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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 7

1 Jahwe sagte zu Mose: "Pass auf! Für den Pharao habe ich dich zu einem Gott gemacht und Aaron wird dein Prophet sein. (2. Mose 4.16) 2 Du gibst ihm alles weiter, was ich dir befehle, und dein Bruder Aaron wird dann vom Pharao fordern, dass er die Israeliten aus seinem Land ziehen lässt. 3 Ich selbst werde den Pharao starrsinnig machen und werde viele Zeichen und Wunder im Land Ägypten tun. (2. Mose 4.21) 4 Der Pharao wird nicht auf euch hören. Deshalb wird Ägypten meine Macht zu spüren bekommen, und ich werde meine Scharen, mein Volk, die Israeliten, unter gewaltigen Strafgerichten aus dem Land Ägypten herausführen. 5 Die Ägypter sollen erkennen, dass ich es bin, Jahwe, wenn ich sie meine Macht spüren lasse und die Israeliten aus ihrem Land wegführe." (2. Mose 8.18) (2. Mose 9.14) (2. Mose 9.29) 6 Mose und Aaron taten, was Jahwe ihnen befohlen hatte. 7 Mose war damals 80 Jahre alt und Aaron 83 Jahre. 8 Jahwe hatte Mose und Aaron noch gesagt: 9 "Wenn der Pharao verlangt, dass ihr euch durch ein Wunder ausweist, dann sagst du zu Aaron: 'Wirf deinen Stab vor dem Pharao auf den Boden!' Dann wird er zu einer Schlange werden." (2. Mose 4.3) 10 Da gingen Mose und Aaron zum Pharao und taten, was Jahwe ihnen aufgetragen hatte. Aaron warf den Stab vor dem Pharao und seinen Hofbeamten hin und er wurde zur Schlange. 11 Da rief der Pharao seine Weisen und Zauberer. Diese seine Magier vollbrachten mit ihren Zauberkünsten dasselbe. (2. Mose 7.22) (2. Mose 8.3) (2. Mose 8.14-15) (2. Timotheus 3.8) 12 Jeder warf seinen Stab auf den Boden, und es wurden Schlangen daraus. Doch Aarons Stab verschlang ihre Stäbe. 13 Der Pharao aber blieb hart. Er hörte nicht auf Mose und Aaron, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 14 Jahwe sagte zu Mose: "Der Pharao bleibt hart. Er weigert sich, das Volk ziehen zu lassen. 15 Geh morgen früh zu ihm, wenn er ans Wasser hinunter geht. Nimm den Stab mit, der sich in eine Schlange verwandelt hat, und tritt dem Pharao am Ufer des Nils entgegen! 16 Sag zu ihm: 'Jahwe, der Gott der Hebräer, hat mich zu dir geschickt und fordert dich auf: Lass mein Volk ziehen, damit es mir in der Wüste dient! Aber bis jetzt hast du nicht darauf gehört. (2. Mose 5.1) 17 So spricht Jahwe: Jetzt wirst du merken, dass ich, Jahwe, es bin. Pass auf! Ich werde mit dem Stab in meiner Hand auf das Wasser im Nil schlagen, und es wird sich in Blut verwandeln. (2. Mose 4.9) 18 Dann werden die Fische im Nil verenden und der Fluss wird stinken, sodass die Ägypter sich ekeln, Nilwasser zu trinken.'" 19 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Sag Aaron: 'Strecke deinen Stab über alle Gewässer Ägyptens aus, über die Flüsse und Kanäle, die Sümpfe und alle Wasserstellen! Dann wird alles Wasser in Ägypten zu Blut, selbst in den entlegenen Ecken.'" (Offenbarung 11.6) 20 Mose und Aaron taten, was Jahwe ihnen aufgetragen hatte. Aaron hob den Stab und schlug vor den Augen des Pharao und seiner Hofbeamten auf das Wasser im Nil. Da verwandelte sich alles Wasser im Strom zu Blut. 21 Die Fische starben, und das Wasser begann zu stinken, sodass die Ägypter das Nilwasser nicht mehr trinken konnten. Im ganzen Land war das Wasser zu Blut geworden. 22 Aber die ägyptischen Magier machten es mit ihren Zauberkünsten nach. Deshalb blieb der Pharao hart. Er hörte nicht auf Mose und Aaron, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 7.11) 23 Er drehte ihnen den Rücken zu und ging in seinen Palast zurück. Er nahm es nicht ernst. 24 Alle Ägypter aber gruben in der Umgebung des Nil nach Trinkwasser, denn das Nilwasser war ungenießbar geworden, 25 nachdem Jahwe den Nil geschlagen hatte. So vergingen sieben Tage. 26 Da sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Pharao und sage ihm: 'So spricht Jahwe: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dienen kann! (2. Mose 5.1) 27 Wenn du dich weigerst, dann pass auf! Ich werde eine Froschplage über dein ganzes Land kommen lassen. 28 Der Nil wird von Fröschen wimmeln; sie werden das Wasser verlassen und in deinen Palast kommen, in dein Schlafzimmer und in dein Bett. Auch in die Häuser deiner Beamten und des ganzen Volkes werden sie kommen und sich in die Backtröge und Backöfen setzen. 29 Über dich und alle deine Untertanen wird diese Froschplage kommen.'"