3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.Josua - Kapitel 12
1 Die Israeliten hatten folgende Könige besiegt und deren Land im Ostjordangebiet vom Fluss Arnon bis zum Berg Hermon in Besitz genommen, einschließlich der ganzen östlichen Jordantiefebene: 2 Zunächst den Amoriterkönig Sihon aus Heschbon. Er herrschte von Aroër am Arnon, von der Mitte des Arnontals an über das halbe Gilead bis zum Fluss Jabbok, wo das Gebiet der Ammoniter beginnt, 18 3 über das östliche Jordantal bis an den See Kinneret und nach Süden zu bis an das Meer der Araba, das Salzmeer, und bis nach Bet-Jeschimot und den Abhängen des Berges Pisga. 4 Dann das Land des Königs Og von Baschan, dem letzten vom Geschlecht der Refaïter, der in Aschtarot und Edreï regierte. 19, 20 5 Er herrschte über das Hermongebirge, über das Gebiet von Salcha und Baschan bis an die Grenze zu den Königreichen Geschur und Maacha und über die andere Hälfte Gileads bis an die Grenze von König Sihons Herrschaftsgebiet. 6 Diese beiden Könige waren unter der Führung Moses von den Israeliten besiegt worden. Und Mose, der Diener Jahwes, gab ihr Land den Stämmen Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. 21 7 Es folgen die Könige, die unter der Führung Josuas von den Israeliten im Westjordanland besiegt worden sind, und zwar von Baal-Gad am Fuß des Libanon-Gebirges bis zum kahlen Berg Seïr. Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz: 8 das Gebirge, die Schefela, die Abhänge zur Araba hin mit der Wüste Juda und den Negev im Süden, das ganze Gebiet der Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter. 22 9 Es waren der König von Jericho, der König von Ai, das neben Bet-El liegt, 23, 24 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, 25, 26 11 der König von Jarmut und der von Lachisch, 27 12 der König von Eglon und der von Geser; 28, 29, 30 13 der König von Debir und der von Geder, 31, 32 14 der von Horma und der von Arad, 33, 34 15 der von Libna und der von Adullam; 35 16 der König von Makkeda und der von Bet-El, 36 17 der von Tappuach und der von Hefer, 18 der von Afek und der von Scharon; 37, 38 19 der König von Madon, der von Hazor, 39, 40 20 der von Schimron-Meron und der von Achschaf; 41 21 der König von Taanach, der von Megiddo, 22 der von Kedesch und der von Jokneam am Karmel; 23 der König von Dor im Hügelland von Dor, der König von Haroschet-Gojim in Galiläa 42 24 und der König von Tirza. Insgesamt 31 Könige.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
18 4. Mose 21.24: Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land ein, vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Landmarken der Kinder Ammon waren fest.
19 4. Mose 21.33: Und sie wandten sich um und stiegen den Berg nach Basan hinauf. Da zog Og, der König zu Basan, aus, ihnen entgegen mit seinem ganzen Volke, zum Kampf bei Edrei.
20 5. Mose 3.11: (Denn der König Og zu Basan war allein noch übrig von den Rephaitern. Siehe, sein Bett, ein eisernes Bett, ist es nicht zu Rabbat der Kinder Ammon? Es ist neun Ellen lang und vier Ellen breit, nach der Elle eines Mannes.)
21 4. Mose 32.33: Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum.
22 Josua 11.3: und zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, zu dem Amoriter, Hetiter, Pheresiter und Jebusiter auf dem Gebirge und zu dem Heviter unten am Berge Hermon im Lande Mizpa.
23 Josua 6.2: Und der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem Könige und den streitbaren Männern in deine Hand gegeben.
24 Josua 8.29: Und er ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Als aber die Sonne untergegangen war, gebot Josua, daß man seinen Leichnam vom Baume herabnehme; da warfen sie ihn unter das Tor der Stadt und errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der noch daselbst ist bis auf diesen Tag.
25 Josua 10.1: Als aber Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, hörte, daß Josua Ai erobert und an ihm den Bann vollstreckt hatte, und Ai samt seinem König also getan, wie er Jericho und seinem König getan hatte, und daß die Einwohner von Gibeon mit Israel Frieden gemacht hatten und sich unter ihnen aufhielten, fürchteten sie sich sehr,
26 Josua 10.3: Darum sandte Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, Boten zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König von Jarmut, und zu Japhia, dem König von Lachis, und zu Debir, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:
27 Josua 10.3: Darum sandte Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, Boten zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König von Jarmut, und zu Japhia, dem König von Lachis, und zu Debir, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:
28 Josua 10.3: Darum sandte Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, Boten zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König von Jarmut, und zu Japhia, dem König von Lachis, und zu Debir, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:
29 Josua 10.26: Darnach schlug sie Josua und tötete sie und hängte sie an fünf Bäume. Und sie hingen an den Bäumen bis zum Abend.
30 Josua 10.33: Zu derselben Zeit zog Horam, der König zu Geser, hinauf, um Lachis zu helfen. Aber Josua schlug ihn samt all seinem Volk, bis ihm nicht einer übrigblieb.
31 Josua 10.39: und er gewann es samt seinem König und allen seinen Städten und schlug es mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an allen Seelen, die darin waren; wie er Hebron und Libna samt ihrem König getan hatte, also tat er Debir und seinem König.
32 Richter 1.11: Von dort zogen sie wider die Einwohner von Debir; Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher.
33 4. Mose 21.1: Und als der Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel auf dem Wege der Kundschafter heranziehe, stritt er wider Israel und machte Gefangene unter ihnen.
34 Richter 1.17: Juda aber zog hin mit seinem Bruder Simeon; und sie schlugen die Kanaaniter, welche in Zephat wohnten, und vollstreckten an ihnen den Bann und nannten die Stadt Horma.
35 Josua 10.29-30: Da zog Josua und ganz Israel mit ihm von Makeda gen Libna und stritt wider Libna.
36 Josua 10.28: An demselben Tage gewann Josua auch Makeda und schlug es mit der Schärfe des Schwertes samt seinem König und vollstreckte an ihnen und an allen Seelen, die darin waren, den Bann, und ließ niemand übrigbleiben und tat dem König zu Makeda, wie er dem König zu Jericho getan hatte.
37 Josua 15.53: Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta,
38 1. Samuel 4.1: Und Samuels Wort erging an ganz Israel. Da zog Israel aus, den Philistern entgegen, in den Streit und lagerte sich bei Eben-Eser; die Philister aber hatten sich zu Aphek gelagert.
39 Josua 11.1: Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph
40 Josua 11.10: Und Josua kehrte um zu derselben Zeit und eroberte Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war zuvor die Hauptstadt aller dieser Königreiche;
41 Josua 11.1: Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph
42 Josua 11.2: und zu den Königen, die gegen Mitternacht, auf dem Gebirge und in der Ebene südlich von Genezaret und in den Tälern und in den Gegenden zu Dor am Meere wohnten,