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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 3

1 Er sagt: "Wenn ein Mann seine Frau verstößt / und sie geht von ihm weg / und wird die Frau eines anderen, / darf sie dann wieder zu ihm kommen? / Würde dieses Land nicht ganz und gar entweiht? / Doch du hast viele Liebhaber gehabt! / Und du willst zu mir zurück?", / spricht Jahwe. (5. Mose 24.1-4) 2 "Schau doch die kahlen Höhen an: / Wo trieb man es noch nicht mit dir? / An allen Wegen hast du auf sie gewartet / wie ein Nomade in der Wüste. / Dein Huren hat das Land entweiht / und deine Bosheit ebenfalls. 3 Darum fiel auch kein Regen im Herbst / und auch im Frühjahr nicht. / Doch du hattest die Stirn einer Hure, / du wolltest dich nicht schämen. 4 Jetzt freilich rufst du mir zu: 'Du bist doch mein Vater, / mein Freund aus meiner Jugendzeit! 5 Willst du denn ewig böse / und immer nachtragend sein?' / Ja, so hast du geredet und Böses getan / und meintest, dich durchzusetzen." 6 Als König Joschija regierte, sagte Jahwe zu mir: "Hast du gesehen, was Israel, diese treulose Frau, getan hat? Sie ist auf jede Anhöhe gestiegen, hat sich unter jeden grünen Baum gelegt und sich dort mit anderen eingelassen. (Jeremia 2.20) 7 Ich dachte: 'Wenn sie genug davon hat, wird sie wieder zu mir zurückkehren.' Aber sie kam nicht zurück. Und ihre treulose Schwester Juda sah zu. 8 Ich gab Israel, dieser treulosen Frau, deshalb den Scheidebrief und schickte sie weg. Doch ihre treulose Schwester Juda ließ sich nicht abschrecken, sondern ließ sich selbst mit anderen ein. (2. Könige 17.18-19) (Hesekiel 23.2) 9 So kam es, dass sie durch ihre leichtfertige Unmoral das Land entweihte. Mit Steinmalen und Holzfiguren hat sie Ehebruch getrieben. 10 Und nach all dem ist Juda, die treulose Schwester, immer noch nicht mit ihrem ganzen Herzen zu mir zurückgekehrt. Es war nur geheuchelt, spricht Jahwe." 11 Weiter sagte Jahwe zu mir: "Das abtrünnige Israel steht gerechter da als das treulose Juda. 12 Geh und rufe folgende Worte in Richtung Norden: 'Du treuloses Israel, / kehre zurück!', spricht Jahwe. / 'Ich blicke nicht mehr finster auf dich, / denn ich bin gütig', spricht Jahwe. / 'Ich werde nicht ewig nachtragend sein. (Psalm 103.8-9) 13 Doch du musst deine Schuld einsehen: / Du hast Jahwe, deinem Gott, die Treue gebrochen / und bist fremden Göttern nachgelaufen. / Unter jedem grünen Baum hast du es getan, / aber auf meine Stimme hast du nicht gehört', / spricht Jahwe." 14 "Kehrt doch um, ihr abtrünnigen Kinder!", spricht Jahwe, "denn ihr gehört doch zu mir! Ich hole euch - einen aus einer Stadt und zwei aus einer Sippe und werde euch nach Zion bringen. (Jesaja 6.13) (Hosea 2.21) 15 Dann werde ich euch Hirten geben, die nach meinem Herzen sind. Sie werden euch hüten mit Einsicht und Verstand." (Jeremia 23.4) 16 Weiter sagte Jahwe: "Wenn ihr euch dann im Land wieder vermehrt und fruchtbar seid, wird man nicht mehr nach der Bundeslade Jahwes fragen. Sie wird keinem mehr in den Sinn kommen, niemand denkt mehr an sie, und keiner vermisst sie. Man stellt auch keine neue wieder her. 17 Dann wird man Jerusalem als den Thron Jahwes bezeichnen, und alle Völker werden sich dort zum Namen Jahwes hin versammeln. Sie werden nicht mehr dem Trieb ihres bösen Herzens folgen. (Jesaja 2.2-4) (Jesaja 65.2) 18 Dann werden die Leute von Juda sich mit denen von Israel zusammenschließen. Miteinander werden sie aus dem Land im Norden in das Land zurückkehren, das ich euren Vorfahren als bleibenden Besitz gegeben habe." (Jesaja 11.11-13) 19 "Ich war entschlossen, / dir die Ehrenstellung eines Sohnes zu geben, / dazu ein wunderschönes Land, / den herrlichsten Besitz, / den die Völker nur kennen. / Ich dachte, ihr würdet mich nun Vater nennen, / euch nie wieder abwenden von mir. (Jeremia 3.4) 20 Doch wie eine Frau ihren Mann betrügt, / so habt ihr Israeliten mir die Treue gebrochen", / spricht Jahwe. 21 Auf kahlen Höhen hört man eine Stimme, / ein Weinen, / ein Flehen der Israeliten. / Sie haben ihren Weg verfehlt / und Jahwe, ihren Gott, vergessen. 22 "Kehrt doch um, ihr abtrünnigen Kinder! / Ich will eure Untreue heilen!" / "Hier sind wir, Jahwe, / wir kommen zu dir; / denn du bist unser Gott. (Hosea 6.1) 23 Ja, es war alles Betrug, / was von den Hügeln her kam, / das Toben auf den Bergen. / Ja, die Rettung Israels / kommt nur von Jahwe, unserem Gott. 24 Der schändliche Götze hat alles gefressen, / was unsere Väter erarbeitet haben: / ihre Schafe und Rinder, / ihre Söhne und Töchter. / Es geschah von unserer Jugend an. 25 Wir liegen in unserer Schmach / und unsere Schande bedeckt uns. / Wir haben uns versündigt / an Jahwe, unserem Gott, / wir und unsere Väter, / von unserer Jugend an bis jetzt. / Wir haben nicht auf ihn gehört, / auf Jahwe, unseren Gott."