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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 65

1 "Ich war zu erreichen für die, die nicht nach mir fragten. / Ich war zu finden für die, die nicht nach mir suchten. / Ich sagte zu einem Volk, das gar nicht zu mir rief: / 'Hier bin ich! Hier bin ich!' (Römer 10.20) 2 Den ganzen Tag streckte ich meine Hände aus nach einem widerspenstigen Volk, / das den eigenen Gedanken nachläuft auf einem unguten Weg. (Jeremia 3.17) (Sprüche 1.24) 3 Fortwährend beleidigen sie mich und fordern mich heraus. / In Götzengärten schlachten sie, verbrennen Rauchopfer auf Ziegeln. 4 Sie hocken in Kammern von Gräbern, / verbringen in Höhlen die Nächte, / sie essen Fleisch von Schweinen / und haben gräuliche Brühe in ihren Gefäßen. (3. Mose 11.7) (Jesaja 66.17) 5 Sie sagen: "'Bleib, wo du bist und komm mir nicht nahe, / ich bin zu heilig für dich!' - Diese Leute sind wie Rauch in meiner Nase, / wie ein Feuer, das den ganzen Tag brennt. 6 Seht her, alles ist aufgeschrieben vor mir. / Und ich werde nicht schweigen, sondern ich zahle es ihnen heim. / Ich zahle ihnen den Lohn aus 7 für ihre Schuld / und die Schuld ihrer Väter", sagt Jahwe. / "Weil sie auf den Bergen Weihrauch verbrannten und mich auf den Hügeln verhöhnten, / zahle ich ihnen den Lohn für ihr Tun; / was sie verdienen, messe ich ihnen zu." 8 So spricht Jahwe: / "Wie man von einer Traube sagt, in der noch Saft enthalten ist: / 'Wirf sie nicht weg, ein Segen ist in ihr!', / so will ich um meiner Diener willen tun, / und nicht das Ganze verwerfen. (1. Mose 18.26) (Jesaja 6.13) 9 Auch künftig wird Jakob Nachkommen haben / und Juda Erben für mein Bergland. / Die von mir Erwählten sollen es erben, / und die mir dienen, wohnen dort. 10 Schafe weiden wieder in der Ebene Scharon / und Rinder lagern im Tal Achor / für mein Volk, das wieder nach mir fragt. (Josua 7.26) 11 Doch ihr, die ihr Jahwe verlasst, / den Berg meines Heiligtums vergesst, / die ihr einen Tisch für Gad, den Glücksgott, deckt, / und der Schicksalsgöttin Meni den Krug mit Würzwein füllt: 12 Das Schwert ist euch als Schicksal bestimmt; / kniet euch nur zum Abschlachten hin! / Denn ich hatte gerufen, aber ihr gabt keine Antwort, / ich hatte geredet, aber ihr habt nicht gehört, / sondern habt gerade das getan, was vor mir böse ist, / habt gerade das erwählt, was mir missfällt." (Jesaja 65.2) (Jesaja 66.4) 13 "Darum spricht Jahwe, der Herr: / Meine Diener bekommen zu essen, doch ihr müsst hungern; / meine Diener haben zu trinken, doch ihr werdet durstig sein; / meine Diener werden glücklich sein, doch ihr werdet beschämt; (Jesaja 55.1) 14 meine Diener werden jubeln vor Freude, / doch ihr werdet schreien vor Qual und heulen vor lauter Verzweiflung. 15 Nur als Fluchwort werden eure Namen bleiben, / wenn die Erwählten schwören: 'So wird Jahwe, der Herr, dich töten!' / Doch sie bekommen Ehrennamen, (Jesaja 62.2) 16 dass dann, wenn man sich Segen wünscht, / man sich segnet bei dem treuen Gott; / und wenn man im Land schwört, / schwört man bei Gott, der die Wahrheit ist. / Dann werden die früheren Nöte vergessen und meinen Augen entschwunden sein. (Jesaja 19.18) (Jeremia 4.2) (Jeremia 12.16) 17 Denn wisst: Ich werde einen neuen Himmel und eine neue Erde erschaffen. / Dann sehnt sich keiner mehr zurück nach dem, was früher war, / keinem mehr kommt das noch in den Sinn. (Jesaja 66.22) (2. Petrus 3.13) (Offenbarung 21.1) 18 Freut euch vielmehr und jubelt ohne Ende / über das, was ich nun erschaffe. / Zur Stadt der Freude mache ich Jerusalem, / und seine Bewohner erfülle ich mit Glück. (Jesaja 35.10) 19 Und auch ich will über Jerusalem jubeln, / will mich freuen über mein Volk. / Dann wird kein Weinen mehr zu hören sein, / kein Wehgeschrei mehr in der Stadt. (Jesaja 25.8) 20 Es wird dort keinen Säugling geben, der nur wenige Tage erlebt, / keinen Greis, der nicht das volle Alter erreicht. / Wer als Hundertjähriger stirbt, gilt noch als jung, / und wer nicht hundert Jahre alt wird, gilt als Sünder, der vom Fluch getroffen ist. (Sacharja 8.4) 21 Sie bauen Häuser und wohnen auch darin, / pflanzen Weinberge und genießen auch ihren Ertrag. (Jesaja 62.8) 22 Sie bauen nicht, damit ein anderer in ihrem Haus wohnt; / sie pflanzen nicht, damit ein anderer die Früchte genießt. / Die Menschen meines Volkes sollen alt wie Bäume werden, / meine Auserwählten sollen die Frucht ihrer Arbeit genießen. (5. Mose 28.30) 23 Ihre Arbeit wird nicht mehr vergeblich sein, / nicht für einen jähen Tod bringen sie Kinder zur Welt. / Denn sie sind die Nachkommen der Gesegneten Jahwes, / und ihre Sprösslinge werden bei ihnen sein. 24 Schon ehe sie rufen, gebe ich ihnen Antwort, / während sie noch reden, erhöre ich sie. (Jesaja 30.19) (Jesaja 58.9) 25 Wolf und Lamm weiden zusammen, / der Löwe frisst Stroh wie das Rind / und die Schlange wirklich nur Staub: / Sie werden nichts Böses mehr tun / und niemand mehr schaden auf meinem heiligen Berg", spricht Jahwe. (Jesaja 11.6-9)