zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 49

1 Hört mir zu, ihr Meeresländer, / horcht auf, ihr Völker in der Ferne! / Schon im Mutterleib berief mich Jahwe, / von Mutterschoß an hat er meinen Namen genannt. 2 Er machte meinen Mund zu einem scharfen Schwert / und versteckte mich im Schatten seiner Hand. / Er machte mich zu einem sicher treffenden Pfeil / und hat mich in seinem Köcher verwahrt. (Jesaja 51.16) (Offenbarung 1.16) 3 Er sagte zu mir: / "Du bist mein Diener, Israel, / an dir zeige ich meine Herrlichkeit!" (Jesaja 41.8) (Jesaja 42.1) (Jesaja 49.5) 4 Ich aber dachte: "Vergeblich habe ich mich gemüht, / umsonst und nutzlos meine Kraft vertan. / Doch Jahwe sorgt für mein Recht, / er verhilft mir zu meinem Lohn." (1. Könige 19.10) 5 Jetzt hat Jahwe gesprochen, / der mich schon im Mutterleib zu seinem Diener ausgebildet hat, / damit Jakob zurückgebracht und Israel zu ihm heimgeführt werde. / Bei Jahwe bin ich angesehen, / meine Stärke liegt in meinem Gott. 6 Er sagte: "Es ist zu wenig, dass du nur mein Diener bist, / um die Stämme Jakobs aufzurichten, / zurückzuführen die Verschonten Israels. / Ich habe dich auch zum Licht der Nationen gemacht, / dass mein Heil das Ende der Erde erreicht." (Jesaja 42.6) (Jesaja 60.3) (Lukas 2.32) (Apostelgeschichte 13.47) 7 Das sagt Jahwe, der Befreier Israels, / sein heiliger Gott, / zu dem, der ganz und gar verachtet ist, / der von den Völkern verabscheut wird, / der auch unter Gewaltherrschern dient: / "Könige erheben sich, wenn sie das sehen, / und Fürsten werfen sich nieder. / Das geschieht, weil Jahwe sein Wort hält, / weil der Heilige Israels dich erwählt." 8 So spricht Jahwe: / "Ich habe dich rechtzeitig erhört, / am Tag der Rettung habe ich dir geholfen. / Ich habe dich vor Schaden bewahrt, / damit du dem Volk zum Mittler meines Bundes wirst, / um das Land wieder aufzurichten, / das verödete Erbe neu zu verteilen, (Psalm 69.14) (Jesaja 42.6) (2. Korinther 6.2) 9 um den Gefangenen zu sagen: / 'Ihr seid frei!', / denen in der Finsternis: 'Kommt ans Licht!' Gleich an den Wegen grasen sie, / auf kahlen Hängen finden sie Weide. 10 Sie leiden weder Hunger noch Durst. / Hitze und Sonnenglut schaden ihnen nicht, / denn ihr Erbarmer leitet sie / und führt sie immer zur Quelle. (Offenbarung 7.16) 11 Alle meine Berge mache ich zum Weg, / meine Straßen führen über die Höhen. 12 Seht, da kommt mein Volk von ferne! / Die einen kommen vom Norden her, / die andern übers westliche Meer - und jene aus dem Lande Sewenim." (Lukas 13.29) 13 Jubelt, ihr Himmel, / jauchze, du Erde! / Ihr Berge, brecht in Jubel aus! / Denn Jahwe hat sein Volk getröstet, / sich seiner Gebeugten erbarmt. (Jesaja 44.23) 14 Zion sagt: "Jahwe hat mich verlassen, / vergessen hat mich der Herr!" 15 "Kann eine Frau denn ihren Säugling vergessen, / eine Mutter ihren leiblichen Sohn? / Und selbst wenn sie ihn vergessen könnte, / ich vergesse euch nie! (1. Könige 3.26) (Jeremia 31.20) 16 In beide Handflächen habe ich dich eingraviert, / deine Mauern stehen immer vor mir. 17 Schon eilen deine Söhne herbei, / und die dich zerstört und verwüstet haben, ziehen davon. 18 Blick doch auf und schau dich um: / Alle versammeln sich und kommen zu dir! / So wahr ich lebe", spricht Jahwe, / "du wirst sie anlegen wie einen Schmuck, / wirst dich mit ihnen schmücken wie eine Braut. (Jesaja 60.4) 19 Denn deine Trümmerstätten und Einöden, / dein verwüstetes Land wird jetzt für seine Bewohner zu eng, / denn die dich vernichten wollten, sind weit weg. 20 Ja, du warst kinderlos, / doch bald sagen deine Kinder zu dir: / 'Uns wird es hier zu eng. / Schaffe uns mehr Platz!' (Jesaja 54.1) 21 Erstaunt wirst du dich fragen: / 'Wer hat mir diese Kinder geboren? / Man hat mir doch meine geraubt, / und ich konnte keine weiteren gebären! / Ich war verstoßen und verbannt. / Wer hat diese hier denn großgezogen? / Ich war doch ganz allein. / Wo kommen sie nur her?'" 22 So spricht Jahwe, mein Herr: / "Seht, ich hebe vor den Völkern die Hand / und stelle mein Feldzeichen für sie auf. / Und sie bringen auf den Armen deine Söhne herbei, / auf den Schultern tragen sie deine Töchter zu dir. (Jesaja 60.4) 23 Könige werden deine Betreuer sein / und Fürstinnen Ammen für dich. / Mit dem Gesicht auf der Erde ehren sie dich, / küssen den Staub deiner Füße. / Dann wirst du erkennen, dass ich, Jahwe, es bin. / Niemand wird enttäuscht, der mir vertraut." (Psalm 72.9) (Jesaja 60.16) (Micha 7.17) 24 "Kann man dem Starken die Beute wegnehmen?", / fragst du. "Kann der Fang eines Tyrannen entkommen?" 25 Ja, denn so spricht Jahwe: / "Auch einem Starken nimmt man den Gefangenen weg, / und die Beute des Tyrannen entkommt. / Wer dich angreift, den greife ich an, / und deine Kinder rette ich. (Matthäus 12.29) 26 Deine Peiniger speise ich mit ihrem eigenen Fleisch / und mache sie betrunken mit dem eigenen Blut. / Dann werden alle Menschen erkennen, dass ich, Jahwe, dein Retter bin, / der mächtige Gott Jakobs, / der dich befreit."