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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 29

1 Mose rief alle Israeliten zusammen und sagte zu ihnen: "Ihr habt alles gesehen, was Jahwe in Ägypten vor euren Augen getan hat, vor dem Pharao, seinen Dienern und an seinem ganzen Land. 18 2 Mit eigenen Augen habt ihr die großen Prüfungen gesehen, die großen Zeichen und Wunder. 3 Aber Jahwe hat euch bis heute noch kein verständiges Herz gegeben, weder sehende Augen noch hörende Ohren. 19, 20 4 Und ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt: Eure Kleider sind nicht zerschlissen und eure Schuhe haben sich nicht abgenutzt. 21, 22 5 Ihr hattet weder Brot zu essen noch Wein und Bier zu trinken, damit ihr erkennt, dass ich, Jahwe, euer Gott bin. 6 Und als ihr an diesen Ort kamt, zogen die Könige Sihon von Heschbon und Og von Baschan gegen uns in den Krieg, doch wir konnten sie besiegen. 23 7 Wir nahmen ihnen das Land weg und gaben es den Rubeniten, den Gaditen und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. 24 8 So haltet nun die Worte dieses Bundes und handelt danach, damit euch alles, was ihr tut, gelingt. 9 Ihr habt euch heute alle vor Jahwe, eurem Gott, aufgestellt: eure Stammesführer, eure Ältesten, eure Aufseher, alle Männer von Israel, 10 eure Kinder, eure Frauen und der Fremde in deinem Lager, vom Holzhauer bis zum Wasserschöpfer, 11 um in den Bund mit Jahwe, deinem Gott, und in seine Fluchbestimmungen einzutreten, in den Bund, den er heute mit dir schließt. 12 Er nimmt dich heute als sein Volk an, so wie er dein Gott ist. Das hat er dir und deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob geschworen. 13 Er schließt diesen Bund mit diesen Fluchbestimmungen aber nicht mit euch allein, 25 14 sondern sowohl mit dem, der heute hier mit uns vor Jahwe, unserem Gott, steht, als auch mit dem, der heute nicht hier ist. 15 Denn ihr wisst selbst, wie wir im Land Ägypten gewohnt haben und dann durch die verschiedenen Völker gezogen sind, die wir angetroffen haben. 16 Da habt ihr ihre Scheusale gesehen, ihre Mistgötzen aus Holz und Stein, Silber und Gold. 17 Es soll ja niemand unter euch sein, kein Mann und keine Frau, keine Sippe und kein Stamm, dessen Herz sich heute von Jahwe, unserem Gott, abwendet, um den Göttern jener Völker zu dienen. Lasst ja keine Wurzel unter euch wachsen, die ein so giftiges und bitteres Kraut hervorbringt! 26 18 Und niemand, der die Worte dieses Eidfluches hört, soll sich in seinem Herzen segnen und sagen: "Mir wird es gut gehen, auch wenn ich meinem sturen Herzen folge!" Denn dann würde das bewässerte Land mitsamt dem dürren zugrunde gehen. 19 Jahwe wird nicht bereit sein, ihm zu vergeben, sondern vor Zorn und Eifersucht schnauben. Und der ganze Fluch, der in diesem Buch niedergeschrieben ist, wird ihn treffen. Jahwe wird seinen Namen unter dem Himmel auslöschen. 27 20 Er wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unheil herausnehmen und es werden ihn alle Eidflüche treffen, die in diesem Gesetzbuch aufgeschrieben sind. 21 Und die zukünftige Generation, eure Kinder, die nach euch kommen werden, und der Ausländer, der aus einem fremden Land kommt: Wenn sie die Plagen dieses Landes sehen und seine Krankheiten, mit denen Jahwe es geschlagen hat, 22 den Erdboden, eine Brandstätte voll Schwefel und Salz, die nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, nicht einmal Unkraut aufschießen lässt wie nach der Zerstörung von Sodom und Gomorra, Adma und Zebojim, die Jahwe in Zorn und Grimm zerstört hat, 28, 29 23 dann werden sie wie alle Völker sagen: "Warum hat Jahwe diesem Land so etwas angetan? Weshalb dieser große, glühende Zorn?" 24 Man wird ihnen erwidern: "Weil sie den Bund mit Jahwe, dem Gott ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloss, als er sie aus Ägypten herausführte, 25 und weil sie anfingen, anderen Göttern zu dienen und sich vor ihnen niederzuwerfen, Göttern, die sie nicht kannten und die er ihnen nicht zugewiesen hatte, 26 deshalb loderte der Zorn Jahwes gegen dieses Land auf, sodass er alle Flüche darüber kommen ließ, die in diesem Buch niedergeschrieben sind. 27 Jahwe riss sie mit Zorn und Grimm aus ihrem Land heraus und warf sie in ein anderes Land, wie es jetzt geschehen ist." 28 Was noch verborgen ist, steht bei Jahwe, unserem Gott. Was schon offenbar ist, geht uns und unsere Kinder an, damit wir nach allen Worten dieses Gesetzes handeln." 30, 31 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;

5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»

6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.

8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

18 2. Mose 19.4: Ihr habt gesehen, was ich den Ägyptern getan, und wie ich euch auf Adlersflügeln getragen und euch zu mir gebracht habe.

19 5. Mose 5.26: Denn wer von allem Fleische könnte die Stimme des lebendigen Gottes aus dem Feuer heraus reden hören, wie wir, und am Leben bleiben?

20 Jesaja 6.9-10: Und er sprach: Gehe und sprich zu diesem Volk: Höret immerfort und verstehet nicht, sehet immerzu und erkennet nicht!

21 5. Mose 8.2: Gedenke auch des ganzen Weges, durch den der HERR, dein Gott, dich geleitet hat diese vierzig Jahre lang in der Wüste, daß er dich demütigte und versuchte, auf daß kundwürde, was in deinem Herzen ist, ob du seine Gebote halten würdest oder nicht.

22 5. Mose 8.4: Deine Kleider sind nicht zerlumpt an dir, und deine Füße sind nicht geschwollen diese vierzig Jahre lang.

23 4. Mose 21.21: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen:

24 4. Mose 32.1: Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh.

25 5. Mose 5.3: Nicht mit unsern Vätern hat er diesen Bund gemacht, sondern mit uns, die wir heute hier sind und alle leben.

26 Hebräer 12.15: Und sehet darauf, daß nicht jemand die Gnade Gottes versäume, daß nicht etwa eine bittere Wurzel aufwachse und Störungen verursache und viele dadurch befleckt werden,

27 5. Mose 18.15: Einen Propheten wie mich wird dir der HERR, dein Gott, erwecken aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern; auf den sollst du hören!

28 1. Mose 19.24: Da ließ der HERR Schwefel und Feuer regnen auf Sodom und Gomorra, vom HERRN, vom Himmel herab,

29 Hosea 11.8: Wie könnte ich dich hergeben, Ephraim, wie könnte ich dich preisgeben, Israel? Wie könnte ich dich behandeln gleich Adma, dich machen wie Zeboim? Mein Herz sträubt sich dagegen, mein ganzes Mitleid ist erregt!

30 5. Mose 32.34: Ist solches nicht bei mir aufbewahrt und in meinen Archiven versiegelt?

31 Psalm 147.19-20: Er läßt Jakob sein Wort verkündigen, Israel seine Satzungen und Rechte.