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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 6

1 Flieht, ihr Leute von Benjamin, / flieht aus Jerusalem! / Blast das Horn in Tekoa, / gebt Rauchzeichen über Bet-Kerem! / Von Norden droht Unheil, / gewaltiger Zusammenbruch. (Jeremia 4.6) 2 Die verwöhnte Schöne, / die Tochter Zion! / Ich vernichte die Stadt. / 3 Hirten mit Herden kommen über sie / und weiden sie ab, / jeder seinen Bereich. / Ihre Zelte stehen ringsherum. (Jeremia 4.17) 4 "Auf, zum Kampf gegen die Stadt! / Noch am Mittag schlagen wir los!" - "Zu spät, die Zeit reicht nicht aus, / es wird ja schon dunkel!" 5 "Los! Greifen wir an in der Nacht, / zerstören wir ihre Paläste!" 6 Denn so sprach Jahwe, der allmächtige Gott: / "Fällt Bäume und baut damit die Rampe gegen Jerusalem! / Das ist die Stadt, die Strafe verdient, / denn sie ist voll mit Bedrückung. (Jeremia 5.1) 7 Wie ein Brunnen Wasser sprudelt, / so sprudelt sie die Bosheit aus. / Man hört von Raub und Gewalt, / man sieht nur Weh und Wunden! 8 Lass dich warnen, Jerusalem, / sonst trenne ich mich von dir / und mache dich zur Wüste, / einem unbewohnten Land!" 9 So spricht Jahwe, / der allmächtige Gott: /"Wie am Weinstock wird man Nachlese halten / an dem, was von Israel übrig bleibt. / Man legt noch einmal Hand an, / wie ein Winzer, der die Reben durchgeht!" 10 "Ach, mit wem soll ich noch reden, / wen noch warnen, dass sie hören? / Ihr Ohr ist verschlossen, / sie können nicht hören. / Das Wort Jahwes empfinden sie als Hohn, / sie wollen es nicht haben. 11 Auch ich bin nun von Jahwes Glut erfüllt / und halte sie nicht mehr zurück." - "Sie kommt auf das Kind, das auf der Straße spielt, / und auf die Runde der jungen Männer. / Getroffen werden Mann und Frau, / alte Menschen, Hochbetagte. 12 Ihre Häuser nehmen andere in Besitz, / ihre Felder und Frauen dazu, / denn ich erhebe meine Hand / gegen die Bewohner des Landes", / spricht Jahwe. 13 "Denn vom Kleinsten bis zum Größten / raffen alle Raub. / Vom Propheten bis zum Priester / begehen alle Betrug. (Jeremia 8.10-12) 14 Die schwere Wunde meines Volkes / behandeln sie nur äußerlich. / 'Heile, heile, Segen', sagen sie, / aber nichts und niemand ist heil." (Hesekiel 13.10) (Hesekiel 13.16) (1. Thessalonicher 5.3) 15 "Schämen müssten sie sich wegen ihres schändlichen Treibens. Aber sie denken gar nicht daran. Sie kennen keine Scham. Deshalb werden sie fallen, wenn alles fällt. Und wenn ich komme, um sie zur Rechenschaft zu ziehen, werden sie stürzen", spricht Jahwe. 16 So spricht Jahwe: / "Stellt euch an die Wege und schaut, / fragt nach den ewigen Pfaden: / 'Wo ist hier der Weg zum Glück?' / Dann geht ihn und findet Erfüllung!""Aber sie sagen: 'Wir wollen nicht!' (Jeremia 44.16) (Matthäus 11.29) 17 Ich habe Wächter für euch bestellt. Achtet auf den Hall ihres Horns! Aber sie sagen nur: 'Das tun wir nicht!' (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) 18 Darum hört es, ihr Völker, erkennt ihr Leute, was jetzt mit ihnen geschieht! 19 Die ganze Welt soll es hören: Ja, ich bringe Unheil über dieses Volk. Es ist die Folge ihres Denkens, denn sie haben nicht auf meine Worte gehört. Mein Gesetz haben sie abgelehnt." (5. Mose 32.1) (Jesaja 1.2) 20 "Was soll ich mit dem Weihrauch aus Saba, / feinen Gewürzen aus fernem Land? / Eure Brandopfer gefallen mir nicht, / eure Freudenopfer sind mir nicht angenehm!" (Jesaja 1.11) 21 "Darum", spricht Jahwe, "passt auf! Ich lege diesem Volk jetzt Hindernisse in den Weg, damit Väter und Söhne zusammen darüber stürzen. Nachbar und Freund gehen zugrunde." 22 So spricht Jahwe: / "Seht, da kommt ein Volk / aus seinem Land im Norden, / eine große Nation macht sich auf / vom äußersten Ende der Erde. (5. Mose 28.49) (Jeremia 5.15) 23 Sie kommen mit Bogen und Langschwert, / sind grausam und ohne Erbarmen. / Ihr Lärm ist wie das tosende Meer. / Auf Pferden reiten sie heran, / gerüstet wie ein Mann zum Krieg. / Tochter Zion, es geht gegen dich." (Jeremia 50.42) 24 "Wir haben von ihnen gehört, / unsere Arme sind niedergesunken, / die Angst hat uns gepackt / wie die Wehen eine Frau. 25 'Geht ja nicht aufs Feld! / Nur weg von der Straße! / Der Feind hat ein Schwert!' / Schrecken lauern überall." 26 Tochter meines Volkes, / leg den Trauersack an, / wälz dich in der Asche, / trauere wie um den einzigen Sohn! / Stimm die Totenklage an, / denn der Verwüster wird plötzlich über uns sein. (Amos 8.10) 27 "Zum Prüfer meines Volkes / habe ich dich eingesetzt. / Du sollst sein Verhalten prüfen, / wie man Metalle erkennt und prüft. 28 Sie alle sind schlimmste Rebellen, / sie laufen als Verleumder herum, / hart wie Bronze und Eisen, / alle zusammen Verbrecher. (Hesekiel 22.18) 29 Der Blasebalg ist vom Feuer versengt, / was herauskam war Blei. / Umsonst hat man geschmolzen, / das Böse schied sich nicht aus. 30 Wertloses Silber nennt man sie nun, / denn Jahwe hat sie verworfen." (Jesaja 1.22)