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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 16

1 Von Elim aus zogen die Israeliten weiter und kamen in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai liegt. Es war am 15. Tag im 2. Monat nach ihrem Auszug aus Ägypten. 2 Hier in der Wüste stellte sich die ganze Gemeinschaft der Israeliten gegen Mose und Aaron. Sie ärgerten sich: (2. Mose 17.2) 3 "Hätte Jahwe uns doch in Ägypten sterben lassen, als wir an Fleischtöpfen saßen und genug Brot zu essen hatten! Aber ihr habt uns dort herausgeführt und in diese Wüste gebracht, damit wir alle verhungern!" (2. Mose 14.11) 4 Da sagte Jahwe zu Mose: "Pass auf! Ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen. Dann sollen die Leute aus dem Lager hinausgehen und so viel sammeln, wie sie für einen Tag brauchen, aber nicht mehr. Ich will das Volk prüfen, ob es nach meiner Weisung leben wird oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Wenn sie am sechsten Tag die eingesammelte Nahrung zubereiten, werden sie entdecken, dass es doppelt so viel ist, wie sie sonst gesammelt haben." 6 Mose und Aaron sagten zu allen Israeliten: "Heute Abend werdet ihr erfahren, dass Jahwe es war, der euch aus Ägypten herausgeführt hat. 7 Und morgen früh werdet ihr die Herrlichkeit Jahwes erkennen. Er hat euer Murren gehört. Denn wer sind wir schon, dass ihr gegen uns murrt!" 8 Weiter sagte Mose: "Er wird euch am Abend Fleisch zu essen geben und am Morgen Brot, dass ihr euch satt essen könnt, weil Jahwe euer Murren gehört hat. Denn wer sind wir schon? Euer Murren hat sich nicht gegen uns gerichtet, sondern gegen Jahwe." 9 Dann sagte Mose zu Aaron: "Befiehl der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Kommt her und stellt euch vor Jahwe auf, denn er hat euer Murren gehört!'" 10 Während Aaron noch zu den Israeliten redete und alle zur Wüste hinschauten, erschien die Herrlichkeit Jahwes in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Ich habe das Murren der Israeliten gehört. Sag zu ihnen: 'Am späten Nachmittag werdet ihr Fleisch essen können und am Morgen Brot, bis ihr satt seid. So werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, euer Gott, bin.'" 13 Gegen Abend kamen Wachteln und ließen sich überall im Lager nieder. Und am Morgen lag Tau rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Als der Tau verdunstet war, blieben auf dem Wüstenboden feine Körner zurück, die aussahen wie Reif. 15 Als die Israeliten das sahen, sagten sie zueinander: "Was ist das?" Denn sie wussten nicht, was es war. Mose sagte zu ihnen: "Das ist das Brot, das Jahwe euch zu essen gibt. (2. Mose 16.4) 16 Und er befiehlt euch: 'Sammelt davon so viel ihr braucht, etwa zwei Liter pro Kopf, je nachdem, wie viele Personen ihr im Zelt habt.'" 17 Die Israeliten sammelten es also, der eine mehr, der andere weniger. 18 Als sie es zu Hause abmaßen, hatte keiner, der viel gesammelt hatte, zu viel, und keiner, der wenig gesammelt hatte, zu wenig. Jeder hatte genauso viel gesammelt, wie er brauchte. (2. Korinther 8.15) 19 Mose sagte zu ihnen: "Niemand darf bis morgen etwas davon übrig lassen!" (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Einige hörten nicht auf ihn und legten etwas für den nächsten Tag zurück. Aber am nächsten Morgen war es voller Maden und stank. Mose war zornig über sie. 21 Morgen für Morgen sammelte nun jeder so viel er brauchte. Wenn es heiß wurde, zerschmolz das, was draußen lag. 22 Am sechsten Tag hatten sie doppelt so viel Brot gesammelt, etwa vier Liter pro Person. Die Vertreter der Gemeinschaft kamen zu Mose und berichteten es ihm. 23 Er erwiderte: "Damit ist genau eingetroffen, was Jahwe gesagt hat. Morgen ist ein Ruhetag, ein Sabbat, der Jahwe geweiht ist. Backt, was ihr backen wollt, und kocht, was ihr kochen wollt, und bewahrt den Rest für morgen auf." (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Sie bewahrten es also bis zum nächsten Morgen auf, wie Mose es angeordnet hatte. Tatsächlich fing es nicht an zu stinken, und es waren auch keine Maden darin. 25 Mose sagte: "Esst das heute! Heute ist ein Sabbat für Jahwe. Heute werdet ihr draußen nichts finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln, aber am siebten Tag ist Sabbat; da gibt es nichts." 27 Trotzdem gingen am siebten Tag einige Leute vom Volk hinaus und wollten sammeln. Aber sie fanden nichts. 28 Da sagte Jahwe zu Mose: "Wie lange wollt ihr euch noch weigern, meine Gebote und Anordnungen zu befolgen? 29 Ihr seht, Jahwe hat euch den Sabbat gegeben. Deshalb gibt er euch am sechsten Tag Brot für zwei Tage. Jeder bleibe also am siebten Tag zu Hause und gehe nicht hinaus!" 30 Da hielt das Volk den siebten Tag als Ruhetag ein. 31 Die Israeliten nannten es Manna. Es war weiß wie Koriandersamen und schmeckte wie Honigkuchen. 32 Mose sagte: "Jahwe hat befohlen, einen Gomer voll Manna für eure Nachkommen aufzubewahren. Sie sollen das Brot sehen, das er euch in der Wüste zu essen gab, nachdem er euch aus Ägypten herausgeführt hatte." 33 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm ein Gefäß und füll es mit einem Gomer Manna. Dann stell es vor Jahwe, damit es für künftige Generationen aufbewahrt wird." (Hebräer 9.4) 34 Aaron tat es und stellte es zur Aufbewahrung vor die Bundeslade. 35 Vierzig Jahre lang aßen die Israeliten das Manna, bis sie an der Grenze des Landes Kanaan in bewohntes Land kamen. (Josua 5.12) 36 Ein Gomer ist der zehnte Teil eines Efa.