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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 27

1 Zusammen mit den Ältesten Israels befahl Mose dem Volk: "Haltet das ganze Gebot, das ich euch heute gebe. 2 Wenn ihr über den Jordan hinüberkommt und das Land betretet, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, sollst du große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen. 3 Sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieser Weisung darauf schreiben. So wirst du in das Land kommen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, das von Milch und Honig überfließt, wie es Jahwe, der Gott deiner Vorfahren, dir versprochen hat. 4 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollt ihr diese Steine, wie ich es jetzt befehle, auf dem Berg Ebal aufrichten und mit Kalk bestreichen. 5 Dort sollst du auch einen Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen, einen Altar aus Steinen. Du sollst sie nicht mit Eisen bearbeiten. 18 6 Aus unbehauenen Steinen sollst du den Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen und ihm Brandopfer darauf opfern. 7 Auch Freudenopfer sollst du dort schlachten und essen und dich vor Jahwe, deinem Gott, freuen. 19 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes klar und deutlich schreiben." 9 Weiter sagte Mose zusammen mit den Priestern aus dem Stamm Levi zum ganzen Volk: "Sei still und höre Israel! Heute bist du Jahwe, deinem Gott, zum Volk geworden. 20 10 Höre darum auf das Wort Jahwes, deines Gottes, und richte dich nach seinen Geboten und Vorschriften, die ich dir heute gegeben habe." 11 Mose befahl dem Volk an diesem Tag: 12 "Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen die Stämme Simeon, Levi, Juda, Issachar, Josef und Benjamin auf dem Berg Garizim stehen, um das Volk zu segnen. 21 13 Die Stämme Ruben, Gad, Ascher, Sebulon, Dan und Naftali sollen auf dem Berg Ebal stehen, um die Flüche auszusprechen. 14 Die Leviten sollen mit lauter Stimme zu allen Männern Israels sprechen: 15 'Verflucht ist, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das Jahwe verabscheut, ein Werk von Künstlerhand, und es heimlich aufstellt!' Das ganze Volk soll darauf antworten und sprechen: 'Amen!' 22, 23 16 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 24 17 'Verflucht ist, wer die Grenze zu seinem Nächsten verändert!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 25 18 'Verflucht ist, wer einen Blinden auf den falschen Weg führt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 26 19 'Verflucht ist, wer das Recht des Fremden, der Waise oder der Witwe beugt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 27 20 'Verflucht ist, wer mit der Frau seines Vaters schläft, denn er hat seinen Vater entehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 28 21 'Verflucht ist, wer mit einem Tier geschlechtlich verkehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 29 22 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwester schläft, der Tochter seines Vaters oder seiner Mutter!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 30, 31 23 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwiegermutter schläft!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 32 24 'Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 33 25 'Verflucht ist, wer Bestechung annimmt, damit ein unschuldiger Mensch getötet wird!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 34, 35 26 'Verflucht ist, wer die Worte dieser Weisung nicht annimmt, um danach zu handeln!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'" 36 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;

5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»

6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.

8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

18 2. Mose 20.25: Und so du mir einen steinernen Altar machen willst, sollst du ihn nicht von gehauenen Steinen bauen; denn wenn du mit deinem Eisen darüber führest, so würdest du ihn entweihen.

19 5. Mose 12.7: Und daselbst sollt ihr vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und eure Familien, über allem, was ihr mit euren Händen erarbeitet habt, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.

20 5. Mose 26.18-19: Und der HERR hat auch dir heute zusagen lassen, daß du sein Eigentumsvolk sein sollst, wie er dir verheißen hat, und daß du alle seine Gebote haltest;

21 5. Mose 11.29: Und wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, darein du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen auf dem Berge Garizim sprechen und den Fluch auf dem Berge Ebal.

22 2. Mose 20.23: Darum sollt ihr keine andern Götter neben mir machen; silberne oder goldene Götter sollt ihr euch nicht machen.

23 2. Mose 34.17: Du sollst dir keine gegossenen Göttern machen.

24 2. Mose 21.17: Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.

25 5. Mose 19.14: Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.

26 3. Mose 19.14: Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst dem Blinden nichts in den Weg legen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn Ich bin der HERR!

27 2. Mose 22.20-21: Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.

28 3. Mose 18.8: Du sollst die Scham des Weibes deines Vaters nicht entblößen; denn es ist die Scham deines Vaters.

29 2. Mose 22.18: Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!

30 3. Mose 18.9: Du sollst die Scham deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht entblößen.

31 3. Mose 18.11: Du sollst die Scham der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren und deine Schwester ist, nicht entblößen.

32 3. Mose 18.17: Du sollst nicht zugleich die Scham eines Weibes und ihrer Tochter entblößen, noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu entblößen; denn sie ist ihre nächste Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat.

33 4. Mose 35.20: Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,

34 2. Mose 23.8: Und nimm kein Geschenk! Denn das Geschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten.

35 5. Mose 16.19: Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten.

36 Galater 3.10: Denn alle, die aus Gesetzeswerken sind, die sind unter dem Fluch; denn es steht geschrieben: «Verflucht ist jeder, der nicht bleibt in allem, was im Buche des Gesetzes geschrieben steht, es zu tun.»