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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 8

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Sag Aaron: 'Strecke deinen Stab über alle Gewässer Ägyptens aus, über die Flüsse, Kanäle und Sümpfe und lass die Frösche über das Land Ägypten kommen!'" 2 Aaron streckte seine Hand über die Gewässer Ägyptens aus. Da kamen so viele Frösche heraus, dass sie das ganze Land bedeckten. 3 Aber die ägyptischen Magier machten es mit ihren Zauberkünsten nach und ließen Frösche über Ägypten kommen. (2. Mose 7.11) 4 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte zu ihnen: "Bittet Jahwe für mich, dass er die Frösche von mir und meinem Volk wegschafft. Dann will ich euer Volk ziehen lassen, damit sie Jahwe Opfer schlachten können." (2. Mose 8.24) (2. Mose 9.28) (2. Mose 10.17) 5 Mose erwiderte dem Pharao: "Verfüge über mich! Wann sollen die Frösche aus euren Häusern verschwinden und nur noch im Nil übrig bleiben? Für welche Zeit also soll ich für dich, deine Beamten und dein Volk beten?" 6 "Für morgen", erwiderte er. "Gut, es wird nach deinem Wunsch geschehen", sagte Mose, "denn du sollst erkennen, dass niemand Jahwe, unserem Gott, gleicht. (2. Mose 9.14) (2. Mose 15.11) 7 Die Frösche werden aus deinem Palast verschwinden und dich, deine Hofbeamten und dein Volk in Ruhe lassen. Nur im Nil werden noch welche übrig bleiben." 8 Mose und Aaron verließen den Pharao, und Mose bat Jahwe dringend, der Froschplage ein Ende zu machen. 9 Jahwe erhörte Mose, und überall in den Häusern, auf den Gehöften und Feldern starben die Frösche. 10 Haufenweise schüttete man sie zusammen, und das ganze Land war von Gestank erfüllt. 11 Als der Pharao sah, dass er wieder Luft hatte, verschloss er sein Herz und hörte nicht auf Mose und Aaron, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 12 Jahwe sagte zu Mose: "Sag Aaron, dass er seinen Stab ausstrecken und damit auf die Erde schlagen soll. Dann wird der Staub zu Mücken werden." 13 Sie taten es. Aaron schlug mit seinem Stab auf den Staub der Erde. Da wurde der ganze Staub in Ägypten zu Mücken. Sie überfielen Menschen und Tiere. 14 Die Magier versuchten mit ihren Zauberkünsten ebenfalls Mücken hervorzubringen. Aber sie konnten es nicht, und die Mücken setzten Mensch und Vieh zu. (2. Mose 9.11) 15 Da sagten sie zum Pharao: "Das ist Gottes Finger!" Aber der Pharao blieb hart und hörte nicht auf sie, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) (2. Mose 14.25) 16 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao, wenn er ans Wasser hinausgeht, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 17 Sonst werde ich die Stechfliegen zu dir ziehen lassen. Sie werden über dich, deine Hofbeamten und dein Volk kommen. Eure Häuser werden voller Fliegen sein, selbst der Boden, auf dem sie gebaut sind. 18 Aber das Land Goschen, in dem sich mein Volk aufhält, werde ich davon ausnehmen. Dort werden keine Stechfliegen sein, damit du erkennst, dass ich, Jahwe, mitten in deinem Land bin. (2. Mose 7.5) 19 Ich werde ein Zeichen der Erlösung zwischen mein und dein Volk stellen. Morgen wird es geschehen.'" 20 Jahwe machte es so. Die Stechfliegen kamen in großen Schwärmen in den Palast des Pharao und seiner Hofbeamten und verheerten ganz Ägypten. 21 Da ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte: "Geht und schlachtet eurem Gott Opfer. Es muss aber hier im Land geschehen!" 22 "Das können wir nicht", erwiderte Mose, "denn unsere Art, Opfer für Jahwe, unseren Gott, zu schlachten, wäre für die Ägypter ein Gräuel. Wenn sie das zu sehen bekämen, würden sie uns gewiss steinigen. (1. Mose 43.32) 23 Drei Tagereisen weit wollen wir in die Wüste ziehen und Jahwe, unserem Gott, Opfer schlachten, wie er es uns befohlen hat." (2. Mose 3.18) 24 Da sagte der Pharao: "Gut, ich will euch gehen lassen, damit ihr Jahwe, eurem Gott, in der Wüste Opfer schlachten könnt. Entfernt euch aber nicht zu weit und betet auch für mich!" (2. Mose 8.4) 25 Mose erwiderte: "Pass auf! Wenn ich jetzt von dir weggehe, werde ich zu Jahwe beten, dass der Pharao, seine Hofbeamten und sein Volk morgen von den Stechfliegen befreit werden. Aber der Pharao möge uns nicht wieder täuschen, dass er das Volk doch nicht ziehen und Jahwe Opfer bringen lässt!" 26 Mose verließ den Pharao und betete zu Jahwe. 27 Jahwe erhörte Moses Gebet und befreite den Pharao, seine Beamten und sein Volk von den Stechfliegen. Keine einzige blieb übrig. 28 Aber der Pharao blieb auch diesmal hart und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21)