zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 5

1 Ich will singen von dem, den ich liebe, / ein Lied vom Weinberg meines Freundes: / Mein Freund hatte einen Weinberg auf einer fruchtbaren Höhe. (Psalm 80.9) (Jesaja 27.2) (Markus 12.1) 2 Er grub ihn um und entfernte die Steine / und bepflanzte ihn mit edelsten Reben. / Einen Turm baute er mitten darin / und hieb auch eine Kelter aus. / Dann wartete er auf die süße Frucht. / Doch die Trauben waren sauer und schlecht. 3 Nun, ihr Bürger von Jerusalem, Männer von Juda: / Wie denkt ihr über meinen Weinberg und mich? 4 Habe ich nicht alles an meinem Weinberg getan? / Warum hoffte ich auf süße Trauben / und er brachte saure Frucht? 5 Jetzt sage ich euch, was ich ihm tue: / Ich reiße seine Hecke aus, / damit er von Herden abgeweidet wird, / ich breche seine Mauer ab, / dass er von allen zertrampelt wird. 6 Zu einer Wüste soll er werden, / nicht mehr beschnitten und behackt - und von Dornen und Disteln bedeckt. / Und den Wolken will ich befehlen, / dass kein Regen mehr auf ihn fällt. 7 Denn der Weinberg von Jahwe, dem allmächtigen Gott, ist das Volk Israel. / Und die Männer von Juda sind die Pflanzung seiner Lust. / Er hoffte auf Rechtsspruch / und erntete Rechtsbruch, / er hoffte auf Gerechtigkeit / und hörte Geschrei über Schlechtigkeit. 8 Weh denen, die sich ein Haus neben das andere stellen, / ein Feld nach dem anderen kaufen, / bis kein Grundstück mehr da ist / und ihnen alles gehört. (Micha 2.2) 9 Da hörte ich den Schwur Jahwes: / "Die vielen Häuser werden öde und leer, / so groß und schön sie auch sind: / Sie werden ohne Bewohner sein. 10 Denn zehn Joch Rebland geben einen Eimer Saft / und zehn Sack Getreide nur einen Zentner Ertrag. 11 Weh denen, die schon am frühen Morgen hinterm Bier her sind / und sich erhitzen am Wein bis spät in die Nacht. 12 Zither und Harfe, Pauke und Flöte / und Wein gehören zu ihrem Gelage, / doch was Jahwe tut, beachten sie nicht, / vor seinem Wirken haben sie keinen Respekt. (Psalm 28.5) (Amos 1.6) (Amos 6.5) 13 Weil mein Volk keine Einsicht hat, wird es gefangen weggeschleppt. / Seine Edelleute werden Hungerleider sein, / und seine lärmende Menge verschmachtet vor Durst. 14 Das Totenreich reißt seinen Schlund weit auf, / und hinab fährt seine ganze Pracht, das ganze johlende und lärmende Gewühl. 15 Da werden Menschen gebeugt und Männer geduckt, / da werden stolze Augen gesenkt. (Jesaja 2.11) 16 Und Jahwe, der allmächtige Gott, wird durch sein Urteil erhöht. / Der heilige Gott zeigt sich heilig im gerechten Gericht. 17 Zwischen den Trümmern der Stadt weiden die Schafe, / und Ziegen nähren sich in den Ruinen der Vertriebenen. 18 Weh denen, die die Strafe für ihre Schuld herbeiziehen an Stricken des Wahns. Das Gericht über ihre Sünde schleppen sie mit Wagenseilen herbei, 19 und sagen dazu: "Er soll sich beeilen, der heilige Gott Israels, wir wollen endlich sehen, was er mit uns tut!" (Jeremia 17.15) (2. Petrus 3.4) 20 Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die Finsternis zum Licht erklären und Licht zur Finsternis, die das Bittere süß und das Süße bitter machen. 21 Weh denen, die sich selbst für weise halten / und meinen, dass sie verständig sind. (Sprüche 3.7) (Römer 12.17) 22 Weh denen, die Helden im Weintrinken sind / und tapfer im Mischen von starkem Getränk. 23 Sie sprechen den Gottlosen gerecht durch ein Bestechungsgeschenk, / und den Gerechten nehmen sie ihr Recht. 24 Darum: Wie eine Feuerzunge Stoppeln verzehrt, / wie dürres Gras in der Flamme zusammensinkt, / wird ihre Wurzel wie Asche sein, / ihre Blüte auffliegen wie Staub. / Denn sie haben das Gesetz Jahwes, des Allmächtigen, verworfen, / das Wort des Heiligen Israels verschmäht. 25 Darum entflammte der Zorn Jahwes gegen sein Volk, / er hob seine Hand und schlug zu, / dass die Berge erbebten / und Leichen wie Abfall auf den Straßen lagen. / Und immer noch hat sich sein Zorn nicht gelegt, / seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 9.11) 26 Er stellt ein Feldzeichen auf für ein Volk in der Ferne, / er pfeift es herbei vom Ende der Welt, / und schon kommen sie eilig heran. 27 Keiner ist erschöpft, und keiner schleppt die Füße nach; / keiner nickt ein, sie sind alle hellwach; / keinem geht der Hüftgurt auf, und keinem löst sich ein Riemen vom Schuh. 28 Ihre Pfeile sind scharf, ihre Bogen gespannt. / Die Hufe ihrer Pferde sind hart wie Stein, / die Räder sausen dahin wie der Sturm. 29 Ihr Kriegsschrei ist wie Löwengebrüll. / Wie junge Löwen brüllen sie auf. / Sie knurren, packen die Beute und schleppen sie fort, / und niemand reißt sie ihnen weg. 30 An dem Tag wird es dröhnen über dem Land, / es wird tosen wie die Brandung am Meer. / Wohin man dann auf der Erde auch blickt: / nur Finsternis und bedrückende Angst. / Dichte Wolken verdunkeln das Licht.