3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.4. Mose - Kapitel 4
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Ermittelt die Zahl der Kehatiten unter den Leviten nach ihren Sippen und Familien. 3 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 18 4 Sie sind für das Höchstheilige verantwortlich. 5 Wenn das Lager weiterzieht, sollen Aaron und seine Söhne hineingehen, den verhüllenden Vorhang abnehmen und über die Lade mit dem Bundesgesetz decken. 6 Dann sollen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber ausbreiten und oben darauf ein Tuch aus violettem Purpur. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 7 Auch über den Tisch, auf dem das geweihte Brot ausgelegt ist, sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten und darauf die Schüsseln und Schalen, die Opferschalen und die Kannen zum Trankopfer stellen. Auch das beständige Brot soll darauf liegen. 8 Darüber sollen sie ein Tuch aus Karmesin ausbreiten und dies mit einer Decke aus Tachasch-Leder bedecken. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 9 Dann sollen sie den Leuchter samt seinen Lichtschalen in ein Tuch aus violettem Purpur einhüllen, außerdem die Dochtscheren, Feuerbecken und Ölgefäße, die dazugehören. 19 10 Dann müssen sie alles zusammen in eine Decke aus Tachasch-Leder wickeln und es auf die Trage legen. 11 Auch über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten, eine Decke aus Tachasch-Leder darüberlegen und seine Stangen anbringen. 12 Alle anderen Geräte, die man zum Dienst im Heiligtum braucht, sollen sie in ein Tuch aus violettem Purpur hüllen, dann in eine Decke aus Tachasch-Leder einwickeln und es auf die Trage legen. 13 Dann sollen sie den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch aus rotem Purpur darüber ausbreiten. 14 Auf dieses Tuch sollen sie alle Geräte legen, die zum Dienst am Altar gebraucht werden: die Feuerbecken, Fleischgabeln, Schaufeln und Sprengschalen. Schließlich müssen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber decken und seine Stangen anbringen. 15 Erst wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Heiligtum und alle seine Gegenstände vollständig bedeckt haben, sollen die Nachkommen Kehats kommen, um sie zu tragen. Sie dürfen das Heilige nicht berühren, sonst müssen sie sterben. Das alles haben die Kehatiten vom Zelt der Gottesbegegnung zu tragen. 20, 21 16 Eleasar, der Sohn des Priesters Aaron, hat die Aufsicht über das Öl für das Licht, die Weihrauchmischung, das regelmäßige Speisopfer und das Salböl, die Verantwortung für die ganze Wohnung und alles, was darin ist, das Heiligtum und alle seine Gegenstände." 17 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 18 "Ihr müsst Sorge dafür tragen, dass der Stamm der Kehatitensippen unter den Leviten nicht ausgerottet wird. 19 Ihr müsst Folgendes für sie tun, damit sie am Leben bleiben und nicht sterben, wenn sie in die Nähe des Höchstheiligen kommen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jedem Einzelnen zuweisen, was er zu tun und zu tragen hat. 20 Sie dürfen nicht von sich aus hineingehen, damit sie nicht einen Augenblick lang das Heilige sehen. Sonst müssen sie sterben." 22 21 Jahwe sagte zu Mose: 22 "Ermittle auch die Zahl der Gerschoniten nach ihren Sippen und Familien. 23 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 24 Die Gerschoniten haben Folgendes zu tun und zu tragen: 25 Sie sollen die Zeltbahnen der Wohnung und das Zelt tragen, seine Decke und die Tachasch-Decke, die darüber liegt, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes, 26 dazu die Behänge des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar umgibt, den Vorhang vom Eingang, die Seile und alle Arbeitsgeräte. Sie sollen alles tun, was dabei anfällt. 27 Die Arbeit der Gerschoniten soll auf Anordnung Aarons und seiner Söhne hin geschehen. Sie sollen sie anweisen, was sie zu tragen und zu tun haben." 28 Das ist die Arbeit der Gerschoniten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 29 Auch die Merariten sollst du nach ihren Sippen und Familien mustern. 30 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 31 Bei ihrem Dienst am Zelt haben sie die Bretter der Wohnung zu tragen, ihre Riegel, Säulen und Bodenplatten, 32 die Säulen des Vorhofs ringsum, ihre Sockel, Pflöcke und Seile und alle Arbeitsgeräte dazu. Ihr sollt ihnen die Gegenstände, die sie zu tragen haben, mit Namen einzeln zuweisen." 33 Das ist die Arbeit der Merariten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 34 Mose, Aaron und die Oberhäupter der Gemeinschaft musterten nun die Kehatiten nach ihren Sippen und Familien 35 und zwar alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 36 Es waren 2750 Männer 37 von den Sippen der Kehatiten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 38 Von den Gerschoniten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 39 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 40 Es waren 2630 Männer 41 von den Sippen der Gerschoniten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes von Mose und Aaron gemustert wurden. 42 Von den Merariten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 43 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 44 Es waren 3200 Männer 45 von den Sippen der Merariten, die nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 46 Die Gesamtzahl der gemusterten Leviten 47 zwischen 30 und 50 Jahren, die zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet wurden, 48 war 8580. 49 Nach dem Befehl Jahwes betraute man jeden von ihnen unter Moses Leitung mit dem, was er zu tun und zu tragen hatte.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
18 4. Mose 8.24: Dazu sind die Leviten verpflichtet: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll einer Dienst tun bei der Stiftshütte.
19 2. Mose 25.31: Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein.
20 4. Mose 7.9: Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten.
21 2. Samuel 6.6-7: Und als sie zur Tenne Nachons kamen, griff Ussa nach der Lade Gottes und hielt sie; denn die Rinder waren ausgeglitten.
22 1. Samuel 6.19: Und Er schlug die Bethsemiten, weil sie in die Lade des HERRN geschaut hatten; er schlug nämlich von dem Volk siebzig Mann, und fünfzigtausend Mann. Da trug das Volk Leid, weil der HERR das Volk mit einem so großen Schlag heimgesucht hatte.