3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.5. Mose - Kapitel 33
1 Folgenden Segen sprach Mose, der Mann Gottes, vor seinem Tod über die Israeliten aus: 18 2 "Jahwe kam vom Sinai her / und leuchtete ihnen von Seïr auf. / Er strahlte aus dem Bergland Paran hervor, / trat aus Millionen Engeln heraus, / ein flammendes Gesetz in der Hand. 19 3 Ja, du bist es, der die Völker liebt, / alle Geheiligten gehören dir. / Sie haben sich dir zu Füßen geworfen / und jeder achtet auf dein Wort. 4 Ein Gesetz hat uns Mose gegeben, / der Versammlung Jakobs einen Besitz. 5 Da wurde er König über Jeschurun, / als sich die Führer des Volkes versammelten, / die Stämme Israels gesamt." 20, 21, 22 6 "Lass Ruben leben und nicht untergehen, / dass seine Anzahl ihm erhalten bleibt." 7 Über Juda sagte er: "Hör, Jahwe, die Stimme Judas, / führ ihn heim zu seinem Volk! / Seine Macht sei ihm genug, / sei du ihm Hilfe gegen den Feind!" 8 Über Levi sagte er: "Seine Urim und Tummim sollen deinem Getreuen gehören, / den du erprobt hast in Massa, / mit dem du gestritten hast am Wasser von Meriba, 23, 24, 25 9 der von Vater und Mutter sagte: / 'Ich habe sie nicht gesehen!', der seine Brüder nicht ansah, / seine Kinder nicht kannte. / Denn sie haben dein Wort geachtet / und hielten treu zu deinem Bund. 26, 27 10 Sie lehren Jakob deine Rechte / und Israel dein Gesetz. / Sie lassen Weihrauchdüfte zu dir kommen, / legen Ganzopfer auf deinen Altar. 11 Segne, Jahwe, seine Kraft / und lass dir sein Tun gefallen. / Zerschlag seinen Feinden die Hüften, / lass die, die ihn hassen, / nie mehr gegen ihn stehn!" 12 Über Benjamin sagte er: "Er ist der Liebling Jahwes. / Durch ihn wohnt er in Sicherheit. / Er beschirmt ihn jeden Tag, / den, der zwischen seinen Berghängen wohnt." 13 Über Josef sagte er: "Sein Land ist von Jahwe gesegnet / mit Segen vom Himmel, mit Tau, / mit Wasser aus den Speichern der Tiefe, 14 mit Köstlichkeiten, in der Sonne gereift, / mit Früchten aus dem ganzen Jahr, 15 mit dem Besten der uralten Berge, / dem Köstlichsten der ewigen Hügel, 16 mit den Köstlichkeiten eines gesegneten Landes / und der Gnade dessen, der im Dornbusch erschien. / Das alles sei Josef geschenkt, / dem Erwählten unter seinen Brüdern. 28, 29 17 Er ist herrlich wie ein erstgeborener Stier, / seine Hörner wie die eines Wildstiers. / Mit ihnen durchbohrt er die Völker, / selbst die am Ende der Welt. / Das sind die Zehntausende von Efraïm / und die Tausende des Stammes Manasse." 18 Über Sebulon sagte er: "Freu dich, Sebulon, wenn die Schifffahrt beginnt, / und du, Issachar, über deine Zelte! 19 Völker laden sie ein auf den Berg, / gerechte Opfer bringen sie dort. / Denn sie nähren sich vom Reichtum des Meeres / und den verborgenen Schätzen des Sandes." 20 Über Gad sagte er: "Gesegnet sei, wer Raum schafft für Gad! / Wie eine Löwin legte er sich hin, / Arm und Kopf reißt er seiner Beute ab. 21 Das erste Stück hat er sich ausgesucht, / denn wo der Anteil des Anführers war, / sammelten sich die Häupter des Volkes. / Er vollstreckte die Gerechtigkeit Jahwes, / zusammen mit Israel seine Gerichte." 30 22 Über Dan sagte er: "Dan ist wie ein junger Löwe, / der aus dem Baschan hervorspringt." 23 Über Naftali sagte er: "Naftali ist mit Gnade gesättigt, / erfüllt mit dem Segen Jahwes. / Westen und Süden nimmt er in Besitz." 24 Über Ascher sagte er: "Auf Ascher blicken liebevoll die Brüder, / er ist noch mehr gesegnet als sie. / In Öl taucht er seinen Fuß. 25 Deine Riegel seien aus Eisen und Erz, / und deine Kraft möge dir lebenslang bleiben." 