zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 9

1 Höre Israel! Du stehst im Begriff, den Jordan zu überschreiten, um dort Völker zu vertreiben, die größer und stärker sind als du, und um große, himmelhoch befestigte Städte in Besitz zu nehmen. (5. Mose 1.28) 2 Du kommst zu einem großen und hochgewachsenen Volk, den Anakitern, von denen du weißt und oft hast sagen hören: "Mit den Anakitern nimmt es keiner auf!" (4. Mose 13.32-33) 3 Aber ihr werdet sehen, dass es Jahwe, dein Gott, ist, der vor dir hergeht wie ein verzehrendes Feuer. Er wird sie vernichten, er wird sie so vor dir demütigen, dass du sie leicht besiegen und auslöschen kannst, wie Jahwe es dir versprochen hat. (5. Mose 4.24) 4 Wenn Jahwe, dein Gott, sie vor dir verjagt, sollst du nicht denken, dass Jahwe dich wegen deiner Gerechtigkeit hierher gebracht hat, um dieses Land in Besitz zu nehmen. Nein, er vertreibt diese Völker wegen ihrer Gottlosigkeit vor dir. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Nicht wegen deiner Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit kannst du ihr Land in Besitz nehmen, sondern wegen der Bosheit dieser Völker vertreibt Jahwe, dein Gott, sie vor dir, um wahr zu machen, was er deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. 6 Du kannst leicht einsehen, dass Jahwe, dein Gott, dir dieses gute Land nicht wegen deiner Gerechtigkeit zum Besitz gibt, denn du bist ein stures Volk. (2. Mose 32.9) 7 Erinnere dich und vergiss es nie, wie du Jahwe, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast, als du aus Ägypten gezogen bist. Bis ihr hierher gekommen seid, habt ihr euch ständig Jahwe widersetzt. 8 Am Horeb habt ihr Jahwe so sehr herausgefordert, dass er euch im Zorn vernichten wollte. (2. Mose 32.1) 9 Als ich auf den Berg stieg, um die Steintafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den Jahwe mit euch geschlossen hatte, blieb ich 40 Tage und Nächte dort auf dem Berg, ohne etwas zu essen und zu trinken. 10 Da gab mir Jahwe die beiden Steintafeln, beschrieben mit dem Finger Gottes. Auf ihnen standen alle Worte, die Jahwe am Tag der Zusammenkunft auf dem Berg aus dem Feuer heraus zu euch gesprochen hatte. 11 Nach den vierzig Tagen und Nächten gab mir Jahwe die beiden Steintafeln, die Tafeln des Bundes, 12 und sagte zu mir: "Los, steig schnell hinunter, weg von hier! Dein Volk, das du aus Ägypten herausgeführt hast, hat Böses getan. Sie sind schnell von dem Weg abgewichen, den ich ihnen gewiesen habe. Sie haben sich ein gegossenes Bild gemacht." 13 Dann sagte Jahwe zu mir: "Ich sehe nun, was für ein stures Volk das ist! 14 Halte mich nicht ab, sie zu vernichten und ihren Namen unter dem Himmel auszulöschen! Dafür will ich dich zu einem Volk machen, größer und stärker als sie." 15 Da stieg ich wieder herab vom Berg, der im Feuer brannte, und hielt die beiden Tafeln des Bundes in den Händen. 16 Dann sah ich, was geschehen war. Ihr hattet gegen Jahwe, euren Gott, gesündigt. Ihr hattet euch ein gegossenes Stierkalb gemacht. Schnell wart ihr von dem Weg abgewichen, den Jahwe euch gewiesen hatte. 17 Da schleuderte ich die beiden Tafeln zu Boden und zerschmetterte sie vor euren Augen. 18 Und wie das erste Mal warf ich mich wegen eurer Sünden vierzig Tage und Nächte vor Jahwe nieder, ohne zu essen und zu trinken. Ihr hattet getan, was böse vor ihm war, und ihn schwer beleidigt. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn ich hatte Angst vor dem glühenden Zorn Jahwes. Er war so zornig über euch, dass er euch vernichten wollte. Aber Jahwe erhörte mich auch dieses Mal. (Hebräer 12.21) 20 Auch über Aaron war er zornig und wollte ihn töten. Ich betete damals auch für ihn. 21 Doch das Machwerk eurer Sünde, das Stierkalb, warf ich ins Feuer. Ich schlug es in Stücke und zermalmte es zu feinem Staub. Den streute ich in den Bach, der vom Berg herabfließt. 22 Auch in Tabera, in Massa und in Kibrot-Taawa habt ihr Jahwe zornig gemacht. (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34) 23 Und als Jahwe, euer Gott, in Kadesch-Barnea zu euch sagte: "Zieht los und erobert das Land, das ich euch zugesagt habe!", da habt ihr euch seinem Befehl widersetzt. Ihr habt ihm nicht vertraut und ihm nicht gehorcht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Seit ich euch kenne, habt ihr euch Jahwe widersetzt. 25 Ich warf mich also vor Jahwe nieder und lag vierzig Tage und Nächte vor ihm. Denn Jahwe hatte gesagt, dass er euch vernichten wollte. (5. Mose 9.18) 26 Ich betete zu ihm und sagte: "Herr, Jahwe! Vernichte dieses Volk doch nicht, dein Eigentum, das du mit deiner großen Macht befreit und aus Ägypten herausgeführt hast! 27 Denk an deine Diener Abraham, Isaak und Jakob! Achte nicht auf die Sturheit dieses Volkes, auf seine Gottlosigkeit und Sünde, 28 damit man in dem Land, aus dem du uns herausgeführt hast, nicht sagt: 'Weil Jahwe sie nicht in das Land bringen konnte, das er ihnen versprochen hat, und weil er sie hasste, hat er sie hinausgeführt, um sie sterben zu lassen.' (4. Mose 14.16) 29 Sie sind doch dein Volk und dein Eigentum, das du mit deiner großen Kraft und deinem ausgestreckten Arm herausgeführt hast!"