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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 9

1 Alle Könige im Westjordanland hörten von den Siegen Israels, ob sie im Gebirge, in der Schefela oder in der Küstenebene des Mittelmeeres bis zum Libanon hin lebten, die Hetiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Perisiter, die Hiwiter und die Jebusiter. 2 Da taten sie sich zusammen, um gemeinsam gegen Josua und Israel zu kämpfen. 3 Als die Einwohner von Gibeon jedoch hörten, was Josua mit Jericho und Ai gemacht hatte, 18, 19, 20 4 griffen sie zu einer List. Sie wollten sich als Boten ausgeben. Deshalb nahmen sie abgenutzte Säcke für ihre Esel und abgenutzte und geflickte Weinschläuche 5 und zogen zerschlissene und geflickte Schuhe und abgetragene Kleidung an. Das Brot, das sie als Wegzehrung dabeihatten, war vertrocknet und zerbröselt. 6 So kamen sie ins Lager nach Gilgal. "Wir kommen aus einem fernen Land", sagten sie zu Josua und den Männern von Israel, "und möchten, dass ihr einen Bund mit uns schließt." 7 Da sagten die Israeliten zu den Hiwitern: "Wir können doch nicht einfach ein Bündnis mit euch schließen. Vielleicht wohnt ihr ja ganz in unserer Nähe." 21, 22 8 "Wir sind deine Sklaven", sagten sie zu Josua. Der fragte: "Wer seid ihr und woher kommt ihr?" 9 "Deine Sklaven kommen aus einem sehr weit entfernten Land, weil der Ruhm von Jahwe, deinem Gott, bis zu uns gedrungen ist. Wir haben alles gehört, was er in Ägypten getan hat, 10 und auch das, was er mit den beiden Amoriterkönigen im Ostjordanland gemacht hat, mit König Sihon von Heschbon und König Og von Baschan, der in Aschtarot lebte. 23 11 Da sagten unsere Ältesten und alle Bewohner des Landes zu uns: 'Nehmt Verpflegung mit auf den Weg, zieht ihnen entgegen und sagt zu ihnen: Wir sind eure Sklaven, schließt einen Bund mit uns!' 12 Hier, seht euch das Brot an! Es war noch warm, als wir von zu Hause aufbrachen. Jetzt ist es vertrocknet und zerbröselt. 13 Und diese zerrissenen Weinschläuche hier waren neu, als wir sie füllten. Auch unsere Kleidung und die Schuhe sind durch die lange Reise verschlissen." 14 Die Israeliten untersuchten das Brot, aber sie versäumten es, Jahwe zu befragen. 24 15 So gewährte Josua ihnen Frieden und sicherte zu, sie am Leben zu lassen. Die Führer des Volkes bekräftigten den Vertrag mit einem Eid. 25 16 Drei Tage später kam es heraus, dass sie ganz in ihrer Nähe wohnten. 17 Die Israeliten waren nämlich weitergezogen und auf die Städte gestoßen, aus denen die Boten gekommen waren: Gibeon, Kefira, Beerot und Kirjat-Jearim. 18 Doch sie konnten ihnen nichts antun, weil die Führer des Volkes ihnen im Namen Jahwes Frieden geschworen hatten. Da murrte die ganze Volksversammlung über ihre Führer. 19 Die verteidigten sich: "Wir haben ihnen im Namen Jahwes Frieden geschworen und können sie jetzt nicht antasten. 20 Wir müssen sie am Leben lassen, damit kein Zorngericht wegen des Eides über uns kommt." 26 21 Aber sie sicherten den Israeliten zu, die Hiwiter zu Holzhauern und Wasserträgern für ganz Israel zu machen. 22 Dann bestellte Josua die Boten aus Gibeon zu sich und sagte zu ihnen: "Warum habt ihr uns getäuscht und behauptet, von sehr weit her zu kommen, wo ihr doch ganz in unserer Nähe wohnt? 23 Darum sollt ihr verflucht und für alle Zeit Sklaven für das Haus meines Gottes sein - Holzhauer und Wasserträger!" 24 Sie antworteten Josua: "Deinen Sklaven wurde zuverlässig berichtet, dass Jahwe, dein Gott, seinem Diener Mose geboten habe, euch das ganze Land zu geben und alle seine Bewohner zu töten. Darum fürchteten wir sehr um unser Leben. 25 Nun, wir sind in deiner Hand; mach mit uns, was du für richtig hältst." 26 Josua stand zu seinem Wort und bewahrte die Gibeoniten davor, von den Männern Israels getötet zu werden. 27 Doch verpflichtete er sie an diesem Tag zum Dienst am Altar Jahwes als Holzhauer und Wasserträger. Sie tun das noch heute an dem Ort, den Jahwe für seinen Altar erwählt hat. 27 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;

5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»

6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.

8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

18 Josua 6.20-21: Da erhob das Volk ein Feldgeschrei, und die Priester bliesen die Posaunen. Als nun das Volk den Schall der Posaunen hörte und ein großes Feldgeschrei erhob, stürzte die Mauer in sich zusammen, und das Volk erstieg die Stadt, ein jeder stracks vor sich hin. Also gewannen sie die Stadt.

19 Josua 8.26: Josua aber zog seine Hand, womit er die Lanze ausstreckte, nicht zurück, bis alle Einwohner von Ai ausgerottet waren.

20 Josua 8.28: Und Josua äscherte Ai ein und machte einen ewigen Schutthügel daraus, eine Ruine, die noch heute dort ist.

21 2. Mose 23.32: Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen;

22 Josua 11.19: Und es war keine Stadt, die sich den Kindern Israel friedlich ergab, ausgenommen die Heviter, welche zu Gibeon wohnten; sie gewannen dieselben alle im Kampf.

23 4. Mose 21.21: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen:

24 4. Mose 27.21: Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten; der soll für ihn um Rat fragen, durch den Gebrauch der Urim, vor dem HERRN. Nach seiner Weisung sollen sie aus und einziehen, er und alle Kinder Israel und die ganze Gemeinde mit ihm.

25 Josua 9.7: Da sprachen die Männer Israels zu den Hevitern: Vielleicht wohnst du in meiner Nähe; wie könnte ich da einen Bund mit dir machen?

26 2. Samuel 21.1-2: Es war aber zu Davids Zeiten eine Hungersnot drei Jahre lang, Jahr für Jahr. Und David suchte das Angesicht des HERRN. Und der HERR sprach: Es ist wegen Saul und wegen des Hauses der Blutschuld, weil er die Gibeoniter getötet hat!

27 5. Mose 29.10: Ihr alle steht heute vor dem HERRN, eurem Gott, eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Amtleute, alle Männer Israels;