26 "Niemand ist so wie Jeschuruns Gott, / der in den Himmel steigt, um dir zu helfen, / in seiner erhabenen Macht in die Wolken. 31 27 Der Gott der Urzeit ist deine Zuflucht / und darunter sind ewige Arme. / Er vertrieb deine Feinde / und sagte: 'Vernichte!' 28 So wohnt Israel in Sicherheit, / abgesondert Jakobs Quell, / in einem Land voll Korn und Most, / dessen Himmel von Tau nur so trieft. 32 29 Wie glücklich bist du, Israel! / Wer ist dir gleich, / du Volk, durch Jahwe gerettet, / den Schild, der dich schirmt, / das Schwert, das dich erhöht. / Deine Feinde schmeicheln dir, / du schreitest auf ihren Höhen einher." 33, 34, 35Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
18 1. Mose 49.1: Und Jakob berief seine Söhne und sprach: Kommt zusammen, daß ich euch kundtue, was euch in künftigen Tagen begegnen wird!
19 Judas 1.14: Es hat aber auch von diesen Enoch, der siebente nach Adam, geweissagt mit den Worten:
20 2. Mose 15.18: Der HERR wird herrschen immer und ewig!
21 2. Mose 19.7-8: Mose kam und berief die Ältesten des Volkes und legte ihnen alle diese Worte vor, die der HERR geboten hatte.
22 Jesaja 44.2: So spricht der HERR, der dich gemacht und gebildet und dir von Mutterleib an geholfen hat: Fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, und du Jeschurun, den ich erwählt habe!
23 2. Mose 17.1: Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel zog aus der Wüste Sin ihre Tagereisen, nach dem Befehl des HERRN, und lagerte sich in Raphidim; da hatte das Volk kein Wasser zu trinken.
24 2. Mose 28.30: Und du sollst in das Brustschildlein für die Rechtspflege das Licht und Recht legen, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er hineingeht vor dem HERRN; und also soll Aaron die Rechtspflege der Kinder Israel allezeit auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN.
25 4. Mose 20.1: Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Zin, im ersten Monat, und das Volk blieb zu Kadesch. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben.
26 2. Mose 32.26-29: stellte er sich unter das Tor des Lagers und sprach: Her zu mir, wer dem HERRN angehört! Da sammelten sich zu ihm alle Kinder Levis.
27 Matthäus 10.37: Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, der ist meiner nicht wert; und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, der ist meiner nicht wert.
28 1. Mose 49.26: Die Segnungen deines Vaters überragen die Segnungen meiner Eltern, sie reichen bis an die ewigen Hügel; mögen sie kommen auf Josephs Haupt, auf den Scheitel des Fürsten unter seinen Brüdern!
29 2. Mose 3.2: Und der Engel des HERRN erschien ihm in einer Feuerflamme mitten aus dem Dornbusch. Und als er sich umsah, siehe, da brannte der Dornbusch im Feuer, und der Dornbusch ward doch nicht verzehrt.
30 4. Mose 32.1: Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh.
31 Jesaja 44.2: So spricht der HERR, der dich gemacht und gebildet und dir von Mutterleib an geholfen hat: Fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, und du Jeschurun, den ich erwählt habe!
32 4. Mose 23.9: Denn von den Felsengipfeln sehe ich ihn, und von den Hügeln schaue ich ihn. Siehe, das Volk wohnt besonders und wird nicht unter die Heiden gerechnet.
33 5. Mose 4.7-8: Denn wo ist ein so großes Volk, zu dem sich die Götter also nahen, wie der HERR, unser Gott, es tut, so oft wir ihn anrufen?
34 Psalm 33.12: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er sich zum Erbe erwählt hat!
35 Psalm 144.15: Wohl dem Volk, dem es also geht; wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist!