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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 7

1 An dem Tag, als Mose die Wohnung fertig aufgerichtet, sie mit all ihren Gegenständen, dem Altar und allen dazugehörigen Geräten gesalbt und geheiligt hatte, 18 2 brachten die Fürsten Israels, die Oberhäupter ihrer Sippen, die Fürsten der Stämme und Führer der Gemusterten 3 ihre Gaben vor Jahwe. Es waren sechs Planwagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten und je ein Rind von einem Fürst. Sie brachten sie vor die Wohnung. 4 Jahwe sagte zu Mose: 5 "Nimm sie von ihnen an. Sie sollen am Zelt der Gottesbegegnung Verwendung finden. Übergib sie den Leviten entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeit." 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder an und übergab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Gerschoniten für ihren Dienst. 8 Vier Wagen und acht Rinder gab er den Merariten entsprechend ihrem Dienst unter der Leitung des Priesters Itamar Ben-Aaron. 19, 20, 21 9 Den Kehatiten gab er nichts, denn ihr Dienst bezog sich auf die Gegenstände im Heiligtum, die nur auf den Schultern getragen werden durften. 10 Außerdem brachten die Fürsten an dem Tag, an dem der Altar gesalbt wurde, Gaben zu seiner Einweihung. 22 11 Doch Jahwe sagte zu Mose: "Jeden Tag soll nur ein Fürst seine Gabe zur Einweihung des Altars bringen." 23, 24 12 Am ersten Tag brachte Nachschon Ben-Amminadab vom Stamm Juda seine Gabe. 13 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber, nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 14 Dazu kam noch eine 115 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 15 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer 17 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Nachschon Ben-Amminadab. 18 Am zweiten Tag brachte Netanel Ben-Zuar, der Fürst des Stammes Issachar, seine Gabe. 19 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 20 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 21 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer 23 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Netanel Ben-Zuar. 24 Am dritten Tag brachte der Fürst des Stammes Sebulon, Eliab Ben-Helon, seine Gabe. 25 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 26 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 27 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer 29 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eliab Ben-Helon. 30 Am vierten Tag brachte der Fürst des Stammes Ruben, Elizur Ben-Schedëur, seine Gabe. 31 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 32 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 33 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer 35 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elizur Ben-Schedëur. 36 Am fünften Tag brachte der Fürst des Stammes Simeon, Schelumiël Ben-Zurischaddai, seine Gabe. 37 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 38 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 39 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer 41 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Schelumiël Ben-Zurischaddai. 42 Am sechsten Tag brachte der Fürst des Stammes Gad, Eljasaf Ben-Dëuël, seine Gabe. 43 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 44 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 45 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer 47 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eljasaf Ben-Dëuël. 48 Am siebten Tag brachte der Fürst des Stammes Efraïm, Elischama Ben-Ammihud, seine Gabe. 49 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 50 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 51 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer 53 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elischama Ben-Ammihud. 54 Am achten Tag brachte der Fürst des Stammes Manasse, Gamliël Ben-Pedazur, seine Gabe. 55 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 56 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 57 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer 59 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Gamliël Ben-Pedazur. 60 Am neunten Tag brachte der Fürst des Stammes Benjamin, Abidan Ben-Gidoni, seine Gabe. 61 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 62 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 63 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer 65 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Abidan Ben-Gidoni. 66 Am zehnten Tag brachte der Fürst des Stammes Dan, Ahiëser Ben-Ammischaddai, seine Gabe. 67 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 68 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 69 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer 71 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahiëser Ben-Ammischaddai. 72 Am elften Tag brachte der Fürst des Stammes Ascher, Pagiël Ben-Ochran, seine Gabe. 73 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 74 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 75 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer 77 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Pagiël Ben-Ochran. 78 Am zwölften Tag brachte der Fürst des Stammes Naftali, Ahira Ben-Enan, seine Gabe. 79 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 80 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 81 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer 83 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahira Ben-Enan. 84 Das war die Gabe der Fürsten Israels zur Salbung und Einweihung des Altars: zwölf Silberschüsseln, zwölf Sprengschalen aus Silber und zwölf goldene Schalen. 85 Eine Silberschüssel wog 1500 Gramm und eine Sprengschale 800 Gramm. Insgesamt waren es nach dem Gewicht des Heiligtums rund 28 Kilogramm Silber. 86 Dazu kamen die mit Weihrauch gefüllten zwölf goldenen Schalen mit einem Goldgewicht von insgesamt rund 1400 Gramm. 87 Es waren zum Brandopfer: zwölf Stiere, zwölf Schafböcke, zwölf einjährige Lämmer und die dazugehörigen Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Zum Freudenopfer waren es insgesamt 24 Stiere, 60 Schafböcke, 60 Ziegenböcke und 60 einjährige Lämmer. Das war die Gabe zur Einweihung des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Wenn Mose in das Zelt der Gottesbegegnung hineinging, um mit Gott zu reden, hörte er dessen Stimme von der Deckplatte herab zu ihm sprechen, die auf der Bundeslade lag, zwischen den beiden Cherubim hervor. 25, 26 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;

5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»

6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.

8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.

17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

18 2. Mose 40.9-10: Und du sollst das Salböl nehmen und die Wohnung salben, samt allem, was darin ist, und du sollst sie weihen und alle ihre Geräte, daß sie heilig sei.

19 2. Mose 38.21: Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters,

20 4. Mose 4.28: Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

21 4. Mose 4.33: Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

22 2. Chronik 7.9: und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang.

23 4. Mose 1.4: Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein.

24 4. Mose 2.3: Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs;

25 2. Mose 25.21-22: Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun.

26 1. Samuel 3.3: Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war.