3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 4, 5 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 7, 8 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 9 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 10 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 12 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 14 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.4. Mose - Kapitel 20
1 Die ganze Menge der Israeliten kam nun in die Wüste Zin. Das war im April. Sie blieben in Kadesch. Dort starb Mirjam und wurde auch dort begraben. 18 2 Als das Volk kein Wasser mehr hatte, rotteten sich die Leute gegen Mose und Aaron zusammen. 19 3 Sie waren wütend auf Mose und sagten: "Wären wir doch umgekommen wie die anderen, die Jahwe sterben ließ! 4 Warum habt ihr die Gemeinde Jahwes in diese Wüste gebracht? Damit wir hier sterben, samt unserem Vieh? 5 Warum habt ihr uns überhaupt aus Ägypten herausgeführt? Um uns an diesen bösen Ort hier zu bringen? Hier kann man nicht säen, es gibt keine Feigenbäume, keine Weinstöcke, keine Granatapfelbäume, nicht einmal Wasser zum Trinken!" 6 Mose und Aaron gingen aus der Versammlung weg zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und warfen sich dort nieder, mit dem Gesicht zum Boden. Da erschien ihnen die Herrlichkeit Jahwes. 20 7 Jahwe sagte zu Mose: 8 "Nimm den Stab und versammle die Gemeinde, du und dein Bruder Aaron. Sprecht dann vor ihren Augen zu dem Felsen, dass er sein Wasser hergebe. So wirst du ihnen aus dem Felsen Wasser hervorbringen und Menschen und Vieh zu trinken geben." 9 Mose nahm den Stab, der im Heiligtum vor Jahwe lag, und tat, wie ihm befohlen war. 10 Zusammen mit Aaron brachte er die Menge vor dem Felsen zusammen und rief: "Hört her, ihr Widerspenstigen! Können wir denn aus diesem Felsen Wasser für euch hervorkommen lassen?" 21 11 Mose hob den Stab und schlug damit zweimal gegen den Felsen. Da kam viel Wasser heraus, sodass Menschen und Vieh genug zu trinken hatten. 12 Da sagte Jahwe zu Mose und Aaron: "Weil ihr mir nicht vertraut und mich den Israeliten nicht als heilig vor Augen gestellt habt, dürft ihr diese Gemeinschaft nicht in das Land bringen, das ich ihnen gegeben habe." 22, 23, 24, 25, 26 13 Das ist die Quelle von Meriba, Vorwurf, weil die Israeliten hier Jahwe Vorwürfe machten, und er sich ihnen als der Heilige erwies. 27 14 Von Kadesch aus schickte Mose Boten an den König von Edom. Sie sollten ihm Folgendes ausrichten: "So spricht dein Bruder Israel: Du weißt, was wir alles durchgemacht haben. 28, 29, 30 15 Unsere Vorfahren zogen nach Ägypten und haben lange dort gewohnt. Aber die Ägypter behandelten uns und unsere Väter schlecht. 16 Da schrien wir zu Jahwe, und er hat uns gehört. Er schickte einen Engel, der uns aus Ägypten herausführte. Und nun sind wir in Kadesch, einer Stadt am Rand deines Gebiets. 31 17 Lass uns doch durch dein Land ziehen! Wir werden eure Felder und Weinberge nicht betreten und auch kein Wasser aus den Brunnen trinken. Wir werden auf der Königsstraße bleiben und keinen Schritt von ihr abweichen, solange wir durch dein Gebiet ziehen." 32 18 Doch Edom ließ Mose sagen: "Du wirst nicht bei mir durchziehen, sonst werde ich gegen dich kämpfen." 19 Die Israeliten versicherten noch einmal: "Wir wollen auf der festen Straße bleiben. Und wenn wir oder unser Vieh Wasser brauchen, werden wir es euch bezahlen. Wir kommen zu Fuß und wollen nur durch euer Land hindurch, weiter nichts." 20 Doch Edom sagte: "Du wirst nicht durchziehen!" und rückte mit starker Heeresmacht gegen sie aus. 21 So weigerte sich Edom, Israel durch sein Gebiet ziehen zu lassen. Deshalb wählten die Israeliten einen anderen Weg. 22 Sie brachen von Kadesch auf, und die ganze Gemeinschaft der Israeliten kam zum Berg Hor, 23 der an der Grenze des Landes Edom liegt. Dort sagte Jahwe zu Mose und Aaron: 24 "Aaron wird nun mit seinen Vorfahren vereint werden, denn er soll nicht in das Land kommen, das ich den Israeliten gegeben habe, weil ihr euch am Wasser von Meriba gegen meinen Befehl aufgelehnt habt. 25 Steig mit Aaron und seinem Sohn Eleasar auf den Berg Hor! 26 Dort ziehst du Aaron die Amtsgewänder aus und legst sie seinem Sohn Eleasar an. Aaron wird dort sterben und mit seinen Vorfahren vereint werden." 