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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 2

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Geh und ruf es Jerusalem in die Ohren: So spricht Jahwe: 'Ich denke an deine Jugendtreue, / an die Liebe deiner Brautzeit, / wie du mir folgtest in der Wüste, / in dem Land, wo gar nichts wächst. 3 Israel war Jahwe geweiht, / es war die Erstfrucht seiner Ernte. / Wer davon aß, machte sich schuldig, / Unglück kam über ihn', spricht Jahwe. 4 Hört das Wort Jahwes, ihr Nachkommen Jakobs, / ihr Sippen vom Haus Israel! 5 So spricht Jahwe: / Welches Unrecht fanden eure Väter an mir, / dass sie sich von mir entfernten, / dass sie dem Nichts nachliefen / und so selbst zu Nichts geworden sind. (Micha 6.3-6) 6 Sie fragten nicht: / 'Wo ist Jahwe, der uns aus Ägypten geführt, / der uns den Weg wies durch die Wüste, / durch ein wildes, zerklüftetes Land, / ein Land des Durstes und des Dunkels, / das niemand bewohnt und niemand durchzieht.' 7 Ich brachte euch ins Gartenland, / damit ihr dessen Frucht und Güter genießt. / Doch kaum wart ihr dort, habt ihr es besudelt, / habt mir mein Eigentum zum Abscheu gemacht. 8 Die Priester fragten nicht: 'Wo ist Jahwe?' / Die Hüter des Gesetzes kannten mich nicht, / die Hüter des Volkes brachen mit mir. / Die Propheten weissagten für Baal, / liefen den Nichtsnutzen nach. 9 Darum klage ich euch weiterhin an, spricht Jahwe. / Auch eure Enkel verklage ich noch! 10 Fahrt doch zu den Inseln der Kittäer, / schaut euch dort um! / Schickt Leute nach Kedar, / erkundigt euch genau! / Ist jemals so etwas geschehen? 11 Hat je ein Volk seine Götter getauscht? / Dabei sind es noch nicht einmal Götter! / Doch mein Volk tauscht seine Herrlichkeit ein / gegen das, was gar nichts nützen kann! (Römer 1.23) 12 Schaudert, ihr Himmel, / bebt vor Entsetzen, / spricht Jahwe. 13 Denn mein Volk hat doppeltes Unrecht verübt: Mich verließen sie, / die Quelle lebendigen Wassers, / um sich Regengruben auszuhauen, / Zisternen mit Rissen, / die das Wasser nicht halten. (Psalm 36.10) (Jeremia 17.13) 14 Ist Israel denn ein Sklave, / gar ein Sklave von Geburt? / Warum ist es zur Beute geworden? / 15 Junglöwen brüllten über ihm. / Sie haben sein Land zur Wüste gemacht. / Seine Städte sind verbrannt und menschenleer. / 16 Nun kommen auch noch die Ägypter / von Memphis und Tachpanhes / und weiden dir den Scheitel ab. (Jeremia 44.1) 17 Das hast du dir selbst zuzuschreiben, / denn du hast Jahwe, deinen Gott, verlassen, / als er dich noch auf seinem Weg führte. (Hosea 13.9) 18 Was nützt es jetzt, nach Ägypten zu laufen? / Willst du das Nilwasser trinken? / Was nützt es, nach Assyrien zu gehen? / Willst du aus dem Euphrat schöpfen? 