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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 28

1 Weh der stolzen Krone der Betrunkenen, / dem welkenden Kranz seiner herrlichen Pracht, / der Hauptstadt über dem fetten Tal, / dem Stolz aller Weinseligen von Efraïm. 2 Schon hält der Herr einen Starken und Mächtigen bereit. / Er kommt wie ein Hagelwetter, / wie ein verheerender Sturm, / wie ein Wolkenbruch mit mächtiger Wasserflut, / der alles mit Wucht zu Boden reißt. 3 Zertrampeln wird er die stolze Krone der Betrunkenen von Efraïm. 4 Der welkenden Blüte seiner prächtigen Zier, / der Hauptstadt über dem fetten Tal wird es gehen / wie der frühen Feige vor der Ernte: / Der erste, der sie erblickt, pflückt sie schnell ab und verschlingt sie sofort. 5 An dem Tag wird Jahwe, der allmächtige Gott, zu einer herrlichen Krone für den Rest seines Volks / und zu einem prachtvollen Kranz. 6 Er wird zum Geist des Rechts für den, der zu Gericht sitzen muss, / und zur Heldenkraft für den, der den Feind aus der Stadt vertreibt. 7 Doch auch diese hier schwanken, berauscht vom Wein, / und taumeln, benebelt vom Bier: / Priester und Propheten sind betrunken, / schwanken vom Bier und sind benebelt vom Wein. / Sie torkeln, wenn sie weissagen, und taumeln im Gericht. 8 Ihre Tische sind von Erbrochenem voll, / alles ist besudelt, kein Platz ist mehr frei davon. 9 Und dann sagen sie: "Wem will der denn Einblick geben? / Wem will der erzählen, was Gott will? / Sind wir denn kleine Kinder, / eben von der Mutterbrust entwöhnt? 10 Was soll das Zaw-la-zaw, zaw-la-zaw / und kaw-la-kaw, kaw-la-kaw, / hier ein wenig, dort ein wenig?" 11 Ja, durch Menschen mit stammelnden Lippen / und fremden Sprachen / sagt Gott sein Wort zu diesem Volk. (1. Korinther 14.21) 12 Er hatte zu ihnen gesagt: "So findet ihr Ruhe. / Gönnt doch den Müden die Rast! / Ich biete euch Sicherheit!" / Aber sie wollten nicht hören. (Matthäus 11.28-29) 13 Darum wird Jahwe sie hören lassen: / "Zaw-la-zaw, zaw-la-zaw / und kaw-la-kaw, kaw-la-kaw, / hier ein wenig, dort ein wenig." / Nach hinten stürzen sie und brechen sich das Genick. / Sie laufen den Feinden ins Netz, / gefangen führt man sie fort. (Jesaja 28.10) 14 Darum hört das Wort Jahwes, ihr Lästermäuler, / ihr Herrscher von Jerusalem! 15 Ihr prahlt, mit dem Tod im Bund zu sein. / Ihr habt mit dem Totenreich einen Vertrag? / Ihr glaubt, wenn die Katastrophe kommt, geht sie an euch vorbei, / denn ihr hättet Lügen zu eurer Zuflucht gemacht, / euch abgesichert durch Betrug? 16 Darum spricht der Herr Jahwe: Seht her, ich habe auf dem Zionsberg ein festes Fundament gelegt: / ein erprobter Block, ein kostbarer Eckstein, ein felsenfester Grund. / Wer ihm vertraut, hält ebenso stand. (Psalm 118.22) (Römer 9.33) (Römer 10.11) (1. Petrus 2.6) 17 Als Richtschnur nehme ich das Recht / und als Waage die Gerechtigkeit. / Der Hagelsturm fegt eure Lügenzuflucht weg, / und Wasser überflutet das Versteck. 18 Euer Bündnis mit dem Tod ist dann gelöst, / und mit dem Totenreich ist der Vertrag gelöscht. / Und wenn die Katastrophe wie eine Flut über euch kommt, / seid ihr nur noch zertretenes Land. 19 Sooft sie heranbraust, reißt sie euch mit, / und Morgen für Morgen tobt sie heran. / Selbst in der Nacht habt ihr keine Ruhe mehr. / Und jedes Prophetenwort wird euch eine Schreckensnachricht sein. (Psalm 119.67) (Jesaja 26.16) 20 Ja, "das Bett ist zu kurz, um sich auszustrecken / und die Decke zu schmal, um sich einzuwickeln." 21 Denn Jahwe wird sich erheben wie am Berg Perazim, / er wird toben wie im Tal von Gibeon. / Doch was er tut, wird euch befremden, / sein Werk wird euch unheimlich sein. (2. Samuel 5.20) (1. Chronik 14.16) 22 Darum lasst jetzt euren Spott, damit man eure Fesseln nicht noch fester zieht! / Denn ich habe von Jahwe, dem allmächtigen Gott, / vom Herrn der ganzen Erde, ein "Zunichte!" gehört / und ein "Entschieden!" (Jesaja 10.22-23) 23 Horcht auf und hört meine Stimme! / Gebt acht und hört auf mein Wort! 24 Pflügt der Bauer denn den ganzen Tag zur Vorbereitung auf die Saat? / Eggt er denn jeden Tag sein Ackerland? 25 Nein, wenn er die Äcker geebnet hat, streut er Dill und Kümmel aus, / sät Weizen, Hirse, Gerste auf sein Feld und Dinkel an den Rand. 26 So unterwies ihn sein Gott, / belehrte ihn, wie er vorgehen soll. 27 Dill drischt man nicht mit Dreschschlitten aus, / und das Wagenrad wird nicht über Kümmel gerollt. / Dill wird mit dem Stab geklopft / und Kümmel mit dem Stock. 28 Auch das Brotkorn wird nicht zermalmt, / nicht dauernd drischt der Drescher darauf ein. / Er sorgt, dass weder Wagenräder darüber rollen, / noch Pferdehufe es zerstampfen. 29 Auch das weiß er von Jahwe, dem allmächtigen Gott. / Gottes Pläne sind zum Staunen, / er führt sie immer zum Erfolg.