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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 9

1 Da sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Pharao und sag ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst und es weiter festhältst, 3 dann pass auf! Jahwe wird eine schwere Seuche über deine Viehherden auf den Weiden bringen, über Pferde, Esel, Kamele, Rinder und das Kleinvieh. (2. Mose 3.20) 4 Außerdem wird Jahwe einen Unterschied zwischen dem Vieh Israels und dem Vieh der Ägypter machen. Vom Vieh, das den Israeliten gehört, wird auch nicht ein Stück verenden. 5 Jahwe hat eine bestimmte Zeit dafür festgesetzt und zwar morgen!'" 6 Am nächsten Tag schickte Jahwe die Seuche. Da verendete das ganze Herdenvieh der Ägypter, aber vom Vieh der Israeliten kam kein einziges Tier um. 7 Der Pharao ließ es nachprüfen, und tatsächlich war bei den Israeliten nicht ein einziges Stück Vieh eingegangen. Dennoch blieb der Pharao starrsinnig und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21) 8 Da sagte Jahwe zu Mose und Aaron: "Nehmt beide Hände voll Ofenruß. Mose soll ihn vor den Augen des Pharao hochwerfen! 9 Er wird dann als feiner Staub auf ganz Ägypten niedergehen und an Menschen und Tieren Geschwüre hervorrufen, die in Blasen aufbrechen." (5. Mose 28.27) 10 Da nahmen sie Ruß und traten vor den Pharao. Mose warf ihn in die Luft. Schon nach kurzer Zeit litten Menschen und Tiere an aufbrechenden Geschwüren. (Offenbarung 16.2) 11 Wegen ihrer Geschwüre konnten die Magier Mose nicht entgegentreten, denn sie waren genauso davon befallen wie alle Ägypter. 12 Doch Jahwe machte den Pharao starrsinnig, dass er auch diesmal nicht auf Mose und Aaron hörte, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 13 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 14 Diesmal werde ich dich mit meinen Plagen ins Herz treffen, dich, deine Hofbeamten und dein Volk. Du sollst erkennen, dass niemand auf der ganzen Erde mir gleichkommt. (2. Mose 8.6) 15 Denn schon jetzt hätte ich dich mit der Pest schlagen können. Dann wärst du vom Erdboden verschwunden. 16 Aber ich habe dich am Leben gelassen, um meine Macht an dir zu beweisen, damit mein Name in der ganzen Welt bekannt gemacht wird. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Du stellst dich immer noch gegen mein Volk und lässt es nicht ziehen. 18 Morgen um diese Zeit werde ich einen so schweren Hagel kommen lassen, wie es ihn noch nie gegeben hat, solange Ägypten besteht. (Hiob 38.22) 19 Lass dein Vieh in Sicherheit bringen und alles, was du noch im Freien hast! Alle Menschen und Tiere, die im Freien bleiben und nicht ins Haus kommen, wird der Hagel erschlagen.'" 20 Die Minister des Pharao, die das Wort Jahwes fürchteten, ließen ihre Sklaven und ihr Vieh in die Häuser flüchten. 21 Wer das Wort Jahwes aber nicht ernst nahm, ließ seine Sklaven und sein Vieh draußen. 22 Jahwe sagte zu Mose: "Streck deine Hand zum Himmel aus! Dann wird in ganz Ägypten ein Hagel auf Menschen, Tiere und Pflanzen niedergehen." 23 Mose hob seinen Stab zum Himmel hoch. Da ließ Jahwe es donnern und hageln. Blitze fuhren auf die Erde herab. So ließ Jahwe den Hagel auf Ägypten niedergehen, (Offenbarung 16.21) 24 und mitten im Hagel zuckten die Blitze. Einen so schweren Hagel hatte es noch nie gegeben, solange Ägypten eine Nation war. 25 Überall im Land tötete der Hagel die Menschen und Tiere, die sich im Freien befanden. Er zerschlug alles, was auf den Feldern wuchs, und brach die Äste von den Bäumen. 26 Nur im Land Goschen, wo die Israeliten lebten, fiel kein Hagel. 27 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte ihnen: "Diesmal habe ich mich schuldig gemacht. Jahwe ist im Recht, ich und mein Volk sind im Unrecht. (2. Mose 10.16) 28 Betet zu Jahwe! Die Donnerstimme Gottes und der Hagel, das ist zu viel. Ich will euch ziehen lassen. Niemand wird euch zurückhalten." (2. Mose 8.4) 29 Da sagte Mose zu ihm: "Sobald ich die Stadt verlassen habe, werde ich meine Hände zu Jahwe ausbreiten. Dann wird der Donner aufhören und kein neuer Hagel mehr entstehen. Daran wirst du erkennen, dass Jahwe die ganze Erde gehört. 30 Aber ich weiß: Du und deine Hofbeamten, ihr fürchtet euch immer noch nicht vor Gott, vor Jahwe!" 31 Flachs und Gerste waren zerschlagen, denn die Gerste hatte schon Ähren angesetzt und der Flachs stand in Blüte. 32 Weizen und Dinkel blieben verschont, weil sie später reif werden. 33 Mose verließ den Pharao und ging aus der Stadt hinaus. Dort breitete er seine Hände zu Jahwe aus. Da hörten Donner und Hagel auf, und es regnete auch nicht mehr. 34 Als der Pharao sah, dass das Unwetter aufgehört hatte, blieb er bei seiner Sünde. Er und seine Hofbeamten verschlossen ihr Herz. 35 So blieb der Pharao hart und ließ die Israeliten nicht ziehen, wie Jahwe es durch Mose angekündigt hatte. (2. Mose 4.21)