19 Deine Bosheit bringt dich ins Unglück, / dein treuloses Treiben führt die Strafe herbei. / Sieh doch ein, wie schlimm und bitter es ist, / Jahwe, deinen Gott, zu verlassen / und keine Ehrfurcht zu haben vor mir, / spricht Jahwe, der Herr, / der allmächtige Gott. 20 Denn von jeher zerbrachst du dein Joch, / sprengtest deine Fesseln. / 'Ich will nicht dienen!', sagtest du / und legtest dich als Hure / auf jeden hohen Hügel / und unter jeden grünen Baum. (Jesaja 57.5) (Jeremia 3.6) (Hesekiel 6.13) 21 Ich hatte dich als Edelrebe gepflanzt, / du warst ein erlesenes Gewächs. / Wie hast du dich verwandelt! / Ich sehe nur noch entartete Reben, / einen fremden, verwilderten Weinstock. (Jesaja 5.1-4) 22 Auch wenn du dich mit Lauge wäschst, / wenn du noch so viel Waschpaste nimmst, / der Schmutz deiner Schuld bleibt immer vor mir, / spricht Jahwe, der Herr. 23 Wie kannst du nur sagen: / 'Ich bin nicht befleckt, / hatte nichts mit Götzen zu tun!'? / Schau auf dein Treiben im Tal, / denk über deine Taten nach! / Du brünstiges Kamel / läufst ständig hin und her. 24 Die wilde Eselin, / an die Wüste gewöhnt: / Vor lauter Gier schnappt sie nach Luft, / ihre Brunst ist nicht zu bremsen. / Wer sie sucht, muss sich nicht müde laufen, / in ihrer Brunstzeit findet er sie. 25 Erspare deinem Fuß die Blöße, / deiner Kehle den Durst! / Doch du sagst: 'Nein, verdammt noch Mal! / Ich liebe die Fremden, / ich muss ihnen nach!' 26 Wie ein ertappter Dieb beschämt dasteht, / so muss sich das Haus Israel schämen: / alle, die dazu gehören, / ihre Könige und hohen Beamten, / ihre Priester und ihre Propheten. 27 Sie sagen zum Holzstück: 'Du bist mein Vater!', / zur Steinfigur: 'Du hast mich geboren!' / Denn mir haben sie den Rücken gekehrt / und nicht das Gesicht. / Doch wenn das Unglück sie trifft, dann schreien sie: / 'Steh auf und rette uns!' 28 Wo sind denn deine Götter, / die du dir selber machst? / Lass sie doch aufstehen, / falls sie helfen können, / wenn das Unglück kommt. / Denn so zahlreich wie deine Städte / sind deine Götter, Juda! (Richter 10.14) (Jeremia 11.13) 29 Warum klagt ihr mich an? / Ihr habt doch mit mir gebrochen, / spricht Jahwe. 30 Vergeblich schlug ich eure Söhne, / sie ließen sich nicht erziehen. / Euer eigenes Schwert / fraß eure Propheten / wie ein hungriger Löwe. (Jesaja 1.5) 31 O gegenwärtiges Geschlecht! / Beachtet doch das Wort Jahwes! / War ich für Israel denn eine Wüste, / war ich ein finsteres Land? / Warum sagt mein Volk: / 'Los, wir gehen! / Wir kommen nicht zu dir zurück.' 32 Vergisst ein Mädchen seinen Schmuck, / eine Braut ihren prächtigen Gürtel? / Doch mein Volk vergaß mich / schon unendlich lange Zeit. 33 In der Jagd nach Liebhabern bist du unübertrefflich. / So hast du dich an deine Verbrechen gewöhnt. 34 Ja, an deinen Säumen findet sich das Lebensblut schuldloser Armer, / und die hast du nicht beim Einbruch ertappt! / Der Fluch all dieser Taten wird dich sicher treffen! 35 Und bei allem sagst du immer noch: 'Ich bin doch ohne Schuld! Er ist ja nicht mehr zornig auf mich!' Deshalb mache ich dir den Prozess. (Jesaja 43.26) 36 Warum hast du es nur so eilig, deine Politik zu verändern? / Ägypten wird dich genauso enttäuschen, / wie dich Assyrien enttäuschte. 37 Auch von dort kommst du ratlos zurück, / die Hände vorm Gesicht. / Jahwe hat verworfen / auf die du vertraust. / Mit ihnen gelingt es dir nicht."