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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 15

1 Damals sangen Mose und die Israeliten ein Lied zur Ehre Jahwes: Jahwe will ich singen, / denn hoch ist er und unerreicht. / Pferd und Reiter warf er ins Meer. (Offenbarung 15.3) 2 Jah ist meine Stärke und mein Lied, / denn er ist mein Retter geworden. / Er ist mein Gott, / ihn will ich preisen. / Er war schon der Gott meines Vaters, / er, den ich lobe. (Psalm 118.14) (Jesaja 12.2) 3 Jahwe ist ein Kämpfer, / Jahwe ist sein Name! (2. Mose 3.15) (2. Mose 14.14) (Psalm 46.10) 4 Pharaos Wagen und seine ganze Macht, / die warf er ins Meer. / Die Elite seiner Wagenkämpfer / ist im Schilfmeer versunken. 5 Die Fluten haben sie bedeckt. / Sie fuhren in die Tiefe wie ein Stein. 6 Jahwe, deine Rechte ist mit Kraft geschmückt, / deine Hand zerschmettert den Feind! 7 In deiner unerreichten Größe / wirfst du deine Gegner zu Boden. / Du schickst deinen glühenden Zorn; / er frisst sie wie Feuer das Stroh. (Jesaja 47.14) 8 Du schnaubtest vor Zorn, / da türmten sich die Wasser, / da standen die Wogen als Wall. / Die Fluten erstarrten mitten im Meer. 9 Es prahlte der Feind: "Ich will sie jagen, ich hole sie ein, / verteile die Beute, stille die Gier! / Ich zücke mein Schwert und lösche sie aus!" 10 Doch als dein Atem blies, verschlang sie das Meer. / Sie versanken wie Blei in den mächtigen Wogen. 11 Wer von allen Göttern ist dir gleich, Jahwe? / Wer ist so herrlich und heilig wie du, / der Furcht erregt und Lobgesänge weckt, / der Wunderbares tut? (2. Mose 18.11) (Psalm 72.18-19) 12 Du strecktest die Hand aus, / und schon verschlang sie die Erde. 13 Du lenkst mit Liebe das gerettete Volk, / führst es in Kraft zu deiner heiligen Wohnung. 14 Als die Völker das hörten, erzitterten sie; / ein Schütteln packte die Philister. (Josua 2.9-11) 15 Da erschraken die Anführer Edoms, / die Mächtigen Moabs begannen zu zittern, / Kanaans Bewohner verloren den Mut. 16 Furcht und Schrecken packte sie. / Vor deinem mächtigen Arm / wurden sie starr wie Stein, / bis dein Volk hindurchzog, Jahwe, / bis hindurchzog das Volk, das dir gehört. 17 Du bringst sie hin, du pflanzt sie ein / auf dem Berg, der dir gehört, / am Ort, wo du wohnst, Jahwe, / beim Heiligtum, das du errichtet hast. 18 Jahwe ist König für immer und ewig! (Psalm 93.1) 19 Die Pferde und Streitwagen des Pharao waren also mit den Reitern ins Meer gezogen, und Jahwe hatte das Wasser über sie zurückfluten lassen. Die Israeliten aber waren auf dem Trockenen mitten durchs Meer gegangen. (2. Mose 14.22) 20 Dann nahm die Prophetin Mirjam, Aarons Schwester, ihr Tamburin zur Hand. Alle Frauen schlossen sich ihr an. Sie schlugen ihre Handpauken und zogen im Reigentanz hinter ihr her. (Psalm 68.26) 21 Mirjam sang ihnen zu: Singt Jahwe, denn hoch ist er und unerreicht! / Pferd und Reiter warf er ins Meer. (2. Mose 15.1) 22 Mose ließ Israel vom Schilfmeer aufbrechen. Sie zogen los und kamen in die Wüste Schur. Drei Tage waren sie in der Wüste unterwegs und fanden kein Wasser. 23 Dann kamen sie nach Mara. Dort gab es Wasser, aber man konnte es nicht trinken, weil es bitter war. Deshalb hatte der Ort auch den Namen Mara, Bitterwasser. 24 Da stellte sich das Volk gegen Mose und murrte: "Was sollen wir nun trinken?" 25 Mose schrie zu Jahwe, und Jahwe zeigte ihm ein Stück Holz. Das warf Mose ins Wasser. Da wurde es zu Süßwasser. Dort legte Gott Vorschriften und Rechte für das Volk fest und stellte es auf die Probe. 26 Er sagte: "Wenn du auf Jahwe, deinen Gott, hörst und tust, was ihm gefällt, wenn du seinen Geboten folgst und dich an seine Vorschriften hältst, dann werde ich dir keine von den Krankheiten schicken, die ich den Ägyptern auferlegt habe. Denn ich bin Jahwe, dein Arzt." (5. Mose 7.15) (5. Mose 32.39) (Matthäus 9.12) 27 Dann kamen sie nach Elim. Dort am Wasser schlugen sie ihr Lager auf. In Elim gab es nämlich zwölf Quellen und siebzig Palmen.