33 27 Mose machte es so, wie Jahwe ihm befohlen hatte. Vor den Augen der ganzen Gemeinschaft stiegen sie auf den Berg Hor. 28 Mose streifte Aaron die Amtsgewänder ab und legte sie dessen Sohn Eleasar an. Aaron starb dort auf dem Gipfel des Berges. Und Mose stieg mit Eleasar wieder den Berg hinab. 34, 35 29 Die ganze Versammlung sah nun, dass Aaron gestorben war. Dreißig Tage lang trauerte das ganze Haus Israel um Aaron.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
2 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
3 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
4 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
5 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
6 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
8 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
10 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
13 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
15 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
18 4. Mose 13.21: Sie gingen hinauf und kundschafteten das Land aus von der Wüste Zin bis gen Rechob, da man gen Hamat geht.
19 2. Mose 17.1: Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel zog aus der Wüste Sin ihre Tagereisen, nach dem Befehl des HERRN, und lagerte sich in Raphidim; da hatte das Volk kein Wasser zu trinken.
20 4. Mose 14.10: Da sprach die ganze Gemeinde, man sollte sie steinigen. Aber die Herrlichkeit des HERRN erschien bei der Stiftshütte allen Kindern Israel.
21 Psalm 106.33: Denn sie betrübten seinen Geist, und er redete unbedacht mit seinen Lippen.
22 4. Mose 27.14: weil ihr in der Wüste Zin meinem Gebot widerspenstig gewesen seid, beim Hadern der Gemeinde, als ihr mich vor ihnen durch das Wasser heiligen solltet. Das ist das Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin.
23 5. Mose 1.37: Auch über mich ward der HERR zornig um euretwillen und sprach: Du sollst auch nicht hineinkommen!
24 5. Mose 3.26: Aber der HERR war zornig über mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern der HERR sprach zu mir: Laß es genug sein! Sage mir kein Wort mehr in dieser Sache!
25 5. Mose 4.21: Und der HERR war um euretwillen so zornig über mich, daß er schwur, ich sollte nicht über den Jordan gehen, noch in das gute Land kommen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt;
26 5. Mose 32.51: weil ihr euch an mir versündigt habt unter den Kindern Israel, beim Haderwasser zu Kadesch, in der Wüste Zin, da ihr mich nicht geheiligt habt unter den Kindern Israel.
27 Psalm 81.8: Höre, mein Volk, ich will dich ermahnen; Israel, wenn du mir doch Gehör schenken wolltest!
28 1. Mose 32.4: Diesen gebot er und sprach: Also sollt ihr zu meinem Herrn Esau sagen: Solches läßt dir dein Knecht Jakob melden: Ich bin bei Laban in der Fremde gewesen und habe mich bisher bei ihm aufgehalten;
29 5. Mose 23.8: Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen.
30 Richter 11.17: Da sandte Israel Boten zum König der Edomiter und sprach: Laß mich doch durch dein Land ziehen! Aber der König der Edomiter erhörte sie nicht. Auch zum König der Moabiter sandten sie; der wollte auch nicht.
31 2. Mose 23.20: Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Weg und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe.
32 4. Mose 21.22: Laß mich durch dein Land ziehen, wir wollen weder in die Äcker noch in die Weingärten treten, wollen auch von dem Brunnenwasser nicht trinken; wir wollen die Königsstraße ziehen, bis wir durch dein Gebiet gekommen sind!
33 3. Mose 21.10: Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.
34 4. Mose 33.38: Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des HERRN, und starb daselbst im vierzigsten Jahre des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland, am ersten Tage des fünften Monats.
35 5. Mose 10.6: (Aber die Kinder Israel zogen aus von Beerot-Bene-Jaakan gen Mosera; daselbst starb Aaron und ist daselbst begraben und sein Sohn Eleasar ward Priester an seiner Statt.