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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten umzukehren und ihr Lager vor Pi-Hahirot zwischen Migdol und dem Meer aufzuschlagen, gegenüber von Baal-Zefon. 3 Der Pharao wird denken: 'Sie irren ziellos im Land herum und sitzen in der Wüste fest.' 4 Ich werde ihn so starrsinnig machen, dass er euch verfolgen wird. Dann will ich ihm und seinem ganzen Heer meine Macht zeigen. Die Ägypter sollen erkennen, dass ich Jahwe bin." Die Israeliten folgten dem Befehl. (2. Mose 4.21) (2. Mose 9.16) (Hesekiel 28.22) 5 Als man dem König von Ägypten meldete, Israel sei geflohen, bereuten er und seine Hofbeamten ihre Nachgiebigkeit. Sie sagten: "Wie konnten wir Israel nur aus unserem Dienst entlassen!" 6 So ließ er seinen Streitwagen anspannen und bot seine ganze Kriegsmacht auf. 7 Alle verfügbaren Streitwagen Ägyptens folgten den 600 Wagen seiner Elitetruppe. Auf allen war ein dritter zusätzlicher Wagenkämpfer. 8 Jahwe hatte den Pharao, den König von Ägypten, starrsinnig gemacht, sodass er die Israeliten verfolgte, die kühn aus dem Land zogen. (2. Mose 13.9) 9 Die Ägypter jagten mit allen Pferden und Streitwagen des Pharao, mit seinen Reitern und seiner ganzen Streitmacht hinter ihnen her und holten sie ein, während sie bei Pi-Hahirot gegenüber Baal-Zefon am Meer lagerten. 10 Als der Pharao sich näherte und die Israeliten sahen, dass die Ägypter sie verfolgten, wurden sie von Angst gepackt und schrien zu Jahwe. 11 Mose warfen sie vor: "Es gab wohl keine Gräber in Ägypten, dass du uns zum Sterben in die Wüste geführt hast? Was hast du uns da angetan! Warum hast du uns aus Ägypten herausgeführt? 12 Haben wir es dir nicht schon dort gesagt: 'Lass uns in Ruhe, wir wollen den Ägyptern dienen!'? Wir wären besser Sklaven der Ägypter, als hier in der Wüste umzukommen!" 13 Mose antwortete ihnen: "Habt keine Angst! Stellt euch auf und schaut euch an, wie Jahwe euch heute retten wird! Denn die Ägypter, die ihr heute noch seht, werdet ihr nie wieder erblicken. 14 Jahwe wird für euch kämpfen, ihr selbst braucht gar nichts zu tun." (5. Mose 1.30) (2. Chronik 20.15) (Jesaja 30.15) 15 Jahwe sagte zu Mose: "Was schreist du zu mir? Sag den Israeliten, sie sollen aufbrechen. 16 Und du heb deinen Stab hoch und streck deine Hand über das Meer aus! Spalte es, damit die Israeliten auf dem Trockenen ins Meer hineingehen können! 17 Ich aber werde die Ägypter so starrsinnig machen, dass sie hinter ihnen her jagen. Dann werde ich am Pharao und seiner ganzen Heeresmacht, an seinen Streitwagen und Reitern meine Macht beweisen. (2. Mose 14.4) 18 Die Ägypter sollen erkennen, dass ich Jahwe bin, wenn ich am Pharao, seinen Wagen und Männern meine Macht beweise." 19 Der Engel Gottes, der den Zug der Israeliten anführte, ging nun ans Ende der Kolonne, und die Wolkensäule, die sonst immer vor ihnen war, stellte sich hinter sie. (2. Mose 13.21) 20 So kam sie zwischen die beiden Heerlager. Auf der Seite der Ägypter stand eine finstere Wolke, aber auf der Seite der Israeliten erhellte sie die Nacht. So konnten die Ägypter ihnen die ganze Nacht nicht näherkommen. 21 Mose streckte seine Hand über das Meer aus, und Jahwe ließ die ganze Nacht einen starken Ostwind wehen, der das Wasser zurücktrieb. So verwandelte sich das Meer in trockenes Land. Das Wasser hatte sich geteilt. 22 Die Israeliten gingen auf dem Trockenen mitten durchs Meer. Das Wasser stand wie eine Mauer auf beiden Seiten. (Josua 4.23) (Jesaja 11.15-16) (1. Korinther 10.1) (Hebräer 11.29) 23 Die Ägypter verfolgten sie. Alle Pferde und Streitwagen des Pharao und alle seine Reiter jagten ins Meer. (2. Mose 15.19) 24 Kurz vor Tagesanbruch schaute Jahwe in der Feuer- und Wolkensäule auf das Heer der Ägypter herab und brachte es durcheinander. (Psalm 34.17) (Psalm 104.32) 25 Er ließ die Räder ihrer Streitwagen sich lockern und sie nur mühsam vorankommen. Da sagten die Ägypter: "Wir müssen fliehen! Jahwe kämpft für Israel und ist gegen uns." (2. Mose 14.14) (Psalm 64.10) 26 Da sagte Jahwe zu Mose: "Streck deine Hand über das Meer aus! Dann wird das Wasser zurückfluten und die Ägypter, ihre Streitwagen und ihre Reiter bedecken." 27 Mose streckte seine Hand aus, und bei Tagesanbruch strömte das Wasser zurück. Die fliehenden Ägypter rannten geradewegs hinein. Jahwe trieb sie mitten ins Meer. 28 Das Wasser kehrte zurück und bedeckte Wagen und Reiter, die ganze Heeresmacht des Pharao, die den Israeliten ins Meer gefolgt war. Nicht einer von ihnen entkam. 29 Die Israeliten aber waren auf dem Trockenen mitten durchs Meer gegangen, während das Wasser wie eine Mauer links und rechts neben ihnen stand. (2. Mose 14.22) 30 So rettete Jahwe an diesem Tag die Israeliten aus der Gewalt der Ägypter. Israel sah die Ägypter nur noch tot am Strand liegen. 31 Als den Israeliten bewusst wurde, dass Jahwe seine große Macht an den Ägyptern demonstriert hatte, fürchteten sie Jahwe. Sie glaubten an ihn und vertrauten seinem Diener Mose. (2. Mose 19.9) (2. Chronik 20.20)