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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 30

1 "Weh den trotzigen Söhnen!", spricht Jahwe. / "Sie machen einen Plan, der nicht von mir ausgeht; / sie schließen einen Bund, der gegen meinen Willen ist, / und häufen Schuld auf Schuld. (Jesaja 1.2) 2 Sie ziehen nach Ägypten hinab und fragen nicht nach meinem Rat. / Sie suchen Schutz beim Pharao und Zuflucht im Schatten Ägyptens. 3 Doch der Schutz des Pharao wird euch zur Schande / und die Zuflucht in Ägypten zur Schmach. 4 Eure Oberen kamen zwar bis Zoan / und eure Gesandten bis nach Hanes, 5 doch sie wurden nur enttäuscht. / Dieses Volk kann niemandem nützen, / es schafft weder Hilfe noch Gewinn, / sondern bringt nur Schande und Hohn." 6 Das Wort, das auf dem Großtier des Südens lastet: / Durch ein Land von Gefahren und Angst, / von Löwinnen und Löwen, / von Nattern und fliegenden Schlangen / bringen sie ihren Reichtum auf dem Rücken der Esel / und ihre Schätze auf den Höckern der Kamele zu einem Volk, das niemand nützen kann. 7 Denn Ägyptens Hilfe ist nichts wert. / Darum nenne ich es: "Das Ungetüm, das untätig ist." (Psalm 87.4) (Psalm 89.11) 8 Geh jetzt und schreibe es auf eine Tafel, / verzeichne es auch in ein Buch, / dass es bezeugt ist für alle Zeit! 9 Denn mein Volk ist ein widerspenstiges Volk. / Sie wollen meine Kinder sein, doch lügen sie dabei, / denn sie hören nicht auf die Weisung Jahwes. 10 Zu den Sehern sagen sie: "Seht nicht!" / und zu den Schauenden: "Ihr sollt uns nicht das Richtige schauen, sondern das, was uns gefällt! / Gebt uns eure Phantasien! 11 Verlasst den Weg! Weicht ab vom Pfad! / Lasst uns in Ruhe mit Israels heiligem Gott!" 12 Darum spricht der Heilige Israels: / "Weil ihr dieses Wort verwerft, euch auf Gewalt und Betrug verlasst, 13 darum wird eure Schuld für euch sein wie ein durchgehender Riss, / wie eine Beule in einer hohen Mauer, / die dann plötzlich, in einem Augenblick, zusammenbricht." 14 Er wird sie zerbrechen, wie ein Töpferkrug zerbricht, der mitleidlos zertrümmert wird, / sodass kein Stück mehr unter seinen Scherben ist, / mit dem man Glut aus einem Ofen / oder Wasser aus der Pfütze schöpfen kann. 15 Denn so spricht der Herr, Jahwe, Israels heiliger Gott: / "Durch Umkehr und Ruhe werdet ihr befreit, / im Stillsein und Vertrauen liegt eure ganze Kraft. / Doch ihr wolltet es ja nicht. (2. Mose 14.14) (Psalm 37.7) (Psalm 62.2) 16 Ihr sagt: 'Nein, auf Pferden fliegen wir dahin!' - Nicht fliegen, sondern fliehen werdet ihr! - Ihr sagt: 'Auf schnellen Rennern reiten wir!' - Eure Verfolger rennen schneller als ihr. 17 Tausend von euch werden zittern, wenn ein einziger droht; / und wenn nur fünf euch bedrohen, / rennt ihr alle davon. / Und was von euch übrig bleibt, ist wie eine Signalstange auf dem Berg, / wie ein Feldzeichen auf der Hügelspitze. (3. Mose 26.36) 18 Und trotzdem wartet Jahwe darauf, euch gnädig zu sein. / Um sich über euch zu erbarmen, zeigt er seine Macht, / denn Jahwe ist ein Gott des Rechts. / Wohl denen, die auf sein Eingreifen vertrauen! 19 Ja, du Volk aus Zion, das in Jerusalem wohnt, weine, weine doch nicht mehr! Er wird dir Gnade schenken, wenn du um Hilfe rufst; sobald er deine Stimme hört, antwortet er schon. (Jesaja 65.24) 20 Zwar hat der Herr euch Brot der Not und Wasser der Bedrängnis gereicht, doch jetzt verbirgt er sich nicht länger vor euch: Deine Augen dürfen deinen Lehrer sehen. 21 Wenn ihr nach rechts oder links abbiegen wollt, werdet ihr eine Stimme hinter euch hören: "Dies ist der Weg, dem folgt!" (5. Mose 5.29) (5. Mose 28.14) 22 Dann wirst du den Überzug deiner silbernen Schnitzbilder und die Bekleidung deiner goldenen Götzen entweihen. Wie etwas Besudeltes wirfst du sie weg. "Fort mit dem Dreck!", sagst du dazu. (1. Mose 35.2) (1. Mose 35.4) (Jesaja 2.20) (Jesaja 27.9) 23 Dann gibt er Regen deiner Saat auf dem Feld, und Brotgetreide als guten Ertrag, saftig und fett. Dann weidet euer Vieh auf einem weiten Wiesengrund. 24 Die Rinder und Esel, mit denen ihr die Felder pflügt, werden vermengtes Sauerfutter fressen, das man mit Worfschaufel und Gabel gemischt und vor ihnen ausgebreitet hat. 25 Am Tag der großen Schlacht werden Wasserbäche von allen Bergen und allen hohen Hügeln fließen, wenn die feindlichen Türme fallen. 26 Dann wird das Licht des Mondes wie das Licht der Sonne sein, und das Sonnenlicht wird sieben Mal so hell erscheinen wie sonst, als ob das Licht von einer Woche an einem Tag zusammentrifft. An diesem Tag wird Jahwe die Wunden, die er seinem Volk geschlagen hat, heilen und verbinden. (Jesaja 60.19) (Jesaja 61.1) 27 Seht, Jahwe kommt persönlich von weither! / Er glüht vor Zorn und ist gewaltig erregt. / Seine Lippen verziehen sich vor Grimm, / und seine Zunge ist wie ein um sich fressendes Feuer. 28 Sein Atem tobt wie ein reißender Bach, dessen Wasser bis zum Halse steht. / Er schüttelt die Völker in seinem Sieb / und schüttet sie fort wie wertlose Spreu. / Er legt einen Zaum in ihr Maul, der sie in die Irre führt. 29 Dann singt ihr Lieder, wie in der Nacht, in der das Fest gefeiert wird. / Ihr werdet euch wie Pilger freuen, die mit Flöten zu Jahwes Berg ziehen, zu ihm, dem Felsen Israels. 30 Dann hört man Jahwes Donnerstimme, / sein Arm zuckt herab mit zornigem Grollen und verzehrendem Feuer, / mit Unwetter, Wolkenbruch und Hagelschlag. (Jesaja 29.6) 31 Ja, vor der Stimme Jahwes erschrickt Assyrien, wenn es seine Rute spürt. 32 Jedes Mal, wenn die Zuchtrute saust, die Jahwe auf sie niederfahren lässt, / hört man Tamburin- und Zitherspiel. / Mit schwingendem Arm kämpft er gegen sie. 33 Längst ist die Feuerstelle auch für den König bereit: / tief und weit, ein riesiger Verbrennungsplatz, Holzscheite massenhaft. / Wie ein Lavastrom setzt der Atem Jahwes ihn in Brand. (Offenbarung 19.20)