1Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.5Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;7deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Das Jubeljahr (Halljahr)
8Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.9Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.12Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.13In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.14Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;(1. Thessalonicher 4.6)15sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!18Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!21so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;(5. Mose 28.8)22daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.23Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.(Psalm 39.13)24Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.(Rut 4.3-4)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,27so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.28Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.29Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.30Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.31Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.32Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;34und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.35Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.36Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.(5. Mose 23.20)37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.38Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;(2. Mose 21.2)40als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.41Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.42Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!43Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.45Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,46und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!47Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;49oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.50Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.51Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;52sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.53Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.(3. Mose 25.43)54Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;55denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.
1Dann wanderten wir wieder zurück in die Wüste auf dem Weg Richtung Schilfmeer, wie Jahwe es mir gesagt hatte. Eine lange Zeit zogen wir um das Bergland von Seïr herum. (4. Mose 21.4)(5. Mose 1.40)2Dann sagte Jahwe zu mir: 3"Ihr seid jetzt lange genug um dieses Gebirge herumgezogen, wendet euch nun nach Norden. 4Befiehl dem Volk: 'Ihr zieht nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen. Sie werden sich vor euch fürchten. Nehmt euch aber sehr in acht! (4. Mose 20.14)5Lasst euch auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Land keinen Fußbreit geben. Denn das Bergland von Seïr habe ich für Esau zum Erbbesitz bestimmt. (1. Mose 36.8)(1. Mose 36.43)6Wenn ihr Nahrungsmittel oder Wasser braucht, sollt ihr es ihnen bezahlen.' 7Denn Jahwe, dein Gott, hat dich in allem deinem Tun gesegnet. Er hat auf deine Wanderung durch diese große Wüste achtgegeben. Vierzig Jahre ist Jahwe, dein Gott, nun schon mit dir. Und es hat dir an nichts gefehlt." 8So zogen wir von Elat und Ezjon-Geber aus an unseren Brüdern vorüber, den Nachkommen Esaus in Seïr, auf dem Weg durch die Araba und weiter auf dem Weg in die Wüste von Moab. 9Da sagte Jahwe zu mir: "Greift die Moabiter nicht an und lasst euch auf keinen Krieg mit ihnen ein. Auch von ihrem Land gebe ich euch nichts, denn Ar habe ich den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gegeben. (1. Mose 19.37)10Früher haben die Emiter dort gewohnt, ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. (5. Mose 1.28)11Sie werden wie die Anakiter zu den Refaïtern gezählt; die Moabiter aber nennen sie Emiter. 12Und in Seïr wohnten früher die Horiter. Aber die Nachkommen Esaus haben sie vernichtet und ihren Besitz übernommen. Sie ließen sich an ihrer Stelle nieder, so wie es Israel mit dem Land gemacht hat, das Jahwe ihnen zum Besitz gab. (1. Mose 14.6)(1. Mose 36.20)13Nun brecht auf und überschreitet das Tal des Sered." Wir taten es. (4. Mose 21.12)14Seit unserem Aufbruch von Kadesch-Barnea waren 38 Jahre vergangen. Inzwischen war die ganze Generation der kriegstüchtigen Männer des Lagers gestorben, wie Jahwe es ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34)15Er hatte dafür gesorgt, dass sie vollständig aus dem Lager beseitigt wurden. 16Als nun alle Krieger aus dem Volk weggestorben waren, 17sagte Jahwe zu mir: 18"Du wirst nun durch das Gebiet von Moab und Ar ziehen (4. Mose 21.13)19und in die Nähe der Ammoniter kommen. Greif sie nicht an und lass dich auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir vom Land der Ammoniter nichts geben, weil ich es den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gab." (1. Mose 19.38)20- Auch dieses Gebiet gilt als Land der Refaïter. Sie hatten vorher dort gewohnt. Die Ammoniter nannten sie Samsummiter. 21Es war ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. Jahwe vernichtete sie vor ihnen und sie übernahmen deren Besitz und wohnten an ihrer Stelle dort, 22so wie Jahwe es für die Nachkommen Esaus getan hat, die in Seïr wohnen, vor denen er die Horiter vernichtete, sodass sie deren Besitz übernahmen und sich an ihrer Stelle niederließen. 23Das Gleiche machten die Kaftoriter mit den Awitern, die in den Dörfern bei Gaza wohnten. Als sie aus Kaftor kamen, vernichteten sie die Awiter und ließen sich an ihrer Stelle dort nieder. - (1. Mose 10.14)(Josua 13.3)24"Brecht jetzt auf", sagte Jahwe, "und überquert den Arnonfluss. Ich habe den Amoriterkönig Sihon von Heschbon und sein Land in deine Gewalt gegeben. Fang an, nimm es in Besitz und lass dich auf einen Krieg mit ihm ein. 25Von heute an will ich Schrecken und Furcht vor euch über alle Völker auf der ganzen Welt bringen. Alle, die davon hören, werden vor euch zittern."26 Da schickte ich Boten von der Wüste Kedemot zu König Sihon von Heschbon mit friedlichen Worten. Ich ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21)27"Ich möchte durch dein Land ziehen. Wir werden nur die Straße benutzen und weder rechts noch links vom Weg abweichen. 28Was wir an Nahrungsmitteln und Wasser brauchen, werden wir bezahlen. Wir wollen weiter nichts, als durch euer Land ziehen. 29Auch die Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen, und die Moabiter von Ar haben uns das erlaubt. Ich will nur über den Jordan in das Land ziehen, das Jahwe, unser Gott, uns gibt." 30Aber König Sihon von Heschbon wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen, denn Jahwe, dein Gott, hatte ihn starrsinnig und hart gemacht, um ihn dir auszuliefern, wie es ja auch geschehen ist. 31Jahwe sagte zu mir: "Schau, ich habe begonnen, Sihon und sein Land dir preiszugeben. Fang an, nimm es in Besitz, es soll dir gehören." 32Sihon zog uns mit all seinen Streitkräften nach Jahaz entgegen. 33Aber Jahwe, unser Gott, lieferte ihn uns aus. Wir töteten ihn, seine Söhne und sein ganzes Volk. 34Damals nahmen wir alle seine Städte ein und vollstreckten den Bann an ihren Bewohnern, an Männern, Frauen und Kindern. Keinen ließen wir lebend entkommen. 35Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten, die wir eingenommen hatten. 36Von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und von der Stadt im Flusstal bis nach Gilead gab es keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre, alle lieferte Jahwe, unser Gott, uns aus. 37Nur vom Land der Ammoniter, dem ganzen Gebiet am Fluss Jabbok, hast du dich ferngehalten, auch von den Städten im Bergland, wie Jahwe, unser Gott, es befohlen hat.