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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 37

1 Als der König das hörte, riss er seine Gewänder ein, legte den Trauersack an und ging ins Haus Jahwes. (1. Mose 27.29) 2 Dann schickte er den Palastvorsteher Eljakim und den Staatsschreiber Schebna mit den Ältesten der Priesterschaft, ebenfalls im Trauersack, zu Jesaja Ben-Amoz. 3 Im Namen des Königs sollten sie ihm sagen: "Heute ist ein schrecklicher Tag, wir sind gezüchtigt und geschmäht. Die Kinder sind bis an den Muttermund gekommen, aber zum Gebären ist keine Kraft mehr da. 4 Wenn doch Jahwe, dein Gott, die Worte des Rabschake hören wollte, den der König von Assyrien geschickt hat, um ihn, den lebendigen Gott, zu verhöhnen. Vielleicht bestraft er den König wegen dieser Worte, die er gehört hat. Bete doch für die, die von Gottes Volk noch übrig geblieben sind." 5 Die Männer kamen zu Jesaja und erhielten folgende Antwort: 6 "Sagt eurem Herrn: 'So spricht Jahwe: Hab keine Angst vor den Drohungen, die du gehört hast! Fürchte dich nicht vor den Lästerungen der Boten des assyrischen Königs! 7 Pass auf, ich werde dafür sorgen, dass er ein Gerücht hört und in sein Land zurückkehrt! Dort werde ich ihn umbringen lassen.'" 8 Der Rabschake kehrte zu seinem König zurück. Er hatte erfahren, dass dieser von Lachisch aufgebrochen war und inzwischen gegen Libna kämpfte. 9 Sein König hatte nämlich gehört, dass der nubische König Tirhaka mit einem Heer gegen ihn heranrücken würde. Deshalb schickte er Boten zu Hiskija 10 und ließ ihm ausrichten: "Lass dich von deinem Gott nicht täuschen, auch wenn du ihm vertraust! Denke nicht, dass Jerusalem dem König von Assyrien niemals in die Hände fällt! 11 Du hast ja gehört, was die Könige von Assyrien mit all den anderen Ländern gemacht haben, an denen sie den Bann vollstreckten. Und da willst ausgerechnet du verschont bleiben? 12 Haben die Götter jener Völker, die meine Vorfahren vernichtet haben, ihre Nationen etwa retten können: Gosan, Haran, Rezef und die Bevölkerung Edens in Telassar? (Jesaja 36.18) 13 Wo sind denn die Könige, die in Hamat und Arpad regierten? Wo sind die Könige von Sefarwajim, Hena und Awa?" 14 Hiskija nahm das Schreiben der Boten in Empfang und las es. Dann ging er in den Tempel, breitete es vor Jahwe aus 15 und betete: 16 "Jahwe, du allmächtiger Gott Israels, der über den Cherubim thront, du allein bist Gott und Herr über alle Reiche der Welt. Du hast Himmel und Erde geschaffen. 17 Schenk mir Gehör, Jahwe! Sieh doch, wie es uns geht! Hör doch, wie Sanherib dich, den lebendigen Gott, verhöhnt! 18 Es ist wahr, Jahwe, die Könige von Assyrien haben alle diese Länder verwüstet. 19 Sie haben deren Götter ins Feuer geworfen. Aber das waren ja keine Götter, sondern Machwerke aus Holz und Stein, die man vernichten konnte. 20 Doch jetzt, Jahwe, unser Gott, rette uns vor ihm, damit alle Königreiche der Welt erkennen, dass du allein Jahwe bist." (Jesaja 40.5) 21 Da ließ Jesaja Ben-Amoz Hiskija ausrichten: "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Was du zu mir wegen Sanherib, dem König von Assyrien, gebetet hast, habe ich gehört. 22 Höre nun, was Jahwe über ihn sagt: 'Zion, die unberührte junge Frau, / verachtet dich und spottet über dich, / die Tochter Jerusalem schüttelt den Kopf. 23 Wen hast du verhöhnt und geschmäht, / gegen wen die Stimme erhoben? / Mit wem ließest du dich ein? - Mit Israels heiligem Gott! 24 Durch deine Boten verhöhntest du ihn. / Du prahlst: Mit den Streitwagen bezwang ich die Berge, / ich stieg bis zum Gipfel des Libanon. / Den Hochwald seiner Zedern habe ich gefällt, / seine schönsten Zypressen dazu. / Ich kam auf die entlegenste Höhe, / drang in jedes Dickicht vor. (Jesaja 14.8) 25 Ich grub nach Wasser und trank davon. / Mit meiner Fußsohle trocknete ich die Flüsse Ägyptens aus. 26 Hast du es nicht gehört? / Schon vor langer Zeit habe ich es gewollt. / Seit uralten Tagen habe ich es geplant, / jetzt ließ ich es kommen, dass du befestigte Städte zerstörst, / sie zu öden Steinhaufen machst. 27 Machtlos waren ihre Bewohner, / von Schrecken erfüllt. / In Schande sind sie gestoßen. / Sie waren wie Kraut auf dem Feld, / wie grünes Gras, / wie Gras auf den Dächern, / vom Ostwind verdorrt. 28 Ich weiß, ob du ruhst oder gehst oder kommst. / Ich kenne auch dein Toben gegen mich. 29 Und weil du so gegen mich tobst, / ziehe ich dir einen Ring durch die Nase / und lege dir einen Zaum ins Maul / und führe dich auf dem Weg zurück, / auf dem du gekommen bist.' (5. Mose 32.27) 30 Und du, Hiskija, wirst daran erkennen, dass es so geschieht: In diesem Jahr werdet ihr den Nachwuchs der Ernte essen, im nächsten Jahr den Wildwuchs, aber im dritten Jahr werdet ihr wieder säen und ernten, Weinberge pflanzen und ihre Früchte genießen. 31 Und die Bewohner Judas, die mit dem Leben davongekommen sind, werden wieder Wurzeln schlagen und Früchte tragen. (Jesaja 27.6) 32 Denn ein Rest wird aus Jerusalem kommen, Übriggebliebene vom Berg Zion. Das wird Jahwe, der allmächtige Gott, in seinem Liebeseifer tun. 33 Darum sagt Jahwe Folgendes über den assyrischen König: 'Er wird nicht in diese Stadt eindringen, nicht einen Pfeil wird er hineinschießen. Er wird sie nicht mit Schilden berennen und keinen Wall gegen sie aufschütten. 34 Auf demselben Weg, auf dem er gekommen ist, wird er wieder heimkehren. Er wird ganz bestimmt nicht in diese Stadt eindringen, spricht Jahwe. 35 Um meiner Ehre willen und meinem Diener David zuliebe werde ich diese Stadt retten und beschützen.'" 36 In dieser Nacht tötete ein Engel Jahwes im Lager der Assyrer 185.000 Mann. Am nächsten Morgen war alles mit Leichen übersät. (Jesaja 17.14) (Jesaja 31.8) 37 Da brach König Sanherib den Feldzug ab und kehrte in seine Heimat nach Ninive zurück. 38 Als er eines Tages im Tempel seines Gottes Nisroch betete, erschlugen ihn seine Söhne Adrammelech und Sarezer mit dem Schwert. Daraufhin mussten sie in das Land Ararat fliehen, und Sanheribs Sohn Asarhaddon wurde König.