15 Da sagte ich mir: "Wie einen Narren trifft es auch mich. Wozu bin ich denn so weise geworden?" Da dachte ich, dass auch das nichtig war. 16 Denn weder an den Weisen noch an den Narren wird man sich ewig erinnern. Wie bald werden beide vergessen sein. Auch der Weise muss genauso sterben wie der Narr. (Psalm 49.11) 17 Da hasste ich das Leben, denn alles, was unter der Sonne getan wird, war mir zuwider. Alles ist nichtig und ein Haschen nach Wind. 18 Da hasste ich alles, was ich mir mühevoll erarbeitet hatte. Ich muss es ja doch dem überlassen, der mir nachfolgen wird. (Psalm 39.7) (Prediger 2.21) (Prediger 2.26) 19 Und wer weiß, ob der weise oder dumm sein wird? Und doch wird er über alles verfügen, was ich durch mein Mühen und Wissen in dieser Welt erarbeitet habe. Auch das ist nichtig. 20 So kam ich dazu, an allem zu verzweifeln, wofür ich mich abgemüht hatte. 21 Denn da müht sich einer ab mit Weisheit, mit Erkenntnis und Geschick und muss es dann doch einem überlassen, der sich nie darum gekümmert hat. Auch das ist nichtig und ein großes Übel. 22 Was hat dann der Mensch von all seiner Mühe und Plage und von seinem Streben in dieser Welt? 23 Sein Leben bringt ihm nur Leiden und seine Mühe Verdruss. Selbst nachts kommt er nicht zur Ruhe. Auch das ist nichtig. 24 Ein Mensch kann nichts Besseres tun, als zu essen und zu trinken und sich etwas Gutes zu gönnen von all seiner Mühe. Doch ich sah, dass auch das von Gott abhängt. (Prediger 3.12) (Prediger 3.22) (Prediger 5.17) (Prediger 8.15) (Prediger 9.7) 25 Denn wer kann essen, wer kann fröhlich sein ohne Gott? 26 Einem Menschen, der ihm gefällt, gibt er Weisheit, Erkenntnis und Freude. Doch den, der sündigt, lässt er einsammeln und aufhäufen, um es dem zu geben, der Gott gefällt. Auch das ist nichtig und ein Haschen nach Wind. (Sprüche 13.22) (Sprüche 28.8)