zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 7

1 Wort Jahwes, das zu Jeremia kam: 2 Stell dich ins Tor vom Haus Jahwes und rufe: "Hört das Wort Jahwes, ihr Judäer! Ihr geht durch diese Tore, um Jahwe anzubeten. 3 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ändert euer Leben und Tun! Nur dann lasse ich euch an diesem Ort bleiben. (Jesaja 1.16) (Jeremia 26.13) 4 Verlasst euch nicht auf solche Lügenworte wie: 'Das hier ist der Tempel Jahwes! Es ist der Tempel Jahwes! Jahwes Tempel ist das!' 5 Denn nur, wenn ihr euer Leben und Tun von Grund auf bessert, wenn ihr wirklich Recht schafft untereinander, 6 wenn ihr Fremde, Waisen und Witwen nicht ausnutzt und hier nicht das Blut unschuldiger Menschen vergießt und wenn ihr nicht den fremden Göttern nachlauft zu eurem eigenen Schaden, (2. Mose 22.20-21) 7 nur dann werde ich euch für immer an diesem Ort wohnen lassen, in dem Land, das ich euren Vorfahren gegeben habe.' 8 'Seht doch ein, dass ihr euch nur auf Lügen verlasst, die euch gar nichts nützen! 9 Wie? Ihr stehlt und mordet, ihr brecht die Ehe, schwört Meineide, bringt dem Baal Räucheropfer und lauft anderen Göttern nach, die euch gar nichts angehen! 10 Und dann kommt ihr her und tretet in diesem Haus vor mich hin - in diesem Haus, das meinen Namen trägt - und sagt: 'Wir sind doch gerettet!', um dann weiter all diese Gräuel zu verüben. (Jeremia 4.10) 11 Ist denn dieses Haus, das meinen Namen trägt, für euch zu einer Räuberhöhle geworden? - Gut, dann sehe ich es auch so an', spricht Jahwe. (Matthäus 21.13) 12 'Geht doch zu meiner Stätte in Schilo, wo ich früher meinen Namen wohnen ließ, und seht euch an, was ich ihr angetan habe wegen der Bosheit meines Volkes Israel! (1. Samuel 4.12) (Psalm 78.60) (Johannes 18.1) 13 Nun denn, ihr habt genau das Gleiche getan', spricht Jahwe. 'Ich habe zu euch geredet, habe mich beizeiten aufgemacht, geredet und geredet, aber ihr habt einfach nicht gehört. Ich habe euch gerufen, aber ihr habt nicht geantwortet. (Jesaja 65.12) (Sprüche 1.24) 14 Darum werde ich jetzt mit diesem Haus, das meinen Namen trägt und auf das ihr euch verlasst, genauso verfahren wie mit Schilo. Ich werde diesem Ort, den ich euch und euren Vorfahren gegeben habe, dasselbe Schicksal bereiten. (Jeremia 26.6) 15 Und ich werde euch aus meiner Gegenwart wegschleudern, so wie ich es mit euren Brüdern, den Leuten von Efraïm, getan habe.'" (2. Könige 17.18) (2. Könige 17.20) (2. Könige 17.23) 16 "Du aber, hör auf für dieses Volk zu bitten! Kein Gebet mehr, kein Flehen! Hör auf, in mich zu dringen, denn ich werde nicht auf dich hören! (Jeremia 11.14) (Jeremia 14.11) 17 Siehst du nicht, was sie in den Städten Judas und auf den Straßen Jerusalems treiben? 18 Die Kinder lesen das Holz zusammen, die Väter zünden das Feuer an und die Frauen kneten den Teig und backen Kuchen als Opfer für die Himmelskönigin. Und anderen Göttern spendet man Trankopfer, nur um mich zu kränken. (Jeremia 44.17) 19 Doch kränken sie denn mich damit?", spricht Jahwe. "Ist es nicht zu ihrem eigenen Schaden?" 20 Darum spricht Jahwe, der Herr: "Passt auf! Ich werde meinen grimmigen Zorn über diesen Ort gießen, über Menschen und Tiere, über die Bäume und die ganze Ernte. Er brennt wie ein Feuer, das niemand löschen kann." 21 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: "Esst ruhig auch das Fleisch eurer Brandopfer, wie ihr es bei den Freudenopfern macht. (Psalm 50.8) 22 Denn als ich eure Vorfahren aus Ägypten herausführte, habe ich ihnen nicht befohlen, mir Brand- oder Freudenopfer darzubringen, (1. Samuel 15.22) (Micha 6.6-8) 23 sondern ich habe ihnen gesagt: 'Gehorcht mir, dann will ich euer Gott sein und ihr seid mein Volk! Lebt nach meinen Weisungen, dann geht es euch gut!' (2. Mose 19.5) 24 Aber sie wollten nicht gehorchen, ja, sie hörten noch nicht einmal zu, sondern machten eigensinnig, was sie wollten, und drehten mir den Rücken zu. (Jesaja 65.2) (Jeremia 11.8) 25 Von dem Tag an, als eure Vorfahren aus Ägypten zogen, bis heute habe ich immer wieder von neuem meine Diener, die Propheten, zu euch geschickt. 26 Aber keinen von euch hat das gekümmert. Niemand hörte auf mich. Alle blieben starrsinnig und trieben es schlimmer als ihre Väter. (Jeremia 16.12) 27 Wenn du ihnen das alles vorhältst, werden sie auch auf dich nicht hören. Dein Rufen wird ohne Antwort bleiben. 28 Sag dann zu ihnen: 'Das ist das Volk, das nicht auf Jahwe, seinen Gott, hört und das sich gar nichts sagen lässt. Treue und Wahrheit sind verschwunden, es ist keine Rede mehr davon.'" (Jeremia 5.1) 29 "Schneid ab dein langes Haar und wirf es weg. Stimm Trauerlieder auf den kahlen Höhen an, denn Jahwe zürnt dieser Generation. Er hat sie verstoßen, will nichts mehr von ihr wissen. - 30 Ja, die Judäer taten, was mir missfällt", spricht Jahwe. "Sie haben ihre Scheusale in das Haus gestellt, das meinen Namen trägt, und haben es so entweiht. (Jeremia 32.34) 31 Im Hinnomtal haben sie die Opferhöhe des Tofet errichtet, um ihre Söhne und Töchter dort zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist mir so etwas in den Sinn gekommen! (3. Mose 18.21) (2. Könige 23.10) 32 Darum passt auf! Es wird die Zeit kommen", spricht Jahwe, "da wird man diesen Ort nicht mehr Tofet oder Hinnomtal nennen, sondern Mordtal. Man wird die Toten im Tofet begraben müssen, weil man sonst keinen Platz mehr dazu hat. (Jeremia 19.6) 33 Die Leichen dieses Volkes werden den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß dienen, und niemand wird sie verscheuchen. (Jeremia 9.21) (Jeremia 19.7) 34 In den Städten Judas und den Straßen von Jerusalem wird jeder Jubelruf verstummen. Ich lasse alles Freudengeschrei enden, auch den Ruf von Bräutigam und Braut, denn das Land wird ein einziges Trümmerfeld sein." (Jeremia 16.9)